Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Elementarschadenversicherung?

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Die Elementarschaden- oder Naturgefahrenversicherung schützt das Wohneigentum der Versicherten. Dennoch ist sie klar von der Wohngebäudeversicherung abgegrenzt. Nur wie?

Ohne sperrige Definitionen geht es in der Juristerei nicht. Das gilt auch und gerade im Versicherungsrecht. Für Kunden kann das allerdings zum Problem werden. Wer beispielsweise sein Wohneigentum umfassend gegen verschiedene Schäden versichern will, muss zwischen mehreren Policen unterscheiden.

Schaden ist nicht gleich Schaden

Regel Nummer eins: Bei weitem nicht jeder Schaden an einem Wohngebäude wird durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt – auch wenn deren Name dies nahelegt. Vielmehr kommt die Versicherung lediglich für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschläge oder Leitungswasser entstehen.

Nicht standardmäßig versichert sind hingegen die Folgen Einbrüchen und Vandalismus. Einige Anbieter bieten hiervor allerdings Zusatzbaustein an.

Ebenfalls hinzubuchen, müssen Kunden zudem die Absicherung sogenannter Elementarschäden. Unter diesen Begriff fallen zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch.

Gerade in Zeiten des Klimawandels gewinnt diese Absicherung an Bedeutung. Die Bedingungen können je nach Gesellschaft allerdings variieren.

Dies führt zu Regel Nummer zwei: Kunden, die eine Elementarschadenpolice abschließen, sollten daher darauf achten, dass auch Starkregenfälle im Rahmen dieses Bausteins mitversichert sind.

Gleiches gilt für durch Starkregen entstehende Überschwemmungen und Schäden durch den Rückstau von Wasser, das nicht in der Kanalisation, versickern kann.

Was bezahlt die Elementarschadenversicherung?

Als Teil der Wohngebäudeversicherung kommt eine Elementarschadenversicherung für sowohl für Reparaturen in als auch für Instandsetzungen am Haus auf. Ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sind Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen – allerdings nur, wenn sie in der Police aufgeführt sind.

Wichtig: Zu den Reparaturen, die die Versicherung zahlen muss, gehört nicht nur die Trockenlegung des Gebäudes und dessen anschließende Sanierung. Die Gesellschaft muss auch zahlen, wenn der Schaden so groß ist, dass die einzige Möglichkeit der Sanierung in einem Abriss und der Neuerrichtung eines gleichwertigen Gebäudes besteht.

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