Rechtsanwalt für private Krankenversicherung
Bei Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) steht Rechtsanwalt Jürgen Wahl Ihnen gerne in Hanau zur Seite.
Klasse statt Kasse: Mit diesem Versprechen werben private Krankenversicherungen von jeher um ihre Kunden. Und tatsächlich versichern leistungsstarke Tarife oft auch solche Behandlungen, von denen Kassenpatienten allenfalls träumen können. Während das gesetzliche System nur bezahlen darf, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist und „das Maß des Notwendigen nicht überschreitet“, gilt bei den Privaten die Maxime: Erlaubt ist, was gefällt – und vom Kunden bezahlt wird.
Geschenkt bekommen Privatversicherte allerdings nichts. Im Gegenteil. Der Kostendruck steigt auch im privaten System. Entsprechend prüfen die Gesellschaften inzwischen systematisch, welche Kosten sie übernehmen – und welche nicht. Für Versicherte kann das zum Problem werden, vor allem, wenn es um hochpreisige Hightech-Methoden geht und/oder ein Arzt tatsächlich eine überhöhte Rechnung gestellt hat. In einer solchen Konstellation sollten Betroffene in jedem Fall den Rat eines auf Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen.
Doch nicht nur die (fehlende) Leistungsbereitschaft macht in der privaten Krankenversicherung oft Probleme. Vielfach sehen sich Versicherte mit massiven Beitragserhöhungen konfrontiert. Wer finanziell überfordert ist, darf allerdings nicht ohne Weiteres wieder ins gesetzliche System zurück, sondern muss versuchen, im weit verzweigten Dschungel des privaten Versicherungsrechts eine Lösung für sein Problem zu finden. Auch in diesem Fall ist eine fundierte juristische Beratung unabdingbar.
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht steht Ihnen bei allen Problemen mit Ihrer privaten Versicherung zur Seite. Denn auch wenn gute Gesundheit unbezahlbar ist – die Versicherung ihrer Gesundheit sollte es nicht sein.
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Krankenversicherung zahlt nicht?
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Die Leistungen der privaten Krankenversicherung: Vieles kann, nichts muss
Was Kassenpatienten in Deutschland beim Arzt erwarten dürfen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihnen stehen Leistungen zu, „die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und das „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Das ist nicht immer luxuriös, schafft aber eine gewisse Rechtssicherheit. Denn der gesetzliche Leistungskatalog gilt für alle Mitglieder, ohne Wenn und Aber.
Bei Privatversicherten ist die Lage deutlich komplexer. Denn sie entscheiden durch die Wahl ihres Tarifs, welche Leistungen sie versichern wollen und welche nicht. Oft haben Privatversicherte daher auch Anspruch auf besonders moderne Behandlungsverfahren oder Leistungen jenseits des schulmedizinischen Spektrums, etwa naturheilkundliche oder alternative Heilmethoden.
Allerdings kommt es auch in der Privaten Krankenversicherung immer wieder vor, dass Gesellschaften die Leistungen mit der Begründung verweigern, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen.
In einer solchen Konstellation sollten Sie sich fachkundige Unterstützung suchen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Rechtsanwalt Versicherungsrecht: Nutzen Sie unsere Expertise
Auch wenn die Gesellschaften es anders darstellen: Oft gibt es in den Verträgen jede Menge juristischen Interpretationsspielraum und auch über medizinische Bewertungen lässt sich vielfach streiten. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen bei allen Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung kompetent zur Seite und hilft Ihnen, ihre Rechte durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Krankentagegeldversicherung – Einkommenssicherung im Krankheitsfall
Während die private Krankenversicherung, die vom jeweiligen Tarif erfassten medizinischen Leistungen bezahlt, kommt die Krankentagegeldversicherung für die wirtschaftlichen Kollateralschäden länger währender Krankheiten auf. Wer eine solche (freiwillige) Zusatzversicherung besitzt, kann damit die Einkommenseinbußen abfedern, die ihm durch seine gesundheitlichen Probleme entstehen. Ab wann der Anspruch auf Lohnersatzzahlung besteht, variiert je nach Vertrag: Um die Prämien für die Versicherung bezahlbar zu halten, vereinbaren die meisten Kunden, dass sie erst nach Ablauf einer gewissen Karenzzeit Krankentagegeld erhalten. Auch die Summen, die in diesem Fall fließen, sind je nach individueller Vereinbarung unterschiedlich.
Tipp von PKV-Anwalt Jürgen Wahl: Arbeitnehmern muss der Chef im Krankheitsfall sechs Wochen lang ihr reguläres Gehalt weiterzahlen. Eine Krankentagegeldversicherung ist daher frühestens ab dem 43. Tag einer Krankheit sinnvoll. Gesetzlich Versicherte können sich meist mit niedrigeren Summen begnügen: Sie erhalten, wenn der Chef nicht mehr zahlt, das sogenannte Krankengeld von ihrer Kasse. s Sie beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Zudem ist der Betrag auf Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Besserverdienende erhalten daher im Jahr 2020 pro Tag maximal 109,38 Euro brutto Krankengeld bekommen. Wer ein sehr hohes Einkommen bezieht, sollte sich jedoch überlegen, ob er den Betrag mit einer Zusatzversicherung aufstockt.
Selbstständige, die gesetzlich versichert sind und alle privat Krankenversicherten haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie sollten in jedem Fall darüber nachdenken, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung. Sie zahlt ihren Kunden bei medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalten im Krankenhaus einen bestimmten Geldbetrag. Bei langwierigen ambulanten Behandlungen erhalten die Kunden hingegen nichts. Verbraucherschützer raten meist vom Erwerb einer solchen Police ab, da die Krankentagegeldversicherung deutlich wichtiger ist und auch bei langen Krankenhausaufenthalten greift.
Krankenversicherung: Was ist besser – gesetzlich oder privat?
Über diese Frage streiten die Gelehrten, solange es das duale Krankenversicherungssystem gibt. Dabei ist es keineswegs so, dass alle Bürger frei wählen könnten, wie und wo sie sich kranken- und pflegeversichern wollen.
Arbeitnehmer, die weniger als 62.550 Euro brutto pro Jahr verdienen, müssen sich im gesetzlichen System (Stand: 2020). Wer ein höheres Gehalt bezieht, darf auch bei einer privaten Gesellschaft anheuern. Beamte und Selbstständige können ebenfalls wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Systemen:
Bei den gesetzlichen Kassen erhalten alle Mitglieder nahezu identische Leistungen. Diese sind in einem gesetzlichen Katalog festgeschrieben, allerdings nicht in Stein gemeißelt. Verschlechterungen oder Verbesserungen in der Versorgung sind daher jederzeit möglich. Die Beiträge im gesetzlichen System werden einkommensabhängig erhoben. Besserverdienende zahlen jedoch maximal 735,94 Euro pro Monat.
Bei den Privaten liegen die Dinge anders: Hier gibt es weder bei den Leistungen noch bei den Beiträgen eine Grenze nach oben. Auch bleiben die vertraglich vereinbarten über die Laufzeit bestehen. Kürzungen sind ausgeschlossen. Umgekehrt gilt allerdings auch: Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, werden nicht gezahlt. Weiterer Nachteil der Privaten: Wer eine wirtschaftlich schwierige Phase durchmacht oder seinen Job verliert, muss dennoch den vollen Beitrag an seine Versicherung zahlen. Gleiches gilt im Alter. Für Beamte oder Beamtenanwärter ist das meist kein Problem Sie erhalten vom Staat die sogenannte Beihilfe, so dass für sie die Private meist die bessere Variante ist. Alle anderen Berufsgruppen müssen individuell abwägen, welchem System sie den Vorzug geben wollen.
Diese Entscheidung will gut durchdacht sein. Erstens, weil die Entscheidung für eine Private sich oft nur schwer rückgängig machen lässt. Und zweitens, weil auch Familienplanung eine wichtige Rolle spielt: Denn während sich im gesetzlichen System ein Partner ohne Einkommen und die Kinder beitragsfrei mitversichern lassen, braucht bei den Privaten jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag – und zahlt dafür auch.
Das Team unserer Kanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen zur Seite
Jürgen Wahl ist als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Spezialist im Bereich der privaten Krankenversicherung. Als Rechtsanwalt vertritt und berät er bei
- Erstattungsschwierigkeiten, Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
- unberechtigten Beitragserhöhungen oder Risikozuschlägen
- Leistungsausschlüssen
sowie in allen Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung, insbesondere wegen
- des Vorwurfs der vorsätzlichen oder fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
- des Vorwurfs einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung (z.B. Verschweigen von Vorerkrankungen bei Vertragsschluss)
Probleme mit der privaten Krankenversicherung (PKV) – Rechtsanwalt Jürgen Wahl hilft
Privaten Krankenversicherungen haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, um bei jeder einzelnen Rechnung zu überprüfen, ob die vom Arzt abgerechnete Leistung tatsächlich vom Versicherungsschutz abgedeckt ist, oder nicht. Gibt es daran Zweifel, verweigern die Gesellschaften regelmäßig die Erstattung der Kosten. Für den Versicherten kann das dramatische folgen haben, da der Arzt oder der Klinik die Rechnung direkt an ihn schickt. Mauert die Versicherung, muss der Kunde also oft horrende Beträge vorstrecken.
Doch in welchen Konstellationen verweigert die Private Krankenversicherung die Leistung? Hier eine Aufzählung der „Klassiker“ – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Der Versicherer hält eine Behandlung für medizinisch nicht notwendig oder wirksam.
- Der Arzt hat einen Formfehler in der Abrechnung gemacht (zum Beispiel, weil er die falsche Ziffer der Gebührenordnung verwendet hat).
- Die Honorarabrechnung ist zu hoch, etwa, weil der Arzt den falschen Gebührensatz erhoben hat.
- Die Leistung ist laut Versicherung nicht von der eigenen Police gedeckt.
Viele dieser Probleme lassen sich durch eine fachkundige Intervention beheben. Ohne juristischen Beistand stehen Versicherte aber oft auf verlorenem Posten. Bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Wahl daher mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Versicherungsrecht auf. Wir beraten und vertreten Sie und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
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Experten Know-How: Ihr Rechtsanwalt für die private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung strecken die Kunden in der Regel den Rechnungsbetrag für Arzt oder Klinik vor, ehe ihre PKV die Summe erstattet. Umso wichtiger ist es, es dabei keine Probleme gibt. Denn wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen, ist es meist extrem schwierig, das bereits gezahlte Geld vom Arzt oder Krankenhaus zurückzuerhalten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl steht ihnen bei allen Auseinandersetzungen mit Ihrer Versicherung zur Seite und unterstützt sie
- wenn die private Krankenversicherung Arztrechnungen nicht oder nur unvollständig erstattet
- wenn die private Krankenversicherung für Heil- oder Hilfsmittel nicht zahlen will
- wenn die Gesellschaft Krankentagegeld nicht auszahlt oder zurückgefordert,
- wenn der Versicherer den Krankenversicherungsvertrag wegen behaupteter Falschangaben bei Vertragsschluss beenden will,
- wenn die Versicherung unberechtigte oder überhöhte Risikozuschläge gefordert fordert oder
- wenn Prämienerhöhungen zweifelhaft erscheinen
Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten! Häufig zeichnet sich bereits nach dem Erstgespräch ab, ob wir Ihrem Anliegen zum Erfolg verhelfen können.