Rechtsanwalt für Dienstunfähigkeits­versicherung

Wird ein Beamter aufgrund Erkrankung oder Unfall dienstunfähig, kann er durch den Dienstherrn in den (vorzeitigen) Ruhestand versetzt werden.

Wer beim Staat arbeitet, unterliegt besonderen Regeln. Vielfach werden an Beamte vergleichsweise strenge Anforderungen gestellt – im Gegenzug revanchiert sich die öffentliche Hand mit zum Teil recht großzügigen Vorsorgeleistungen. Allerdings darf der Staat einen dienstunfähige Beamten auch in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Und das kann zum Problem werden. Denn als dienstunfähig gilt häufig schon, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und für den keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate seine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.

Mittellos werden die Betroffenen durch einen solchen Schritt zwar nur in den ersten fünf Dienstjahren. Denn in dieser Anfangsphase des Staatsdienst gibt es auch bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung durch den Dienstherren.

Beamte auf Lebenszeit, die mindestens fünf Jahren Dienstzeit hinter sich haben, erhalten immerhin ein sogenanntes Ruhegehalt. Dieses beträgt nach fünf Jahren Dienstzeit aber lediglich etwa 35 Prozent der letzten Bezüge. Zwar steigt die Summe mit jedem weiteren Dienstjahr, es erreicht aber nie das Niveau des normalen Beamtengehalts.

Um diese drohende Versorgungslücke zu schließen, bieten viele Versicherer eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsdiener an. Sie zahlt im Falle der Dienstunfähigkeit eine zuvor fest vereinbarte monatliche Rente und stockt somit das Ruhegehalt auf.

Doch für lohnt sich der Erwerb einer solchen Police? Worauf müssen (angehende) Beamte bei Abschluss der Versicherung achten? Und welche Probleme können im Leistungsfall mit dem Versicherer entstehen? Jürgen Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau hat die Antworten.

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Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Grundsätzlich sollte sich jeder Beamte durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Besonders in risikoträchtigen Bereichen, etwa bei der Polizei oder in Berufen mit erhöhtem Stressfaktor (Schulbetrieb), werden laut Statistik vergleichsweise viele Staatsdiener vor dem Pensionsalter in den Vorruhestand versetzt. Besonders wichtig ist die Vorsorge zudem in den niedrigen oder mittleren Besoldungsgruppen, da ein Einkommensausfall hier schnell existenzbedrohend werden kann.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne?

Wie so oft in der Juristerei lautet die Antwort auf diese Frage: Es kommt darauf an, denn die Versicherer verwenden in ihren Bedingungen zum Teil unterschiedliche Klauseln.

Vollen Versicherungsschutz für Beamte bietet nur die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel, die einen Staatsdiener wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit einem Berufsunfähigen gleichstellt – selbst wenn die Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung im konkreten Fall noch nicht erfüllt wären.

Nicht zu empfehlen sind hingegen Verträge, die eine unvollständige Dienstunfähigkeits-Klausel verwenden. Sie gewährt den Dienstunfähigkeitsschutz nur für Beamte auf Lebenszeit. Anwärter oder Beamte auf Zeit sind nicht berücksichtigt.

Noch unerfreulicher sind die Rechtsfolgen der sogenannten unechten Dienstunfähigkeitsklausel: Sie erkennt eine Dienstunfähigkeit nur an, wenn zugleich die (deutlich strengeren) Kriterien einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Wird ein Beamter für dienstunfähig erklärt, ohne zugleich berufsunfähig zu sein, bekommt er bei einer solchen Vertragsgestaltung also trotzdem kein Geld von seiner Versicherung.

Fazit: Interessenten sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung enthält, auch, weil diese Gestaltung noch einen weiteren Vorteil bietet: Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss sich der Versicherer bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel auf die Beurteilung des Dienstherrn verlassen. Ob sie zutreffend ist, kann der Versicherer nicht durch eigene Gutachter überprüfen.

Welche Probleme kann es geben?

Je nachdem, welche Dienstunfähigkeitsklausel der Vertrag enthält, lässt sich natürlich darüber streiten, ob ein Kunde tatsächlich dienstunfähig ist oder nicht. Doch selbst wenn eine echte Dienstunfähigkeitsklausel zum Einsatz gekommen ist, sind Probleme nicht auszuschließen.

Schon der Verwaltungsaufwand, mit dem Beamte Ihre monatliche Rente beantragen müssen, ist gewaltig., Nicht nur gilt es, zahlreiche Dokumente ausfüllen. Die Betroffenen müssen auch die Ursache der Dienstunfähigkeit darstellen und vielfältige Informationen über Ihren Beruf angeben. Diese Verfahren ist extrem fehleranfällig. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe.

Sollte die Versicherung Ihren Leistungsantrag ablehnen und die vereinbarte Rente somit nicht zahlen, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung und vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how im Versicherungsrecht. Wir beraten und unterstützen Kunden von Dienstunfähigkeitsversicherungen unter anderem

  • Beim Beantragen von Versicherungsleistungen,
  • Bei einem ungerechtfertigtem Rücktritt, einer Anfechtung oder der Kündigung des Versicherungsvertrages,
  • bei nachträglichen Beitragsanpassungen, und in Fällen, in denen die Versicherung Risikozuschläge verlangt oder Leistungen ausschließen will,
  • im Nachprüfungsverfahren sowie
  • in allen Streitigkeiten über den Eintritt, Art, Umfang und Dauer des Versicherungsfalls.

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