Kfz-Versicherung: Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen zur Seite

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht betreuen wie Sie gerne bei Problemen mit Ihrer Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherungen sind eine Wissenschaft für sich. Vorgeschrieben für jeden Halter ist zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Personen und Sachschäden auf, die ein Autofahrer bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht. Eigene Schäden hingegen sind nicht versichert. Für sie kann der Halter eines Fahrzeugs, wenn er denn will, eine Kasko-Versicherung abschließen.

Zur Auswahl stehen zwei Varianten: Die günstigere Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden und wenn das Auto ausbrennt. Die teurere Vollkasko reguliert zusätzlich noch Schäden, die Halter selbst verschuldet hat und zahlt auch bei Vandalismus.

Ein weiteres Angebot der Versicherungsbranche an vorsichtige Autofahrer ist die Pkw-Insassenversicherung. Sie versichert den Fahrer und alle Mitfahrer eines Autos gegen bleibende Schäden nach einem Autounfall.

Man kann geteilter Meinung darüber sein, welche Policen Autofahrer neben der obligatorischen Kfz-Haftpflicht tatsächlich benötigen. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte sich aber in jedem Fall darauf verlassen können, dass der Versicherer im Ernstfall bezahlt. Eine reibungslose Regulierung von Kfz-Schäden ist inzwischen aber eher die Ausnahme denn die Regel. Vielfach müssen Kunden ihre Rechte gerichtlich durchsetzen.

Jürgen Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau steht Ihnen bei Konflikten mit der eigenen oder einer gegnerischen Versicherung zur Seite und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Schnell, kompetent und engagiert.

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Was Sie noch zur KFZ-Versicherung wissen sollten!

Welche Kfz-Versicherungen sind vorgeschrieben?

Obligatorisch für jeden Kfz-Halter ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entstehen. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Personen-, Sach – und Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden. Muss der Versicherte einem Unfallopfer also zum Beispiel Schmerzensgeld zahlen, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dafür auf.

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt derzeit bei 7,5 Millionen Euro, die für Sachschäden bei 1,12 Million Euro und die für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Das klingt erst einmal viel. „Wer es sich leisten kann, tut allerdings gut daran, die Deckungssummen deutlich höher anzusetzen“, rät Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Wer viel im Ausland unterwegs ist, sollte zudem prüfen, in welchen Ländern seine Versicherung gilt und den Schutz ggfls. aufstocken.

Wann kann es Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung geben?

Im Wesentlichen sind zwei Konstellationen denkbar.

Variante eins: Sie haben selbst einen Unfall verursacht. „In diesem Fall dürfen Versicherungsnehmer zwar erst einmal darauf vertrauen, dass ihre Versicherung den Schaden reguliert und den Unfallgegner entschädigt“, sagt Jürgen Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. „Wenn sich die Versicherung allerdings auf den Standpunkt stellt, dass ihr Kunde sich nicht vertragstreu verhalten und eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen hat, kann sie ihn in Regress nehmen und bis zu 5000 Euro von ihm zurückfordern.“

Solche Regressforderungen kommen vergleichsweise häufig vor. Schon wer einen Schaden nicht sofort meldet, muss damit rechnen, dass er Probleme mit der Versicherung bekommt. Aber auch der Vorwurf fahrlässigen Handelns kann dazu führen, dass die Versicherung eine Regressforderung erhebt. Klassiker: Das Unfallauto hat keinen TÜV mehr oder der Fahrer wurde am Steuer mit seinem Handy gesehen. Auch überhöhte Geschwindigkeit oder die Missachtung von Verkehrsregeln lässt sich als grob fahrlässiges Handeln einstufen. In einer solchen Konstellation ist fachkundiger Rat durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unabdingbar.

Jürgen Wahl und sein Team helfen Ihnen, sich gegen Ihre Versicherung zu behaupten und etwaige Regressforderungen nach Möglichkeit zu entkräften.

Variante zwei: Sie Sind Opfer eines Unfalls geworden und müssen sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen.

Auch in dieser Konstellation kommt es leider immer wieder vor, dass Versicherer auf Zeit spielen oder zu Unrecht nicht zahlen wollen. Suchen Sie sich in diesem Fall unbedingt fachkundige Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was leistet die Kfz-Kasko-Versicherung?

Kasko-Policen mildern die finanziellen Folgen teurer Verkehrsunfälle – auch am eigenen Wagen. Zu unterscheiden sind zwei Varianten.

Die Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise die folgenden Risiken ab:

  • Brand und Explosion,
  • Diebstahl und Raub,
  • Elementarereignisse – also Sturm – oder Hagelschäden sowie Schäden durch Wasser, Lawinen, Erdbeben oder einen Blitzschlag.
  • Glasbruch, etwa nach einem Steinschlag,
  • Schäden durch Kurzschluss sowie
  • Schäden durch Marderbisse.

Die Vollkaskoversicherung versichert zudem Schäden durch Vandalismus, die mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde und Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug.

Welche Probleme kann es mit der Kfz-Kasko-Versicherung geben?

Da es bei der Kasko-Versicherung nicht auf ein Verschulden des Halters ankommt, ist die Regulierung des Schadens meist nicht die größte Schwierigkeit. Wer die Leistungen seiner Gesellschaft allzu häufig in Anspruch nimmt, hat aber trotzdem ein Problem. Der Grund: Allianz und Co. trennen sich immer öfter von kostspieligen Kunden, die bereits den einen oder anderen Kaskoschaden gemeldet haben.

Rechtlich ist diese Praxis nicht zu beanstanden. „Die allgemeinen Versicherungsbedingungen erlauben es sowohl den Kunden als auch den Gesellschaften, den Kasko- Vertrags, nach einem Schaden zu kündigen, ohne dass es eines weiteren Grundes bedarf“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Wer von seinem Versicherer vor die Tür gesetzt wird, hat es allerdings schwer, bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag zu bekommen. Der Grund: Jede Versicherung lässt Neukunden vor Abschluss des Vertrages einen detaillierten Fragebogen zu deren Versicherungshistorie ausfüllen. Dabei fragen die Assekuranzen nicht nur vorangegangenen Schäden ab; der Kunde muss auch angeben, wer sich im alten Vertragsverhältnis von wem getrennt hat.

Um am Ende nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, rät Rechtsanwalt Wahl in solchen Konstellationen zum Verhandeln mit der alten Gesellschaft. Zwar lassen sich die Gesellschaften nicht immer darauf ein, den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortzuführen. „Es ist aber in jedem Fall besser, erst einmal einen Aufpreis zu zahlen, als ganz ohne Versicherung dazu zustehen.“ Das gelte umso mehr, als Kunden sich dadurch die Möglichkeit erhalten, den Vertrag aus freien Stücken zu kündigen und unbelastet von einem Rauswurf bei einer neuen Gesellschaft anzuheuern.

Eine solche ordentliche Kündigung ist immer bis Ende November möglich. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens am 30. November vorliegen.

Was leistet die Pkw-Insassen-Unfall-versicherung?

Die Insassenunfallversicherung versichert sowohl den Fahrer als auch die anderen Insassen eines Fahrzeugs gegen folgenschwere Unfälle, die beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges eintreten. Sie ist eine Summenversicherung, das heißt, dass der Kunde erhält im Versicherungsfall einen zuvor festgelegten Betrag– unabhängig von der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens.

„Wie sinnvoll diesen Police sind, ist unter Experten umstritten“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. „Wer bereits einen private Unfallversicherung besitzt, kann darauf in der Regel verzichten, da diese auch bei Verkehrsunfällen greift.

Kfz-Versicherungsrecht: Wann brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Leider viel zu häufig, denn Streitigkeiten über den Leistungsumfang der Kfz-Versicherung gibt es zuhauf. „Wenn eine Kfz-Versicherung die Zahlung verweigert, ist schnelles Handeln geboten, da Kunden sonst gerade bei großen Schäden vor immensen finanzielle Problemen stehen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Zusammen mit seinem Team unterstützt Sie der erfahrene Fachanwalt in allen Auseinandersetzungen mit Allianz & Co. Und Anlässe zum Streiten gibt es viele. Besonders häufig sind gibt es die folgenden beiden Fallkonstellationen.

Variante eins: Die Versicherung des Unfallgegners mauert.

Ein echter Klassiker sind Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, „Um ihre Kosten zu senken, versuchen die Gesellschaften in solchen Fällen fast schon standardmäßig, den Verursachungsbeitrag ihres eigenen Kunden kleinzureden und dem eigentlichen Unfallopfer einen Teil oder gar die ganze Schuld zuzuschanzen“, so die Erfahrung von Jürgen Fall, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau.

Ohne vertiefte juristische Kenntnisse ist es in solchen Fällen extrem schwierig, sich gegen den Versicherer durchzusetzen. Rechtsanwalt Wahl und sein Team unterstützen Sie daher in allen Phasen des Verfahrens und setzen Ihre Rechte auch gegen den vermeintlich mächtigeren Gegner durch.

Variante zwei: Ärger mit der eigenen Kfz-Versicherung

Nicht nur die gegnerische Assekuranz stellt sich oft quer. Auch der eigene Kfz-Versicherer weigert sich mitunter, einen geltend gemachten Schaden zu regulieren.

„Vielfach berufen sich Versicherungen in solchen Konstellationen auf sogenannte Obliegenheitsverletzungen ihrer Kunden“, weiß Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Hintergrund: Wer eine Police erwirbt, muss sich an die vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Gesellschaft halten. Diese sind meist in den „Allgemeinen Bedingungen“ für die KFZ-Versicherung niedergelegt und gelten für eine Vielzahl von Verträgen.

Damit ein Kunde an das sprichwörtliche Kleingedruckte gebunden ist, müssen die Bedingungen allerdings transparent und allgemein verständlich formuliert sein. „Jeder Kunde muss eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird und unter welchen Umständen er seinen Versicherungsschutz verlieren kann“, sagt Experte Wahl. Das ist längst nicht immer der Fall.

Spätestens, wenn die Gesellschaft eine Obliegenheitsverletzung rügt, ist es daher an der Zeit, einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Rechtmäßigkeit dieses Verbringens prüft und den Versicherer gegebenenfalls in seine Schranken weist.

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Rechtsanwalt Jürgen Wahl: Experten-Knowhow bei Streitigkeiten mit der eigenen oder gegnerischen Kfz-Versicherung

Egal, ob Sie Opfer eines Unfalls geworden und selbst einen Zusammenstoß verursacht haben: Die aufs Versicherungsrecht und Kfz-Versicherungen spezialisierte Kanzlei um Rechtsanwalt Jürgen Wahl hilft ihnen, sich Auseinandersetzungen mit Ihrem eignen oder einem fremden Kfz-Versicherer zu behaupten.

Gerne übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, dem Gutachter oder der Polizei. Unser Ziel ist es, den Schaden so schnell und nervenschonend wie möglich regulieren zu lassen – und Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.

Als Experten für Versicherungsrecht bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:

  • Beratung und (gerichtliche) Vertretung, wenn die Versicherung Leistungen verweigert oder kürzt,
  • Vorbereitung einer eigenen Kündigung des Vertrages,
  • Unterstützung bei Kündigung durch den Versicherer,
  • Beratung bei Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse
  • Beratung im Falle einer Beitragserhöhung.

Übrigens: Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, muss der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung für alle Kosten aufkommen, die ihnen wegen des Unfalls entstanden sind. Dazu zählen auch die Anwaltskosten. Unser Honorar zahlen dann also nicht Sie, sondern die Gegenseite.

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