Ihr Rechtsanwalt – bei Betriebsausfall und Betriebsunterbrechung für Sie da

Eine Naturkatastrophe. Ein Fluglotsenstreik. Eine Pandemie: Es gibt zahllose Gründe, warum die Produktion plötzlich stillsteht oder der Verkauf von bereits produzierten Waren nicht mehr möglich ist. Doch wer kommt für die Schäden auf, die entstehen, wenn Betriebsstätten geschlossen werden müssen oder sich der Geschäftsbetrieb aus anderen Gründen nicht aufrechterhalten lässt?

Diese Frage ist für jedes Unternehmen Frage. Denn eine ungeplante Schließung bedeutet ein existenzbedrohendes Risiko: Laufende Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten etc. laufen schließlich weiter während gleichzeitig die Einnahmen ausbleiben. Viele Versicherer bieten daher sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherungen oder Betriebsausfallversicherungen an. Gerade während der Covid-19-Pandemie hat sich allerdings gezeigt, dass die Gesellschaften im Ernstfall viel versuchen, um die Leistung zu verweigern oder zumindest zu begrenzen.

In einer solchen Situation kann oft nur eine schnelle, juristische Intervention das schlimmste verhindern. Doch auch wer keine Leistungen seiner Versicherung beansprucht, sondern sich erst mit dem Gedanken eines Vertragsschlusses trägt, tut gut daran, sich beraten zu lassen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau und sein Team unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Betriebsausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung.

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Wissenswertes zur Betriebsausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

Was leistet eine Betriebsausfallversicherung

Sie versichert, grob vereinfacht, die Leistungsfähigkeit derjenigen Person, ohne die das Unternehmen nicht handlungsfähig ist. In vielen Branchen, und insbesondere in Freiberuflerpraxen, lässt sich der Geschäftsbetrieb oft nur durch die Arbeitskraft oder die Fachkenntnisse einer Schlüsselfigur aufrechterhalten – den Anwalt in der Kanzlei, den Zahnarzt in der Praxis oder den Drei-Sterne-Koch im Gourmettempel. Wird diese Person arbeitsunfähig bzw. kann sie aus anderen Gründen ihren Job nicht ausüben, lässt sich meist der ganze Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten. Es kommt zum Betriebsausfall/Praxisausfall.

Eine Möglichkeit, die Krise zu entschärfen, ist die Anstellung eines Vertreters. Sie kann extrem teuer werden – es sei denn, der Praxisinhaber hat eine Betriebsausfallversicherung. Die nämlich springt ein, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzigen Person abhängig ist und diese aufgrund eines versicherten Risikos ausfällt.

Entstehen in einer solchen Konstellation Umsatzeinbußen, kann der Versicherungsnehmer (gegebenenfalls nach Karenzzeit) die Auszahlung der vorher definierten Versicherungssumme verlangen und erhält pro Kalendertag 1/360 eben jener Summe ausgezahlt. Die Betriebsausfallversicherung ähnelt insoweit einer Krankentagegeldversicherung. Allerdings sichert sie nicht den privaten Einkommensverlust der versicherten Person ab, sondern den Verlust, der dem Unternehmen durch gesundheits- oder unfallbedingten Ausfall entsteht.

Was leistet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Im Vergleich zur Betriebsausfallversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung weniger klar strukturiert. Sie umfasst ein wahres Sammelsurium unterschiedlicher Leistungen für Fäle von Erlös- oder Umsatzeinbußen durch eine Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung.

In der Regel sind die folgenden Gefahren von Standard Betriebsunterbrechungsversicherungen abgedeckt:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
  • Einbruchsdiebstahl inkl. Raub und Vandalismus,
  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrungen,
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle,
  • Leck in der Wasserleitung und bei Wasserlöschanlagen,
  • Sturm und Hagel,
  • Überschwemmung und Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung, Erdrutsch,
  • Schneedruck und Lawinen,
  • Vulkanausbruch,
  • Glasbruch.

Daneben versichern einige Produkte auch das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit des Inhabers oder Geschäftsführers.
Versicherbar sind zudem die sehr spezifischen Risiken, die sich aus der konkreten Unternehmenstätigkeit ergeben – Tierparks etwa können eine Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung sich gegen die Folgen eines Streiks versichern oder Bauunternehmen gegen unerwartete Baustopps.

Grundsätzlich ist die Betriebsunterbrechungsversicherung darauf gerichtet, den entgangenen Gewinn sowie die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten während der sogenannten Haftzeit zu ersetzen. Diese beträgt in der Regel zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens (nicht der Betriebsunterbrechung). Sobald die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist, endet die Betriebsunterbrechung – und damit auch die Leistungspflicht des Versicherers.

Welche Probleme kann es geben?

Spätestens seit der Corona-Lockdown zu flächendeckenden Betriebsschließungen in den unterschiedlichsten Branchen führte, ist Unternehmern bewusst, wie wichtig eine leistungsstarke Police für derartige Fälle ist – und wie selten die Produkte halten, was die Hochglanzbroschüren versprechen.

Gerade im Bereich der Betriebsausfallversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung stehen oft hohe Entschädigungssummen im Raum. Die betroffenen Unternehmen sind wirtschaftlich angeschlagen und auf eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung angewiesen. Das wissen auch die Versicherer und verzögern vielfach die Regulierung, um die versicherten Unternehmen zu einem für diese unvorteilhaften Vergleich zu bewegen.

Häufige Streitpunkte sind zudem der Nachweis des Versicherungsfalles sowie der Ertragsschäden.

Um unnötige und potenziell existenzgefährdende Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, bereits bei Eintritt des Betriebsausfallschadens/Betriebsunterbrechungsschadens anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau steht Jürgen Wahl Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen.

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  •   Betriebsausfallversicherungen und
  •   Betriebsunterbrechungsversicherungen ergeben.

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