Kompetente Unterstützung bei der privaten Unfallversicherung

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Anwalt private Unfallversicherung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Private Unfallversicherung – Schutz nach einem schweren Unfall

Ein Unfall kann das Leben innerhalb weniger Sekunden grundlegend verändern. Ob im Haushalt, beim Sport, in der Freizeit oder im Straßenverkehr – die meisten schweren Unfälle ereignen sich außerhalb des Berufslebens und sind daher nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen wichtige finanzielle Leistungen erbringen, etwa bei einer dauerhaften Invalidität oder erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen.

Damit der Versicherungsschutz im Ernstfall tatsächlich greift, kommt es jedoch auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Nicht selten enthalten Policen Einschränkungen oder Klauseln, die für Versicherte schwer nachvollziehbar sind. Wir beraten Sie sowohl bei Fragen rund um den Versicherungsschutz als auch bei der Prüfung Ihrer Ansprüche aus einer bestehenden privaten Unfallversicherung.

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Unterstützung bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung

Kommt es nach einem Unfall zu Problemen mit der Versicherung, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, prüfen die Entscheidung des Versicherers und bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Falles realistisch und transparent.

Lehnt die Versicherung Leistungen ab oder kürzt diese unberechtigt, setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich und – wenn erforderlich – auch vor Gericht konsequent durch. Unser Ziel ist es, eine faire Regulierung zu erreichen und Sie während des gesamten Verfahrens kompetent zu begleiten.

Versicherungsrecht Hanau Team

Passionate – Dedicated – Professional

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Nach einem Gebäudeschaden wünschen sich Eigentümer vor allem eine schnelle und vollständige Regulierung. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Auseinandersetzungen mit der Gebäudeversicherung. Typische Probleme sind:

  • Leistungsablehnungen oder Kürzungen trotz bestehendem Versicherungsschutz
  • Verzögerte Schadenregulierung und lange Bearbeitungszeiten
  • Unterschiedliche Auffassungen über Ursache und Umfang des Schadens
  • Streitigkeiten über Gutachten und die Höhe der Entschädigung

Wir prüfen Ihren Versicherungsfall umfassend, übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht konsequent durch.

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Typische Probleme

Ablehnung

Nach einem Unfall sind Versicherte häufig auf eine schnelle finanzielle Unterstützung angewiesen. Statt einer unkomplizierten Regulierung kommt es jedoch nicht selten zu Auseinandersetzungen mit der privaten Unfallversicherung. Zu den häufigsten Problemen gehören:

  • Ablehnung von Versicherungsleistungen unter Berufung auf Vertragsausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen
  • Zu niedrig angesetzte Invaliditätsgrade, die zu einer geringeren Entschädigung führen
  • Verzögerungen bei der Leistungsprüfung und langwierige Bearbeitungszeiten
  • Meinungsverschiedenheiten über medizinische Gutachten und deren Bewertung
  • Unklare oder strittige Vertragsklauseln, die unterschiedlich ausgelegt werden

Wir prüfen Ihren Versicherungsfall umfassend, bewerten die Erfolgsaussichten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung außergerichtlich oder vor Gericht konsequent durch.

Laura Geisbauer

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl vertritt seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten. Aufgrund seiner Spezialisierung im Versicherungsrecht unterstützt er Betroffene insbesondere bei Leistungsablehnungen, verzögerter Schadenregulierung sowie weiteren Konflikten mit Versicherungen. Dabei stehen eine fundierte rechtliche Beratung, eine klare strategische Ausrichtung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten im Mittelpunkt.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

So unterstützen wir Sie

Versicherungsrecht Hanau Team

Nach einem Unfall übernehmen wir die rechtliche Vertretung gegenüber Ihrer privaten Unfallversicherung und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens. Mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, Ihre berechtigten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

  • Prüfung Ihres Versicherungsvertrages und Bewertung Ihrer Leistungsansprüche
  • Unterstützung während des gesamten Leistungsverfahrens und Kommunikation mit der Versicherung
  • Rechtliche Überprüfung medizinischer Gutachten sowie Bewertung des Invaliditätsgrades
  • Vertretung bei Leistungsablehnungen oder Kürzungen durch den Versicherer
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Unser Ziel ist es, eine vollständige und faire Regulierung Ihrer Versicherungsleistungen zu erreichen, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung und Ihre persönliche Zukunft konzentrieren können.

Unser Expertenteam

Ihre Anwälte

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Jürgen Wahl

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht

Laura Geisbauer

Laura Geisbauer

Fachanwältin für Medizinrecht

Unsere Kanzlei-Heldinnen

Katharina Winter

K. Winter

Rechtsanwaltsfachangestellte

Charline Stein

C. Stein

Rechtsanwaltsfachangestellte

Mirela Metovic

M. Metovic

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Viviane Zöller

V. Zöller

Rechtsanwaltsfachangestellte

Romina Singh

R. Singh

Rechtsanwaltsfachangestellte

Melis Uyanik

M. Uyanik

Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Team-Kennzahlen

Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

2

Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

43

Jahre akkumulierte Berufserfahrung

>4000

Mandate im Versicherungsrecht

Unsere zufriedenen
Mandanten

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Mehr Informationen

Noch mehr Informationen rund um die private Unfallversicherung.

Wann zahlt eine private Unfallversicherung – wann nicht? Rechtsanwalt Wahl berät Sie gerne

Wer einen Unfall im privaten Umfeld erleidet, erhält nur Geld von seiner Versicherung, wenn er infolgedessen eine dauerhaften körperliche oder psychische Beeinträchtigung davonträgt, also invalide wird.

Anders als vielfach angenommen, hat die Schwere des Unfalles an sich also keine Auswirkungen auf die Leistung: Wer nach einem dramatisch Zusammenstoß auf der Autobahn monatelang im Krankenhaus liegt, geht trotzdem leer aus, wenn seine Verletzungen folgenlos ausheilen. Etwas anderes gilt, wenn der Verletzte auch nach einer längeren Reha nur noch mit Krücken laufen oder seine Knie nicht mehr beugen kann. In diesem Fall steht dem Kunden – unter bestimmten Voraussetzungen – die vertraglich vereinbarte Summe zu.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Leistung der privaten Unfallversicherung ist es allerdings, dass die Invalidität tatsächlich durch den Unfall entstanden ist. Als Unfall definiert das Versicherungsrecht ein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Wer sich bewusst selbst verletzt, kann daher nicht mit Leistungen der Versicherung rechnen.

Ausgeschlossen sind Leistungen zudem, wenn der Versicherte während des Unfalls unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, einen epileptischen Anfall oder einen Schlaganfall erlitten hat, der Unfall sich während einer Straftat ereignet (etwa bei der Flucht des Bankräubers vor der Polizei). Ebenfalls kein Geld fließt, wenn die dauerhaften Beeinträchtigungen nicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und zeitnah von einem Arzt festgestellt werden. Zudem kann der Kunde seinen Versicherungsschutz verspielen, wenn er gegen bestimmte vertragliche Pflichten verstößt. „Dieser Punkt wird oft unterschätzt“, warnt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einer großen Expertise bei Problemen mit privaten Unfallversicherungen. „Wichtig ist es zum Beispiel, den Unfall unverzüglich bei der Versicherung zu melden, auch wenn man im Krankenhaus vielleicht ganz andere Sorgen hat.“ Wer sich hier zu viel Zeit lässt, riskiert, dass die Versicherung am Ende die Zahlung verweigert. Riskant sind auch geschönte Angaben zum Unfallhergang. Und auch beim Abschluss des Vertrags ist Schummeln streng verboten. „Wer hier bereits vorhandene Erkrankungen verschweigt, obwohl der Versicherer danach fragt, muss damit rechnen, dass die Unfallversicherung im Ernstfall die Leistung kürzt oder gar nicht zahlt“, warnt der Anwalt.

Das Wichtigste in Kürze:

Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherungen setzt eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall voraus. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Besserung des Zustands nicht zu erwarten ist. Die Invalidität muss zudem innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Glaubt man der Versicherungsbranche, ist die private Unfallversicherung ein Muss für jedermann. Hört man auf Verbraucherschützer, ist sie hingegen nur selten sinnvoll. Die Wahrheit liegt vermutlich in der Mitte.
„Fakt ist, dass es deutlich wichtigere Absicherungen gibt als eine private Unfallversicherung“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Um die eigene Arbeitskraft abzusichern, ist etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung das deutlich sinnvollere Produkt. „Für alle, die einen sehr aktiven Lebensstil pflegen und viel unterwegs sind, aber auch für Menschen mit zwei linken Händen und Füßen ist eine private Unfallversicherung aber durchaus überlegenswert“, so der Jurist. „Auch Personen, die keine erschwingliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen, sollten sich über einen Abschluss Gedanken machen.“

Welche Leistungen erbringen private Unfallversicherung im Ernstfall?

Da die private Unfallversicherung eine sogenannte Summenversicherung ist, erhält der Kunde im Versicherungsfall keine Entschädigung für einen konkret eingetretenen Schaden, sondern kann nur die vertraglich festgelegten Betrag beanspruchen.

Allerdings orientieren sich die Gesellschaften nicht nur an der vereinbarten Grundversicherungssumme. Wieviel Geld am Ende tatsächlich fließt, bemisst sich auch am Grad der entstandenen Invalidität. Um ihn zu ermitteln, greifen Allianz & Co auf die sogenannte Gliedertaxe zurück, die festlegt, welchen Invaliditätsgrade der Verlust eines Körperteils in der Regel nach sie zieht.

Beispiel: Bei einem schweren Verkehrsunfall verliert Versicherungsnehmer Peter M. sein rechtes Bein. Gemäß der Gliedertaxe wird der Grad seiner Invalidität auf 70 Prozent festgelegt. Da Peter M. eine Grundversicherungssumme von 100.000 Euro versichert hat, erhält er nach seinem folgenschweren Unfall eine Einmalzahlung von 70.000 Euro.

„Eine der wichtigsten Stellschrauben bei der privaten Unfallversicherung, ist die Vereinbarung der richtigen Grundsumme“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Um bei vermeintlich kleineren Blessuren nicht leer auszugehen, sollten Kunden zudem darauf achten, dass ihre Versicherung auch schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent bezahlt.

Denkbar ist es überdies, über eine sogenannte Progression eine höhere Summe für besonders schwere Unfälle zu versichern. „Welche Gestaltung im Einzelfall die sinnvollste ist, lässt sich nur nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Lebensverhältnisse eines Kunden abschätzen“, sagt Versicherungsrechtler Jürgen Wahl. Ideal ist es, sich bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses umfassen beraten zu lassen. Fachanwalt Jürgen Wahl und sein Team beraten sie gerne und vermitteln ihnen bei Bedarf einen kompetenten Versicherungsberater. Denn beim Vergleich der verschiedenen Anbieter geht es nicht nur um die juristischen Fallstricke: Auch die Preise der Versicherer unterscheiden sich zum Teil stark. Ein Vergleich vor Vertragsschluss ist daher Pflicht.

Wer hilft, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt?

Wie gut oder schlecht eine Versicherung ist, zeigt sich in der Praxis erst, wenn es darauf ankommt. Doch was ist zu tun, wenn die Assekuranz die dringend benötigte Leistung verweigert? In einem solchen Falle sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt für private Unfallversicherungen wenden. Rechtsanwalt Jürgen Wahl und sein Team unterstützen Sie bei allen Konflikten mit privaten Unfallversicherern. Und davon gibt es einige.

„Vielfach verweigern die Gesellschaften die Zahlung mit der Behauptung, der Gesundheitsschaden sei gar keine Folge des Unfalls, sondern gehe auf bestimmte Vorerkrankungen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Aktuelle Urteile zeigen jedoch, dass es sich vielfach lohnt, zu streiten.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es oft auch, was die Höhe der Versicherungsleistung angeht. Da die Feststellung des Invaliditätsgrades regelmäßig eine ärztliche Bewertung erfordert, bemühen die Gesellschaften gerne eigene Gutachter. Nicht selten setzen diese Unfallfolgen geringer an, als sie tatsächlich sind. „In einer solchen Konstellation ist es oft sehr hilfreich, wenn der Kunde den medizinischen Ausführungen des Versicherungsgutachters mit einem Privatgutachten entgegentritt“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. „Auf Basis seiner Aussage lässt sich dann mithilfe eines spezialisierten Juristen eine neue Argumentation aufbauen, die auch die Gerichte überzeugt.“

Tipp: Wird nach erfolgreicher Prüfung durch den Versicherer die Versicherungsleistung als Invaliditätsrente oder Einmalzahlung ausgezahlt, können Versicherer die Invalidität innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss der ärztlichen Behandlung, längstens bis zu drei Jahre nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich überprüfen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall ebenfalls von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten.

Kompetenter Service aus einer Hand

Der vielleicht wichtigste Schritt, um im Ernstfall schnell die vereinbarte Versicherungssumme zu erhalten, ist ein vollständiger und fehlerfreier Antrag bei der Gesellschaft. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den lästigen Papierkram zu erledigen und kümmern uns um die Bewertung Ihrer Invalidität durch einen anerkannten Sachverständigen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht und vor allem zu größtmöglicher Rechtssicherheit zu verhelfen. Gerne prüfen wir für Sie auch die Regulierungsentscheidung des Versicherers, berechnen die Versicherungsleistung und übernehmen während des gesamten Prozesses die außergerichtliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Notfalls streitet Jürgen Wahl als Rechtsanwalt und Experte für private Unfallversicherungen auch vor Gericht für Sie.

FAQ’s

Der Unfallbegriff ist in der Unfallversicherung sowohl in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), das heißt im Versicherungsvertrag selbst, aber auch in § 178 Abs. 2 VVG durch den Gesetzgeber im Gesetz legal definiert. Ein Unfall liegt demnach vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches, von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleidet. Dabei kann die Abgrenzung, ob eine Verletzung durch ein versichertes Unfallereignis hervorgerufen wurde, sich in der Tat schwierig gestalten.
Nein. Das Merkmal der Unfreiwilligkeit setzt voraus, dass die Verletzung weder gewollt noch für möglich gehalten und in Kauf genommen wird. So existieren in der Unfallversicherung zahlreiche Fälle der freiwilligen Selbstschädigung, um sich an der Versicherungsleistung zu bereichern. Als Beispiel seien hier abgetrennte Finger oder Gliedmaßen sowie bewusst herbeigeführte Knochenbrüche genannt. Als freiwillig werden auch solche Gesundheitsschäden angesehen, die auf einen gescheiterten Selbstmordversuch zurückzuführen sind. Auch bei sadomasochistischen Handlungen muss regelmäßig von einer bewusst gewollten, das heißt freiwilligen Gesundheitsschädigung ausgegangen werden.
Diese Frage wird unter Versicherungsexperten kontrovers diskutiert. Kritiker merken an, dass 97 % aller Berufsunfähigkeitsfälle nicht auf Unfall, sondern auf Krankheit zurückzuführen sind und die Unfallversicherungen hier nicht zahlen. Dem entgegen steht die beachtliche Anzahl von immerhin 9 Mio. Unfälle, die sich pro Jahr in Deutschland ereignen. Freilich führt nicht jeder Unfall auch zu einer Vollinvalidität oder Berufsunfähigkeit. Dennoch kann beim Verlust einzelner Körperteile oder auch nur der teilweisen Funktion derselben schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Insbesondere solche Unfälle, die eine dauerhafte Behinderung zur Folge haben, können für den Betroffenen schnell zu einer existenziellen wirtschaftlichen Belastung werden. Dies gilt umso mehr, wenn beispielsweise der Wohnraum behindertengerecht umgebaut oder ein behindertengerechtes Fahrzeug angeschafft werden muss. Vor diesem Hintergrund kann eine private Unfallversicherung ein sinnvoller Baustein zum Ausschluss existenzbedrohender Risiken neben der Krankenversicherung/Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung sein.
Sie sollten den Versicherungsfall umgehend bei Ihrer privaten Unfallversicherung melden. Es muss dann binnen der vertraglich vorgesehenen Frist ein ärztlicher Invaliditätsnachweis vorgelegt und die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Dies ist sehr wichtig, da die rechtzeitige Bestätigung der durch den Unfall eingetretenen dauerhaften Körperschäden eine Leistungsvoraussetzung darstellt. Ist die Frist vorüber, ist es im Nachhinein nur noch in Ausnahmefällen möglich, Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung geltend zu machen.
Die Unfallversicherung wird dann eine medizinische Begutachtung veranlassen. Hier ist der Versicherte zur Mitwirkung verpflichtet. Er muss sich durch den benannten Arzt untersuchen lassen und die für die Schadensbearbeitung erforderlichen Auskünfte erteilen und Arztunterlagen zur Verfügung stellen. Der Gutachter wird dann einen Invaliditätsgrad bestimmen, auf dessen Grundlage die Versicherung die Auszahlung der Versicherungsleistung vornehmen wird. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist der Zeitpunkt drei Jahre nach dem Unfall, da zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr davon auszugehen ist, dass sich noch erhebliche Veränderungen am Gesundheitszustand ergeben werden. Selbstverständlich gibt es aber auch hiervon Ausnahmen. Bereits vor der abschließenden Invaliditätsbewertung kann der Versicherungsnehmer einen angemessenen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung verlangen.

Die ärztliche Invaliditätsbemessung ist nach unserer Erfahrung sehr fehleranfällig. Ein Laie vermag kaum zu überblicken, ob die vom Arzt vorgenommene Bewertung seiner Unfallverletzungen zutrifft. Aus diesem Grund empfehlen wir, spätestens ab diesem Zeitpunkt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Prüfung der ärztlichen Invaliditätsbemessung und der hierauf resultierenden Leistungsentscheidung des privaten Unfallversicherers zu beauftragen.

Viele Ansprüche gegen private Unfallversicherungen werden aus Unkenntnis nicht geltend gemacht. Dies mag zum einen daran liegen, dass viele Versicherungsnehmer ihre Rechte nicht kennen und einen Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung nicht erkennen. Wussten Sie beispielsweise, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe der Stich durch einen Rosendorn, der zu einer Blutvergiftung mit weitreichenden Körperschäden führte, als Unfall qualifiziert wurde? Auch der Stich einer Qualle, einer Wespe oder der Biss einer Zecke stellt wohl einen Unfall im versicherten Sinne dar, aus dem sich, sollte in deren Folge eine schwerwiegende Körperschädigung eintreten, entsprechende Leistungsansprüche gegen den privaten Unfallversicherer ergeben können. Auch bei einem ärztlichen Behandlungsfehler sollte stets an ein mögliches Unfallereignis gedacht werden, zumindest wenn es sich dabei um einen invasiven Eingriff handelte. Vielfach wird seitens der Versicherungsnehmer schlicht übersehen, dass ein Unfall vorliegt, und es werden in der Folge die Invaliditätsfristen versäumt. Häufig wissen Versicherungsnehmer auch nicht, dass sie zum Beispiel als Bestandteil einer Gold- oder Platinkreditkarte eine Unfallversicherung unterhalten oder dass ihr Arbeitgeber eine solche als Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft abgeschlossen hat. So kommt es, dass Versicherte versäumen, ihre Ansprüche geltend zu machen und bares Geld verschenken.

Aus diesem Grund empfehlen wir, frühzeitig den Rat eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht zu suchen und mit ihm über den Sachverhalt zu sprechen. Als Fachanwalt verfügt dieser über hinreichende Kenntnisse des Versicherungsrechts und eine gute Erfahrung mit Fällen der privaten Unfallversicherung. Der Gang zum Spezialisten lohnt, denn auch die Unfallversicherung wird im Streitfall keinen Generalisten beauftragen, sondern mit hochspezialisierten Rechtsanwälten für Versicherungsrecht versuchen, die Ansprüche abzuwehren.

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