Wie leistet eine Progression in der privaten Unfallversicherung?

()

Eine Progression bietet Kunden die Möglichkeit, gerade schwere Unfallfolgen besonders großzügig abzusichern. Doch das System ist kompliziert.

Egal, wie heftig ein Unfall auch sein mag und wie lange der Heilungsprozess sich hinzieht: Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es immer erst dann, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität und damit irreparablen Schäden führt. Welche Summen die Versicherung in diesem Fall zahlt, hängt zum einen vom Invaliditätsgrad ab und zum anderen von der Versicherungssumme, die Kunde und Assekuranz vereinbart haben. Grundsätzlich gilt: Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto höher ist auch die Versicherungsleistung.

Komplexes Rechenverfahren

Um den Invaliditätsgrad eines Kunden zu bestimmen, verwenden die Assekuranzen die sogenannte Gliedertaxe. Das ist eine Übersicht, die einzelnen Körperteilen einen prozentualen Wert zuweist. Der Verlust einer Hand hat laut Gliedertaxe zum Beispiel den Wert von 70 Prozent, der Verlust der großen Zehe hingegen nur zehn Prozent.

Zur Berechnung des Invaliditätsgrades wird der Grad der Einschränkung mit dem Wert aus der Gliedertaxe multipliziert. Bei einer 100-prozentigen Einschränkung entspricht der Invaliditätsgrad daher stets dem Wert der Gliedertaxe. Wer also nach einem Unfall eine Hand verliert, der ist zu 70 Prozent Invalide. Ist die Funktionsfähigkeit der Hand nach dem Urlaub hingegen nur um 50 Prozent eingeschränkt, halbiert sich auch der Invaliditätsgrad – und wird nun mit 35 Prozent angesetzt. Entsprechend schmälert sich auch die Versicherungsleistung.

Hier kommt nun ein dritter Faktor ins Spiel. Tarife, die eine sogenannte Progression enthalten, steigern die Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent schrittweise und erhöhen sie um einen zuvor vereinbarten Faktor.

Schwere bleibende Schäden bringen deutlich höhere Summen

Die meisten Versicherer bieten Progressionen zwischen 225 und 500 Prozent an. Das bedeutet: Wer zu 100 Prozent Invalide wird, erhält von seiner Versicherung das 2,25-Fache der Versicherungssumme (bei 225 Prozent) oder das Fünffache (bei 500 Prozent).

Ein Beispiel. Ein Kunde hat eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 000 Euro und einer Progression von 500 Prozent vereinbart. Nach einem Unfall hat er einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Ohne Progression müsste ihm die Versicherung in diesem Fall 100 000 Euro zahlen. Dank der Progression erhält er eine halbe Million.

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Hanau

Versicherungsrecht Hanau

Anwalt Unfallversicherung?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Unfallversicherung.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte