Wohngebäudeversicherung

Unzufriedene Kunden: Wohngebäudeversicherung der Axa auf traurigem Spitzenplatz

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

20. Juni 2024

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Die Finanzaufsicht hat neue Zahlen zu Kundenbeschwerden veröffentlicht. Das Ergebnis hätte schlimmer ausfallen können. Dennoch sind Gerichtsverfahren oft der einzige Weg, um die eigenen Rechte durchzusetzen.

Rasant steigende Beiträge, verzweifelte Kunden, die auf eine Regulierung ihrer Schäden warten – und nun noch die Debatte über eine mögliche Pflichtversicherung für Elementarschäden: Die Wohngebäudeversicherer konnten sich in den vergangenen Jahren nicht über zu wenig Beachtung in der Presse beschweren.

Mit Spannung erwarten durfte man daher die Veröffentlichung der aktuellen Beschwerdestatistik durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Zahlen sollen laut BaFin „einen Indikator über Qualität und Größe des Versicherungsgeschäfts“ vermitteln. Die Aussagekraft der Statistik bleibt zwar begrenzt, da die Daten nicht offenlegen, ob die Beschwerden begründet waren oder nicht. Dennoch lässt sich aus den Zahlen die Zufriedenheit der Kunde mit ihrem Wohngebäudeversicherer ablesen – auch und gerade im Hinblick auf die Platzhirsche der Branche. Dort ist das Ergebnis durchaus passabel.

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Rückläufige Beschwerdezahlen lassen hoffen

Bei den zehn größten Anbietern (mehr als 700.000 versicherten Risiken im Bestand) waren die Zahlen überwiegend besser als im Marktdurchschnitt. Schlechter schnitten nur drei der großen Gesellschaften ab: Die höchste Beschwerdequote in diesem Segment erreicht die Axa mit 2,8. Bei der Provinzial Versicherung AG liegt der Wert bei 2,4. Etwas schlechter als der Markt schnitt zudem die Generali Deutschland Versicherung AG ab.

Auf die niedrigste Beschwerdequote kommt die Bayerische Landesbrandversicherung AG. Auf sie entfallen nicht einmal 0,1 Beanstandungen pro 100.000 Risiken. Das entspricht gerade einmal einer Eingabe. Bei einem Bestand von 1,41 Millionen Risiken.

Kommentar von Jürgen Wahl, Anwalt für Versicherungsrecht:

Jürgen Wahl

Versicherungskunden, die sich mit ihrem Ärger an die BaFin wenden, tun damit in jedem Fall dem Kollektiv aller Versicherungsnehmer einen Gefallen, weil die Aufsicht nur so auf negative Entwicklungen reagieren kann. Einzelne Streitfälle darf und kann die Behörde indes nicht entscheiden. Wer seine Rechte im Streit mit einer Versicherung effektiv durchsetzen will, muss daher auch weiterhin klagen – idealerweise vertreten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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