Wohngebäudeversicherung: Welche Gefahren Hausbesitzer regelmäßig unterschätzen
Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sind unter Immobilieneignern gefürchtet. Die meisten Verheerungen an Wohnungen und Häusern entstehen allerdings nicht durch Wetterkapriolen.
Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt, kommt um eine Wohngebäudeversicherung nicht herum. Sie schützt Eigentümer vor dem finanziellen Ruin – etwa, wenn es brennt oder ein Unwetter das Dach abgedeckt. Doch so dramatisch derartige Verwüstungen im Einzelfall auch sein mögen. Die meisten – und teuersten – Schäden entstehen weder durch Brände noch durch Extremwetterlagen, sondern durch Leitungswasser. Das belegt eine interne Auswertung der R+V Versicherung.
Den Zahlen zufolge geht die Hälfte aller Auszahlungen in der Wohngebäudeversicherung auf den „bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser“ zurück. In diese Kategorie fallen zum einen Frostschäden an Leitungen, poröse Rohre sowie Installations- oder Materialfehler an Heizungen, Spül- und Waschmaschinen. Aber auch Armaturen in Küche und Bad oder die Abwasserrohre sind ein Risikofaktor.
Nach den Zahlen der R+V kosten Leitungswasserschäden damit so viel wie Sturmschäden, Brandschäden und Glasbruch zusammen.
Warum Leitungswasser oft immense Schäden verursacht
Ausgetretenes Leitungswasser ist der Erhebung zufolge für jeden dritten Versicherungsschaden in Gebäuden verantwortlich. Die immensen Kosten entstehen dadurch, dass ein Leitungswasserschaden nicht immer direkt entdeckt wird: Wenn etwa durch einen feinen Riss in einer Leitung über Wochen, Monate oder gar Jahre hinweg Wasser austritt, zeigen sich die sichtbaren Schäden oft erst spät – zum Beispiel durch feuchte Flecken an der Wand.
Vielfach ist neben den sichtbaren Schaden aber schon viel kaputtgegangen: Zum Beispiel, weil die Dämmung verschimmelt ist. Oft müssen die Räume dann getrocknet, aufgequollene Böden ausgetauscht und teure Wand- und Bodenbeläge – wie Fliesen oder Parkett– erneuert werden.
Besonders bitter ist es in einer solchen Konstellation natürlich, wenn die Versicherung sich mit der Regulierung Zeit lässt oder sogar die Leistung verweigert. Das kann dann der Fall sein, wenn der Kunde den Schaden selbst (mit) verschuldet hat- zum Beispiel, weil er eine alte Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen ließ.
Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Sie haben Probleme, weil Ihre Wohngebäudeversicherung einen Schaden nicht oder nicht vollständig übernehmen will? Gerne unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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