Photovoltaik-Versicherung: Jürgen Wahl erstreitet Sieg gegen die VPV
Ein schwerer Hagelsturm beschädigt eine Solaranlage: Deren Leistung bricht drastisch ein. Die Versicherung verweigert dennoch die Zahlung und verweist auf einen Herstellerfehler als Ursache. Die Kundin klagt, vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl – und siegt vor dem Landgericht Hanau.
Auf ihrem Haus in Hanau betreibt eine Frau seit dem Jahr 2005 eine Photovoltaik-Anlage. Um sich gegen etwaige Schäden zu sichern, hat dafür das sogenannte VPV- Schutzpaket mit Glasversicherung, Hausrats– und Wohngebäudeversicherung sowie einer Photovoltaik-Versicherung abgeschlossen.
Ein Gewitter mit schwerem Hagel verursacht im September 2019 gravierende Schäden an der Anlage. Die Kundin meldet dies der Versicherung und verlangt sowohl Ersatz für die Anlage als auch für die Verluste, die ihr durch verminderte Einspeisebeträge entstanden sind.
Der Gutachter der VPV kommt im Dezember 2019 allerdings zu dem Ergebnis, dass die Anlage Material- und Produktionsfehler aufweise. Da hierdurch eine Brandgefahr bestehe, müsse die Anlage abgebaut werden. Die Kundin folgt der Empfehlung ihres Versicherer. Dadurch und durch den Ersatz der alten Module entstehen ihr Kosten von 14 000 Euro. Die VPV aber will nicht zahlen. Es kommt zum Streit.
Gutachter bestätigt die Aussagen der Versicherungsnehmerin
Während die Kundin, vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl, die vertraglich geschuldete Leistung sowie Ersatz der entgangenen Einspeisevergütung verlangt, beharrt die VPV darauf, dass der Schaden nicht auf eine versicherte Gefahr von außen zurückgehe, sondern auf einen Produktionsfehler.
Nach der Anhörung eines weiteren Sachverständigen folgte das Landgericht Hanau dieser Meinung allerdings nicht (Az. 9 O 1510/20). Zwar konnte der Experte, der auf die Fotodokumentation der alten, inzwischen entsorgten Module angewiesen war, einen Hagelschaden nicht mit 100-prozentiger Gewissheit verifizieren. Seine Berechnungen belegten aber, dass die Anlage nach dem Hagelsturm einen drastische Ertragseinbruch verzeichnet hatte und bis zum Ende des Jahres nur noch zu einem Drittel lief.
Demgegenüber sei bei Allmählichkeitsschäden, wie sie zum Beispiel durch einen herstellerbedingten Serienfehlers entstehen, eine sprunghafte rapide Verschlechterung des Ertrages unwahrscheinlich.
Versicherung muss zahlen
Auf dieser Grundlage kam befand das Gericht, dass die Photovoltaikanlage der Mandantin von Rechtsanwalt Jürgen Wahl nicht lediglich von einem allgemeinen Verschleiß betroffen war, sondern erst der schwere Hagelschlag deren weitgehenden Ausfall der Anlage bedingte.
Die VPV muss ihr für die neue Anlage und die entgangenen Einspeiseerlöse deshalb 14.248,18 Euro bezahlen.
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