Unterschätztes Risiko: Warum der Versicherungsschutz für Ehrenamtler so wichtig ist
Die geben Deutschkurse, kümmern sich um Senioren oder löschen Brände: Ehrenamtliche Helfer leisten Enormes. Ausreichend abgesichert ist ihr Engagement aber längst nicht immer.
Etwa 16,06 Millionen Menschen in Deutschland engagierten sich im Jahr 2023 als Ehrenamtliche. Das geht aus der jüngsten Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse hervor. Ohne ihren Beitrag stünde die Bundesrepublik, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, schlecht da: Ob bei der freiwilligen Feuerwehr, in der Flüchtlingshilfe oder beim Bund Naturschutz – die unentgeltlichen Dienste der Freiwilligen halten das Land in vielen Bereichen am Laufen.
Umso erstaunlicher ist es, dass längst nicht in allen Bereichen des bürgerlichen Engagements automatisch ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Gesetzliche Unfallversicherung und Ehrenamt
Die gesetzliche Unfallversicherung greift zwar oft und übernimmt nach Unfällen unter anderem die Kosten für Reha-Maßnahmen oder Renten. Ehrenamtliche Rettungskräfte, aber auch Engagierte in der Wohlfahrtspflege, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, im Bildungswesen und in den Kirchen haben daher zumindest einen guten Unfallschutz.
Wer sich hingegen in einem Verein engagiert oder unsicher ist, ob sein Ehrenamt zu den oben genannten Bereichen gehört, muss selbst aktiv werden, Informationen einholen – und im schlimmsten Fall privat vorsorgen.
So sind zum Beispiel die Helferinnen und Helfer – egal, ob Mitglieder oder Nichtmitglieder eines Vereins – bei einem Straßenfest für einen guten Zweck nicht gesetzlich unfallversichert. Auch auf Sachschäden, die Ehrenämtler bei ihrer Tätigkeit erleiden, bleiben sie in der Regel sitzen.
Private Versicherung schließt Lücken
Vor diesem Hintergrund sollten engagierte Bürger stets Erfahrung bringen, ob die Organisation, für die sie sich engagieren, Sammelverträge mit privaten Unfallversicherern abgeschlossen hat, um einen Schutz der Ehrenamtler sicherzustellen.
Ist dies nicht der Fall, lohnt sich auch eine Recherche nach etwaigen Initiativen des Bundeslandes. Viele Länder, darunter auch Hessen, haben inzwischen pauschale Sammelverträge zum Unfallversicherungsschutz aller ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten abgeschlossen. Sie greifen allerdings nur, wenn die Betreffenden noch nicht anderweitig abgesichert sind.
Wer ohnehin eine private Unfallversicherung besitzt, sollte daher erfragen, ob diese auch für die Folgen von Unfällen einsteht, die im Zusammenhang mit der Ehrenamtstätigkeit auftreten. Unabhängig davon sollte jeder Bürger – ob mit oder ohne Ehrenamt – ein private Haftpflichtpolice besitzen.
Kommentar von Rechtsanwalt Jürgen Wahl:
Das deutsche Versicherungsrecht ist ausgesprochen komplex, auch und gerade, wenn es um die Versicherung unentgeltlicher Arbeit geht. Um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden, sollten engagierte Bürger sich daher vor Antritt eines Ehrenamts genau informieren und ggfls. privat vorsorgen.
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