Folgenschwerer Kindergeburtstag: 2000 Euro Schmerzensgeld nach Unfall auf Hüpfburg
Kindergeburtstage bedeuten immer auch Stress: Wenn eine Gruppe aufgekratzter Kids zusammen toben, gehören aufgeschlagene Knie oder umgestoßene Gläser daher fast schon zur Normalität. Wenn der Teilnehmer einer solchen Feier jedoch eine Gehirnerschütterung erleidet und mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen wird, ist daran nichts mehr normal.
Genau das geschah aber in einem Fall, in dem die Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen Wahl die Rechte des verletzten Kindes vertrat.
Schwere Verletzung wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen?
Im konkreten Fall ging es um eine Kindergeburtstagsfeier, die einem sogenannten „Spieleparadies“ stattfand, das mit Klettergerüsten, Hüpfburgen, Ballspielfelder und einer Trampolin-Anlage ausgestattet war. Als der später verletzte Junge gerade auf einer der Hüpfburgen turnte, sprang ein größeres und kräftigeres Kind ebenfalls auf die Fläche. Dadurch dehnte sich das Material im Bereich des Jungen so stark aus, dass dieser ca. drei Meter in die Höhe geschleudert wurde. Das Kind schlug bei der Landung mit dem Kopf voraus auf dem Hallenboden auf, weil in diesem Bereich keine Schutzmatten angebracht waren.
Der Junge wurde bewusstlos und erlitt einen etwa zehn Sekunden langen Krampfanfall. Nachdem andere Besucher einen Notruf abgesetzt hatten, wurde er mit dem Helikopter ins Krankenhaus geflogen. Ein MRT zeigte ein leichtes Schädel-Hirntrauma mit vereinzelten punktförmige Einblutungen und einer Gehirnerschütterung. Wegen seiner Verletzungen musste der Junge zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Versicherer sperrt sich gegen Regulierung
Vertreten durch die Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen Wahl klagte das Unfallopfer gegen den Betreiber des Indoor-Spielplatzes, da dieser die Sportstätten nicht ausreichend gesichert hatte. Weder an den Seiten noch im hinteren Bereich der Hüpfburg, die Schauplatz des Unfalls war, lagen Matten. Auch ein Sicherheitsnetz fehlte.
Der Haftpflichtversicherer des Betreibers lehnt zwar jede Verantwortung ab. Dennoch kam es in dem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt zu eine Vergleichsbeschluss, der dem Jungen ein Schmerzensgeld von 2000 Euro sicherte (LG Darmstadt, Az. 2 O 28/24).
Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Dass Versicherungsgesellschaften zunächst mauern um dann einen Vergleich abzuschließen, ist keine Seltenheit: Auf diese Art und Weise vermeiden die Assekuranzen, dass das Gericht ein Urteil fällt, welches Präzedenzwirkung für andere Fälle haben könnte. Im Konfliktfall sollten sich Geschädigte daher stets von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungen und Schmerzensgeld beraten lassen.
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