Rechtsanwalt für Lebensversicherung
Über den eigenen Tod denkt niemand gerne nach. Manchmal muss es aber sein. Denn nur so kann man für den schlimmsten aller Fälle vorsorgen. Stirbt beispielsweise der Hauptverdiener (oder die Hauptverdienerin) der Familie, bedeutet das neben Schmerz und Trauer oft auch ein finanzielles Desaster: Die laufenden Kosten fallen ja weiter an – nur, dass das Geld jetzt nicht mehr reicht, um sie zu bestreiten.
Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich diese Gefahr abfedern. Die Police ist für vergleichsweise schlankes Geld zu haben und zahlt beim Tod der versicherten Person eine fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen.
Doch auch wer sich bis zur Rente bester Gesundheit erfreut, muss mit finanziellen Problemen rechnen. Dann nämlich, wenn die erworbenen Versorgungsansprüche – etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht reichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Um dieses Risiko abzusichern, hat die Versicherungsbranche sogenannte kapitalbildende Lebensversicherungen entwickelt. Diese Produkte zahlen sowohl, wen der Kunde vorzeitig stirbt, schütten aber auch im „Erlebensfall“, meist beim Erreichen des Rentenalters, eine bestimmte Summe aus oder zahlen eine monatliche Rente.
Doch was so vielversprechend klingt, wird zunehmen zum Problem. Viele Lebensversicherer haben angesichts der niedrigen Zinsen aber massive Schwierigkeiten, ihre Versprechungen zu erfüllen – und auch für Kunden ist es nicht immer einfach, die teuren Verträge regelmäßig zu besparen. Umso wichtiger ist es sich vor Vertragsschluss fachkundig beraten zu lassen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau steht ihnen bei allen Fragen zum Thema Lebensversicherung mit Rat und Tat zur Seite und hilft ihnen, ihre Rechte durchzusetzen. Kompetent, engagiert und fair.
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Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?
Das Prinzip ist schnell erklärt. Die Versicherung bietet einen Todesfallschutz. Das heißt, sie zahlt den Hinterbliebenen eine fest vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt – und nur dann. Die Kosten sind meist überschaubar. Der Grund: Die Gesellschaften kalkulieren auf Basis der statistischen Lebenserwartung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ihr Kunde das Ende seines Vertrages erlebt – und legen in Anlehnung daran die Beiträge fest. Dazu lassen sie Kunden vor Vertragsschluss einen ausführlichen Fragebogen zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen und fragen auch nach gesundheitlich bedenklichen Lastern oder gefährlichen Hobbies. Raucher, Motorradfahrer aber auch Menschen mit Vorerkrankungen zahlen oder daher deutlich mehr als gesunde Nichtraucher ohne Führerschein.
Versicherungsanwalt Wahl rät dennoch, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass ein Kunde gelogen hat, verliert er dadurch seinen Versicherungsschutz. Die Hinterbliebenen stehen dann mit leeren Händen da und können noch nicht einmal die bezahlten Beiträge zurückverlangen.
Was leistet eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung erfüllt im Gegensatz zur Risikolebensversicherung mehrere Zwecke. Zum einen dienst sie, wie der Name nahelegt, als Kapitalanlage oder Ansparprodukt. Daneben werden die Produkte aber auch zur Hinterbliebenenvorsorge und zur Familienabsicherung, zur Darlehensabsicherung (insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen) oder zur Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt.
Welche weiteren Formen der Lebensversicherung gibt es?
Neben den Risiko- und Kapitallebensversicherungen bieten Assekuranzen noch diverse andere Lebensversicherungen an. Zu nennen sind etwa die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung und die Indexpolicen. Bei der klassischen Rentenversicherung zahlen Kunden, ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung, in der Ansparphase Beiträge ein und erhalten ab dem vereinbarten Rentenbeginn lebenslang eine Rente ausgezahlt. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden Teile der Beiträge in Fonds investiert. Die Renditechance ist dadurch höher, allerdings steigt gleichzeitig das Risiko, da der Kunde, anders als bei den meisten klassischen Produkten, keine Mindestverzinsung hat. Die Indexpolice funktioniert ähnlich wie die klassische Lebens- oder Rentenversicherung. Im Unterschied hierzu werden allerdings die Überschüsse in einen Aktienindex investiert.
Welche Probleme können bei Lebensversicherungen auftreten?
Die anhaltende Niedrigzinspolitik sowie die Krise an den Finanzmärkten belastet die Versicherungsbranche schwer. Bei vielen Lebenspolicen bleibt die Performance inzwischen deutlich hinter den Renditeerwartungen ihrer Versicherungsnehmer und den einstigen Versprechungen der Gesellschaften zurück. Viele haben sogar Probleme, die zugesicherten Garantien zu erwirtschaften.
Wer angesichts dieser Entwicklung aus dem Versicherungsvertrag aussteigen will, hat allerdings ein Problem. Denn die vorzeitige Kündigung bestehenden Verträgen ist oft schwierig und verlustreich. Allerdings gibt es immer wieder Möglichkeiten, den Schaden zu begrenzen – oder sogar den gesamten Vertrag rückabzuwickeln. Denn auch Versicherungen machen Fehler und haben vor Gericht bereits den einen oder anderen Grundsatzstreit verloren.
Weitreichende Konsequenzen hatten zum Beispiel die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes zum „ewigen Widerrufsrecht“ in der Lebensversicherung. Es führt unter bestimmten Voraussetzungen dazu, dass Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge zzgl. der hieraus gezogenen Kapitalerträge und Nutzungen erstattet bekommen müssen – selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt oder die Versicherungssumme schon ausgezahlt würde.
Jürgen Wahl, Ihr Rechtsanwalt für Lebensversicherung prüft gerne, ob Ihnen ein Widerrufsrecht gegenüber ihrem Lebensversicherer zusteht und unterstützt Sie auch in allen sonstigen Rechtsfragen rund um das Thema Lebensversicherung.
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Große Versprechungen und kleine Renditen sind charakteristisch für das Geschäft mit der Lebensversicherung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl unterstützt sie im Streit mit Ihrer Lebensversicherung, wenn
- die Erträge hinter den Erwartungen zurückbleiben,
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- Sie den Versicherungsvertrag rückabwickeln wollen oder
- es zu sonstigen Leistungsstörungen kommt.
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Selbst bei vermeintlich eindeutiger Rechtslage lassen es die Lebensversicherer nicht selten auf einen Rechtsstreit ankommen. Zögern Sie daher nicht, einen Fachanwalt mit Ihrer rechtlichen Interessensvertretung zu beauftragen.
Sie sind mit der zugeteilten Lebensversicherungssumme nicht einverstanden oder vermuten, dass der Versicherer bei Berechnung des Rückkaufswertes unberechtigte Abzüge vorgenommen hat? Wir ermitteln, ob ein nachträglicher Vertragswiderruf/Widerspruch für Sie in Betracht kommt und prüfen neben der Versicherungssumme und der Höhe der Überschussbeteiligungen auch die Angemessenheit des Rückkaufswertes Ihrer Lebensversicherung.