Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht in Hanau

Als Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht vertreten und betreuen wir Kunden auf allen Gebieten des Medizinrechts und des Versicherungsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Wir vertreten bundesweit Versicherungsnehmer, Patienten und Ärzte sowie Zahnärzte und andere Behandler und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Das Versicherungsrecht ist einerseits unterteilt in die Gebiete der Personenversicherung und andererseits der Sachversicherung. Eine weitere Unterteilung stellt die Schadensversicherung im Gegensatz zur Summenversicherung dar.

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Wir beraten und vertreten auf allen Gebieten des Versicherungsrechts und des Medizinrechts. Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Schadensfall bei Ihrer Versicherung angezeigt haben und diese die Regulierung bereits verweigert hat, empfehlen wir unbedingt, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. So können von Anfang an Fehler in der Korrespondenz mit der Versicherung vermieden werden, die anderenfalls unabwendbare Rechtsnachteile mit sich bringen können. Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin den Versicherungsschein / Versicherungspolice, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung inklusive des Ablehnungsschreibens mit. Nur so können wir Sie umfassend beraten.

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Im Personenversicherungsrecht deckt die Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, insbesondere folgende Rechtsgebiete ab:

Im Sachversicherungsrecht betreuen wir Fälle im Bereich der

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Wir beraten und vertreten auf allen Gebieten des Versicherungsrechts und des Medizinrechts.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Schadensfall bei Ihrer Versicherung angezeigt haben und diese die Regulierung bereits verweigert hat, empfehlen wir unbedingt, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. So können von Anfang an Fehler in der Korrespondenz mit der Versicherung vermieden werden, die anderenfalls unabwendbare Rechtsnachteile mit sich bringen können.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin den Versicherungsschein / Versicherungspolice, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung inklusive des Ablehnungsschreibens mit. Nur so können wir Sie umfassend beraten.