Haftpflichtversicherung: Ihr Anwalt in Hanau hilft weiter

Als Anwalt für Versicherungsrecht betreuen wir Sie gerne bei Problemen mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist ein folgenschwerer Missgeschick passiert. Das Gesetz regelt in solchen Fällen unmissverständlich, was zu tun ist. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es in § 823 BGB. Und das bedeutet: Der Schädiger haftet mit allem was er hat, bis die Schuld beglichen ist. Notfalls bis ans Lebensende ist. Mehr noch: Um unter diese Regel zu fallen, ist es noch nicht einmal erforderlich, selbst etwas falsch machen. Es genügt, wenn beispielsweise Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen – und ihr Nachwuchs in dieser Zeit etwas anstellt.

Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung gilt vielen Experten daher als die wichtigste Police überhaupt. Jeder sollte ein haben – und jeder kann sie sich leisten. Selbst wenn Kunden, wie empfohlen eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro oder mehr versichern. Eine gute Police, die die ganze Familie umfasst, ist meist für deutlich unter 100 Euro pro Jahr zu haben. Weiterer Vorteil: Die Rolle des Haftpflichtversicherers beschränkt sich nicht nur darauf, für die Schäden zu zahlen, die ein Kunde verursacht hat: Die Gesellschaft kümmert sich auch darum, unberechtigter Ansprüche abzuwehren. Meist geschieht das, indem der Haftpflichtversicherer den Sachverhalt aufklärt und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirkt bzw. seinem Kunden vor den Zivilgerichten einen Anwalt zur Seite stellt. Das ist für die Versicherten sehr erfreulich, für Geschädigte hingegen oft prekär, wenn sie auf eine schnelle Regulierung ihres Schadens angewiesen sind. Jürgen Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt und berät sie Sie in diesen und anderen Streitigkeiten sowie konfliktaffinen Konstellationen rund um das Thema Haftpflichtversicherung.

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Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?

Die Antwort ist eindeutig: Jeder. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Oft genügt schon ein kleiner Lapsus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Wer etwa als Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verschuldet, muss nicht nur dafür zahlen, dass das Edel-SUV des Unfallgegners wiederhergerichtet wird. Auch die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden gehen auf seine Kappe – etwa, wenn auslaufendes Öl den Boden kontaminiert oder die Feuerwehr aufwändig die Straße reinigen muss. „Noch dramatischer – und teurer – sind Fälle, in denen Personen zu Schaden kommen. Schmerzensgeld oder Renten, wegen bleibender Beeinträchtigungen, sind aus eigener Tasche nicht zu stemmen“, warnt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau.

Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es?

Das Leben ist voller Risiken – entsprechend groß ist das Angebot unterschiedlicher Haftpflichtversicherungen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau hat eine kleine Auswahl zusammengestellt:

  • Privathaftpflichtversicherung:

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie vor Forderungen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Ihr Abschluss ist nicht vorgeschrieben, jedoch sollte eine solche Police in jedem Versicherungsportfolio zu finden sein.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung:

Sie ist für jeden Kfz-Halter vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des Autos entstehen – nicht hingegen Schäden am Fahrzeug selbst.

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Diese Haftpflichtversicherung reguliert vor Schäden, die durch das versicherte Tier entstanden sind. Sie ist vor allem für Halter von Pferden und Hunden wichtig. Kleinere Haustiere sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen. In manchen Bundesländern besteht allerdings eine besondere Versicherungspflicht für Hunde.

  • Wassersporthaftpflichtversicherung:

Wer größere Wassersportgeräte wie Boote oder Yachten besitzt, sollte über den Abschluss einer solchen Police nachdenken. Kleinere, nicht motorisierte Wassersportgeräte wie Paddel- oder Ruderboote sind hingegen zum Teil bereits von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

  • Jagdhaftpflichtversicherung:

Diese Versicherung ist für jeden Pflicht, der einen Jagdschein lösen bzw. verlängern möchte. Auch die Versicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben: 500 000 Euro für Personenschäden, 50 000 Euro für Sachschäden.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Ein Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern. Bei Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

  • Berufshaftpflichtversicherung:

Dieses Produkt sichert bei beruflich verursachten Schäden gegenüber Dritten ab. Für bestimmte Berufsgruppen ist sie sogar vorgeschrieben – etwa für Ärzte und Rechtsanwälte.

  • Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung:

Schäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen, deckt die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung ab.

  • D&O-Versicherung:

Die Abkürzung steht für „Directors-and-Officers“-Versicherung. Oft wird die Versicherung auch als Managerhaftpflicht bezeichnet. Sie schützt die Entscheidungsträger und Organe im Unternehmen unter bestimmten Umständen davor, für die Folgen schwerwiegender Management-Fehler aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung sein?

Da die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle. Denn wenn die Versicherungsleistung im Ernstfall nicht genügt, zahlt der Schadensverursacher den Rest doch wieder aus eigener Tasche – womöglich lebenslang und bis zur persönlichen Pfändungsgrenze.

Was passiert, wenn ich selbst einen Schaden erleide, der Verursacher aber nicht versichert ist?

Auch in einer solchen Konstellation kann die eigene Haftpflichtversicherung helfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag Klausel zum sogenannten Forderungsausfall enthält. Dann nämlich muss die Gesellschaft auch ihren eigenen Kunden entschädigen, wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, weder eine Haftpflichtversicherung noch die finanziellen Mittel besitzt, um selbst für den Schaden geradezustehen.

Kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert?

Leider ist das sogar recht wahrscheinlich. Es gibt zahlreiche Ausschlüsse in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Individualvereinbarungen mit den Versicherern, die beschreiben, wann eine Gesellschaft nicht leisten muss. Dazu gehören unter anderem:

  • vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle,
  • Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Vertrag haben, oder
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer etwa aufgrund von Miete, Leasing oder Leihe etc. benutzt und benutzen darf,
  • Verletzungen am eigenen Körper, die sich der Kunde (versehentlich) selbst zugefügt hat,
  • vorsätzlich verursachte Schäden,
  • Schäden, die durch eine Straftat entstehen,
  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt,
  • Fehler im Beruf.

Auch wer anderen einen Gefallen tut und dabei einen Schaden anrichtet, ist nicht immer haftpflichtversichert. Hier lohnt es sich, aufs Kleingedruckte zu achten.
Eltern sollten zudem darauf achten, dass auch ihre Kinder von Anfang an unter den Versicherungsschutz fallen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn Kinder unter sieben sind nach dem Gesetz nicht deliktsfähig und haften daher streng genommen nicht für ihr Tun.
Wichtig: Versicherungen sind oft recht schnell bei der Hand, einen echten oder vermeintlichen Ausschlusstatbestand anzunehmen und die Leistung zu verweigern. Oft sind Ihre Argumente aber alles andere als wasserdicht. Wenden Sie sich daher bei allen Streitigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung an Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt er über langjährige Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Versicherungen und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.
Damit Ihre Versicherung auch in schlechten Zeiten hält, was sie in guten gerne verspricht.

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Schon eine winzige Nachlässigkeit kann dramatische Schäden verursachen. Wenn Ihnen ein folgenschweres Missgeschick unterlauf ist, sollten Sie sich auf Ihre Haftpflichtversicherung verlassen können!

Wir helfen, wenn die Gesellschaft nicht zahlt, insbesondere bei

  • Obliegenheitsverletzungen,
  • Prämienverzug,
  • Unterversicherung
  • und anderen Problemen.

Bei Streitigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung unterstützen Sie in jeder Phase Jürgen Wahl, Anwalt für Haftpflichtversicherung in Hanau und sein Team. Auf uns können Sie sich verlassen!

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