Die richtige Versicherung gegen Naturkatastrophen

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Die Bilder aus den Überschwemmungsgebieten sind und bleiben verheerend, viele Menschen stehen vor dem Nichts: Selbst wer sein Haus vermeintlich gut versichert hat, kann nicht automatisch mit einer Regulierung seines Schadens rechnen. Was Versicherte jetzt wissen müssen.
Das Wasser zieht sich zurück. Die Schäden bleiben. Ebenso, wie die Angst vor neuen Unwettern. Viele Opfer der jüngsten Flut- und Unwetterkatastrophen in Deutschland sorgen sich zudem darum, ob sie ihre Schäden (wenigstens teilweise) von ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Schon die Frage, welche Versicherung sich um welche Schäden kümmert, ist nicht immer leicht zu beantworten, denn Unwetterschäden können sowohl ein Fall für die Hausrat-Versicherung sein, als auch eine Regulierung durch die Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung erfordern. Für Schäden an Fahrzeugen ist die Kasko-Versicherung der richtige Ansprechpartner.
Doch selbst wer diese wichtigen Policen in seinem Portfolio hat, muss oft mit Enttäuschungen rechnen.
Beispiel Hausratversicherung. Sie kommt grundsätzlich für Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser auf. Werden auf diese Weise bewegliche Gegenstände zerstört oder beschädigt, kann der Kunde eine Regulierung verlangen. Versichert sind Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung sowie Geschirr, die CD-Sammlung oder Wandgemälde.

Wasser ist nicht gleich Wasser

Das klingt zunächst beruhigend. Jedoch umfasst der Versicherungsschutz nur Gegenstände, die in geschlossenen Räumen standen. Balkon und Gartenmöbel sind daher schon einmal außen vor. Weiterer Haken: Überschwemmungsschäden, etwa nach Starkregen, gehen nicht auf „Leitungswasser“ zurück und sind daher normalerweise kein Fall für die Hausratversicherung. Sie werden, so vorhanden, von der Elementarschadenversicherung übernommen.
Ähnlich sieht es bei der Wohngebäudeversicherung aus. Sie bezahlt, wenn eine Immobilie durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser beschädigt wurde. Doch auch hier gibt es erhebliche Leistungsausschlüsse. So erkennen beispielsweise die meisten Assekuranzen Sturmschäden erst als solche an, wenn der Wind mindestens mit Stärke acht bzw. 62 km/h über das Haus hinwegfegt.
Überschwemmungsschäden, die nicht von einer geborstenen Wasserleitung stammen, sondern dadurch entstehen, dass Regen- oder Flusswasser das Haus beschädigt, sind ebenfalls nicht versichert und erneut ein Fall für die Elementarschadenversicherung.

Klimawandel führt zu häufigeren Wetterextremen

„Überflutungen durch Starkregen oder über die Ufer getretene Gewässer definiert die Branche stets als Elementarschäden, die gesondert versichert werden müssen“, sagt Jürgen Wahl, Anwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Für Schäden durch Oberflächenwasser zahlen daher weder Hausrat noch Wohngebäudeversicherung. Gleiches gilt, wenn Wasser aus der Kanalisation durch einen Gully ins Haus gelangt. Nur per Elementarschadenversicherung absichern lassen sich zudem die Folgen von Erdrutschen, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben.

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Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Hanau

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