Elementarschadenversicherung: Was im Herbst besonders wichtig ist

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Wer einen Naturgefahrenschutz für seine Immobilie abgeschlossen hat, muss regelmäßig überprüfen, dass deren Abflusssysteme nicht verstopft oder blockiert sind. Welche Obliegenheiten Versicherungsnehmer sonst noch treffen – und wie Kunden reagieren, wenn Versicherer wegen deren angeblicher Verletzung nicht zahlen wollen.

Herbststürme gab es schon immer. In Zeiten des Klimawandels aber wüten inzwischen regelmäßig auch in Deutschland Unwetter von enormer Stärke. Jüngstes Beispiel: Die Ausläufer des Orkantiefs Ciaran. Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, tut daher gut daran, neben einer Wohngebäude- und Hausratversicherung auch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Sie kommt unter anderem auch für Schäden auf, die durch extreme Wetterlagen wie Starkregen, Hochwasser Überschwemmungen Hagel oder Erdrutsche entstehen. Eigentlich.

Denn wie bei jeder Versicherung treffen den Versicherungsnehmer auch bei der Elementar- bzw. Naturgefahrenversicherung zahlreichen Pflichten: die sogenannten Obliegenheiten. Wer sie missachtet, muss im Ernstfall damit rechnen, dass die Assekuranz nach einem Schaden die Leistung verweigert und nicht zahlt. Kunden kommen dann, wenn überhaupt, nur noch durch eine Klage und die Unterstützung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht mit Expertise für Wohngebäudeversicherungen zu ihrem Recht.

Sicherheitsvorschriften beachten – Rechtsstreit vermeiden

Gerade jetzt, im Herbst, sollten Hauseigentümer besonders wachsam sein und die Funktionsfähigkeit wichtiger Einrichtung an ihrer Immobilie regelmäßig kontrollieren. Welche Vorgaben die jeweilige Versicherung diesbezüglich macht, ist in den Versicherungsbedingungen oft unter dem Punkt „Sicherheitsvorschriften“ geregelt.

In jedem Fall sollten Immobilieneigner, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, die Abflussleitungen auf ihrem Grundstück freihalten, Gullys kontrollieren und altes Laub aus den Regenrinnen entfernen. In gefährdeten Räumen empfiehlt es sich zudem, sogenannte Rückstauklappen anzubringen und diese regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen.

Um etwaige Überschwemmungsschäden zu minimieren, ist es zudem ratsam, Gegenstände im Keller oder Souterrain nicht direkt auf den Boden zu stellen, sondern Regale aufzustellen, die eine erhöhte Aufbewahrung ermöglichen.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft im Ernstfall

Einige Tarife sehen zwar auch eine Leistung vor, wenn der Kunde gegen bestimmte Obliegenheiten verstoßen hat. Meist sind die erstattungsfähigen Beträge dann allerdings begrenzt. „Versicherungsnehmer sind gut beraten, die Sicherheitsvorschriften in ihrem Vertrag genau zu beachten, um Streit nach einem Schaden möglichst zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Wahl aus Hanau. Kommt es dennoch zum Konflikt mit der Gesellschaft, unterstützt sie die Rechtsanwaltskanzlei Wahl in Hanau mit Rat und Tat im Verfahren gegen ihre Naturgefahrenversicherung – notfalls auch vor Gericht.

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