Versicherungsrecht: Wer zahlt, wenn Solarpaneele durch Hagel beschädigt werden?

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Schwere Unwetter mit Sturmböen und Hagel haben in Hessen nicht nur Ernteausfälle verursacht. Auch viele Hauseigentümer fragen sich dieser Tage, welche Versicherung für den Schaden an ihrer zerstörten Photovoltaikanlagen aufkommt.

Die schweren Gewitter der vergangenen Wochen haben in etlichen Regionen Deutschlands eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Vielfach haben große Hagelkörner auch Solarpaneele auf Häuserdächern schwer in Mitleidenschaft gezogen.

Für die Eigentümer bedeutet das nicht selten ein Spießrutenlaufen mit der Versicherung. Denn bei Schäden an Solarmodulen ist die normale Wohngebäudeversicherung nicht ohne Weiteres zuständig.

Den richtigen Ansprechpartner finden

Das gilt zumindest dann, wenn die Solaranlage – wie in vielen Fällen – nachträglich installiert wurde. Denn wenn der Eigentümer diese Umbaumaßnahme nicht beim Versicherer angezeigt hat, muss dieser den Schaden auch nicht regulieren.

Wer seinen Versicherer hingegen über die Installation der Paneele informiert hat, kann im Fall eines Totalschadens zumindest darauf hoffen, dass die Gesellschaft die Kosten für die Wiederherstellung des Status quo übernimmt. Sie muss also das Material und die Arbeitskosten bezahlen, damit die Anlage wieder auf dem Dach installiert wird.

Auf dem Verdienstausfall, der entsteht, weil die Anlage in dieser Zeit nicht läuft, bleibt der Kunde in einem solchen Fall allerdings sitzen. Wer auch diesen Schaden ersetzt haben will, braucht eine spezielle Photovoltaik-Versicherung.

Warum kleinere Schäden oft problematischer sind als ein Totalschaden

Noch komplexer ist die Lage, wenn das Solarmodul durch den Hagelschlag nur beschädigt, aber nicht komplett unbrauchbar gemacht wurde. Grundsätzlich muss die Versicherung zwar auch einem Teilschaden regulieren und alle Kosten übernehmen, die für die Wiederherstellung der Anlage notwendig sind. Problematisch, gerade bei kleineren Beschädigungen wie Haarrissen ist jedoch, dass diese zunächst oft nur marginale Leistungseinbußen nach sich ziehen und von den Eigentümern nicht immer sofort bemerkt werden.

In diesem Fall stellen sich mehrere Folgeprobleme.

  • Erstens muss der Kunde beweisen, dass die Leistungsminderung der Anlage auf die Haarrisse zurückzuführen ist.
  • Zweitens muss er auch noch belegen, dass die besagten Risse mit großer Wahrscheinlichkeit durch den Hagel verursacht wurden.

Das kann nur gelingen, wenn der Eigentümer eine vergleichsweise teure Messung durchführen lässt. Glaubt der Versicherer nach deren Durchführung aber immer noch nicht an einen Unwetterschaden, bleibt der Kunde oft auf den Kosten sitzen.

Aus Sicht der Eigentümer empfiehlt es sich daher, nach einem Unwetter alle sichtbaren Schäden sorgfältig zu dokumentieren und – gerade in unwettergefährdeten Gegenden – möglichst robuste Paneele zu verbauen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installiert, muss die Versicherung nicht nur über den Umbau informieren, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Anlage in den vom Hersteller empfohlenen Intervallen gewartet wird. Diese sogenannten Obliegenheiten sollten Kunden sehr ernst nehmen, da die Versicherung andernfalls bei Unwetterschäden die Regulierung verweigern kann.

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