Wohngebäudeversicherung: Klimafreundlicher Umbau kann Versicherungsschutz gefährden

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Wenn Hausbesitzer eine Wärmepumpe oder Solaranlage installieren, mag das zwar Wirtschaftsminister Habeck glücklich machen. Ohne zeitnahe Meldung an die Versicherung droht jedoch Ungemach. Was Kunden beachten müssen, damit ihr Haus weiterhin voll versichert ist.

Am Thema Klimaschutz kommt niemand mehr vorbei. Das gilt auch und gerade für die Eigentümer von Immobilien. Viele überlegen angesichts der aktuellen Debatten und der hohen Energiepreise, ihr Haus klimafreundlich umzurüsten – zum Beispiel, indem sie ihren eigenen Strom aus Sonnenenergie erzeugen.

Wer sich jedoch dafür entscheidet, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren, muss nicht nur bei der Wahl des richtigen Produktes einiges beachten. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ist der Umbau relevant. Denn der Einbau der Paneele erhöht nicht nur den Wert des Hauses. Er wird von den Gesellschaften oft als zusätzliches Risiko angesehen – etwa, weil die zusätzliche Elektronik das Brandrisiko erhöhen kann. Von den drohenden Schäden durch Hagel und andere Unwetter ganz zu schweigen.

Versicherung muss über den Umbau informiert sein

Wer seine Immobilie auf Solarstrom umrüstet, muss diesem Schritt daher in jedem Fall der eigenen Wohngebäudeversicherung melden und sich bestätigen lassen, dass die Photovoltaikanlage künftig mitversichert ist.

Bedenken sollten Kunden allerdings, dass sich durch eine solche Meldung alleine nicht automatisch die Versicherungssumme erhöht. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen und eine Unterversicherung der Immobilie ausschließen will, muss daher den gesamten Versicherungsschutz überprüfen (lassen) und ggfls. eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen.

Eine solche Sonderversicherung ist auch deshalb überlegenswert, weil Kunden – etwa nach einem Hagelschaden – nicht nur die zerstörten Paneele ersetzen lassen müssen. Ihnen entsteht oft auch ein finanzieller Schaden durch die entgangenen Einspeisevergütung – oder, weil sie während der Zeit der Reparatur Strom aus anderen Quellen beziehen müssen. Diesen Ertragsausfall ist über die Wohngebäudeversicherung in keinem Fall gedeckt, sondern lässt sich nur über Spezialpolicen versichern.

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