Wie berechnet sich die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung?

()

Die Baukosten steigen stetig – und damit auch die Summe, die im Fall der Fälle für den Wiederaufbau eines zerstörten Wohngebäudes anfallen würden. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherten.

Wer eine Immobilie sein Eigen nennt oder gerade dabei ist, ein Haus zu kaufen, der kommt nicht umhin, auch Geld für eine Wohngebäudeversicherung in die Hand zu nehmen. Vorgeschrieben ist eine solche Police zwar nicht. Dennoch ist sie dringend zu empfehlen, deckt sie doch selbst in der einfachsten Variante zumindest Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser und bestimmte Naturgefahren entstehen.

Wer einen noch weitreichenden Schutz wünscht, kann zudem eine Elementarschadenversicherung abschließen, die Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbewegungen, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche umfasst.

Unterversicherung vermeiden

Um im Fall der Fälle wirklich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Kunden allerdings darauf achten, dass ihre Versicherungssumme hoch genug ist. Sie muss im Extremfall ausreichen, um das Haus in gleicher Größe und mit gleicher Ausstattung wieder aufzubauen – auch wenn es bis auf die Grundmauern niedergebrannt oder durch einen Tornado vollständig zerstört wurde.
Doch wie lässt sich ermitteln, welche Summen erforderlich sind, um ein Gebäude wieder aufzubauen, das womöglich schon mehrere Jahre oder Jahrzehnte bestanden hat?

Hier gibt es unterschiedliche Verfahren.

  • Wert 1914: Einige Gesellschaften bestimmen die Versicherungssumme (und damit die Höhe der Prämien) nach dem sogenannten „Wert 1914“. Der Begriff bezeichnet eine fiktive Rechengröße der Versicherungswirtschaft und gibt den Wert an, den die Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark gehabt hätte. Auf Basis dieser Summe und unter Berücksichtigung des aktuellen Baupreisindex des statistischen Bundesamtes lässt sich dann der Neubauwert des zerstörten Gebäudes berechnen. Verbraucherschützer bemängeln allerdings, dass das Verfahren intransparent ist und Kunden dadurch der Gefahr einer Unterversicherung ausgesetzt seien.
  • Wohnflächenmodell: Kundenfreundlicher und transparenter ist die Berechnung anhand der Quadratmeterzahl der Wohn- und Nutzfläche sowie der Ausstattung der Immobilie. Diese Variante ist weniger kompliziert und bei Weitem nicht so fehleranfällig für den Kunden. Weiterer Vorteil: Die aufwändige Ermittlung der Versicherungssumme entfällt, da die umfassende Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung an dessen Stelle tritt.

Wenn die Baupreise steigen, steigen auch die Prämien

Im nächsten Schritt gilt es zu ermitteln, welche Prämien ein Kunde zahlen muss, um die benötigte Versicherungssumme (auch in Zukunft) zu erhalten.

Dabei setzen die meisten Gesellschaften auf das sogenannten gleitende Neuwertfaktor: Er wird einmal pro Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) veröffentlicht und berücksichtig zwei Aspekte: Erstens die Entwicklung des Baupreisindex und zweitens die Steigerungen der Tariflöhne im Baugewerbe.

Angesichts der aktuellen Teuerungswelle kommt damit einiges auf die Kunden zu. Für das Jahr 2023 erwarten Branchenkenner Beitragssteigerungen von rund 15 Prozent. Das gilt allerdings nur, wenn sich die Gesellschaften an den gleitenden Neuwertfaktor halten. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Der Wert ist lediglich eine Empfehlung.

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Hanau

Versicherungsrecht Hanau

Rechtsanwalt Wohngebäudeversicherung?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Wohngebäudeversicherung.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte