Deckt die private Unfallversicherung auch Impfschäden ab?

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Wann ist ein Impfschaden ein Fall für die private Unfallversicherung? Und wie können Kunden ihre Rechte wahren, wenn ihre Gesellschaft nicht zahlen will?

Die Impfzentren sind abgebaut, die Maskenpflicht Geschichte. Und doch strömen auch in diesem Winter wieder Millionen Menschen in die Arztpraxen, um sich gegen Infektionskrankheiten wie Grippe oder Covid-19 impfen zu lassen.

Dass nach einer Vakzination gewisse körperliche Reaktionen auftreten – etwa Kopfschmerzen, Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle – ist ganz normal. Doch welche Rechte haben Menschen, die nach einer Impfung bleibende Schäden davontragen?

Diese Frage stellt sich in der privaten Unfallversicherung immer wieder.

Der Tarif entscheidet

Grundsätzlich ist ein Unfall im Versicherungsrecht definiert als ein plötzliches, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu Schäden führt. Da eine Impfung in der Regel weder plötzlich noch unfreiwillig erfolgt und zudem von innen wirkt, ist sie unter normalen Umständen nicht als Unfall zu werten.

Zudem schließen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person“ von Versicherungsschutz aus.

Damit sollte die Frage eigentlich beantwortet sein, ob eine private Unfallversicherung auch bei Impfschäden zahlen muss. Ist sie aber nicht. Denn inzwischen gibt es durchaus Anbieter, die Schäden durch bestimmte Impfungen in den Deckungsumfang ihrer privaten Produkte aufgenommen haben.

Wann die private Unfallversicherung Impfschäden zahlen muss

Selbst, wer in einem solch kundenfreundlichen Tarif versichert und nach einer Impfung gesundheitliche Probleme entwickelt, hat aber oft einen beschwerlichen Weg vor sich.

Zum einen zahlen die Gesellschaften nur, wenn sich dauerhafte gesundheitliche Schäden durch die Vakzination belegen lassen. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Beeinträchtigungen länger als sechs Monate anhalten. Doch selbst, wenn ein Impfschaden unstreitig vorliegt, gibt es noch eine Menge Konfliktpotenzial. Denn welche Summen ein Kunde verlangen kann, hängt auch in diesen Fällen vom Grad seiner Invalidität ab. Und über den lässt sich im Einzelfall trefflich streiten.

Kraft, Geld und Nerven in einer solchen Ausnahmesituation spart, wer sich fachkundige Hilfe sucht und möglichst frühzeitig die Dienste eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht in Anspruch nimmt.

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