Stress im Großraumbüro kann berufsunfähig machen
Lärm und Leistungsdruck als Ursache für eine Berufsunfähigkeit? Eine Versicherung wollte das nicht anerkennen. Vor dem Landgericht Hanau kann sie damit allerdings nicht durch.
Ein Mann schult vom Schreiner zum Bürokaufmann sowie zum Versicherungsfachmann um und arbeitet fortan als Sachbearbeiter für eine Versicherung. Die neue Tätigkeit erweist sich jedoch als ausgesprochen ungesund. Der einstige Handwerker verbringt fünf Tage pro Woche jeweils acht Stunden in einem Großraumbüro. Die Arbeit ist von ständiger Überlastung geprägt, insbesondere muss der Mann im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben übernehmen, um seinen Job nicht zu verlieren.
Als Folge der hohen Arbeitsbelastung stellen sich zunächst Rückenschmerzen ein, später kommen Geruchs- und Geschmacksstörungen sowie eine Lärmschädigung des Innenohrs hinzu. Wenig später erleidet der Arbeitnehmer einen Bandscheibenvorfall.
Als er neben den körperlichen Beschwerden auch noch Panikattacken und eine Depression entwickelt, wird der Mann in eine Klinik eingewiesen. Doch die Beschwerden verfestigen sich, so dass er schließlich bei seiner Versicherung einen Antrag auf die vereinbarte BU-Rente stellt.
Wenn Versicherer mauern….
Die Gesellschaft verweigert die Zahlung. Weder sei der Kunde in seinem Job einer erhöhten Lärm- und Stressbelastung ausgesetzt gewesen, noch habe sich seine Arbeitsbelastung im Laufe der Zeit übermäßig erhöht. Zudem sei der Mann nicht berufsunfähig, weil er keinen Bandscheibenvorfall erlitten, sondern nur mit den üblichen Verschleißerscheinungen zu kämpfen habe. Zudem könne er wieder in seinem Ursprungsberuf zurückkehren und als Schreiner sein Geld verdienen.
Der gesundheitlich angeschlagene Versicherungsnehmer sah das anders. Der Fall wurde streitig. Vertreten durch Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Wahl, konnte der Kunde vor dem Landgericht Hanau einen Erfolg erringen (Az. 9 O 80/18).
Fachanwalt Jürgen Wahl erstreitet BU-Rente für seinen Mandanten
Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Arbeitnehmer wegen seiner (psychischer) Erkrankung berufsunfähig war. Nicht nur hatten medizinische Sachverständige die meisten der vorgetragenen Beschwerden und die dadurch bedingte Berufsunfähigkeit bestätigt. Auch eine Arbeitskollegin und ein ehemaliger Vorgesetzter des Mannes stützten seine Aussagen und gaben an, dass im Großraumbüro ständig Stress aufgrund einer chronischen Unterbesetzung geherrscht habe. Zudem seien die Mitarbeiter von der Geschäftsleitung konstant auf Leistung gedrillt worden und hätten mit stetig steigenden Auftragsvolumina zu kämpfen gehabt.
Damit kam das Gericht am Ende zum Ergebnis, dass der Mann über längere Zeit nicht in der Lage war bzw. sein wird, seine früher ausgeübte oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Auch eine Verweisung auf den früheren Beruf als Schreiner komme nicht in Betracht, da der Kläger gerade wegen orthopädischer Probleme eine Umschulung auf die später ausgeübte Bürotätigkeit vorgenommen hatte. Die Versicherung musste dem Mann daher die ausstehende BU-Rente in Höhe von 10.872,10 Euro nachzahlen und den Betrag verzinsen.
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