Gesundheitsfragen in der PKV: Topfit und dennoch abgelehnt?

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Wer – etwa nach einer schmerzhaften Trennung – psychologische Hilfe in Anspruch nimmt, hat auch Jahre später kaum eine Chance, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Zeitgemäß ist das nicht.

Lange galten Rückenschmerzen als Volkskrankheit Nummer eins in Deutschland. Inzwischen allerdings haben ihnen psychische Probleme den Rang abgelaufen. Die Zahl der Krankschreibungen, denen eine psychische Diagnose zugrunde liegt, steigt seit Jahren. Und auch bei den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit liegen Depressionen, Burnouts und andere psychische Leiden inzwischen auf einem traurigen ersten Platz. Pro Jahr sind etwa 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen.

Wer dann professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, stellt im Nachgang vielfach fest, dass er nun als Risikokunde bei diversen Versicherungen gilt – allen voran in der privaten Krankenversicherung. Denn jede Gesellschaft prüft vor Vertragsschluss den Gesundheitszustand potenzieller Neukunden. Inhalt und Reichweite der gestellten Fragen variieren zwar. Im Extremfall müssen Kunden allerdings ihre gesundheitlichen Probleme in den zurückliegenden zehn Jahren offenlegen. Wer in dieser Zeit einen Therapeuten aufgesucht hat, dem droht eine Ablehnung.

Selbst wer lediglich ein berufliches Coaching bei einem Psychotherapeuten absolviert oder eine Paartherapie gemacht hat, weil es in der Beziehung kriselte, muss den Versicherer darüber informieren. Und kassiert im schlimmsten Fall die Ablehnung. Besonders unschön: Diese Probleme bestehen keineswegs nur bei der privaten Krankenvollversicherung, sondern treten auch bei privaten Zusatzversicherungen oder der Krankentagegeldversicherung auf.

War sonst noch was?

Selbst wer im Abfragezeitraum keine Therapie absolviert hat, ist damit nicht automatisch auf der sicheren Seite. Das liegt an den oft sehr vage formulierten Abbindern, mit denen viele Gesellschaften ihren Frageboden ausstatten. Hier werden Kunden oft gefragt, ob sie eine Krankheit haben oder an Unfallfolgen, sowie körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leiden, die in den Gesundheitsfragen der Versicherung bislang noch nicht abgefragt wurden.

Dennoch ist es nicht empfehlenswert, bei den schwammigen Zusatzfragen zu schummeln. Interessenten sollten auch hier nach bestem Wissen und Gewissen antworten. Der Grund: Kann die Versicherung einem Kunden nachweisen, dass er seinen Gesundheitszustand beschönigt hat, kann sie sich rückwirkend vom Vertrag lösen.

Welch fatale Folgen das haben kann, belegt unter anderem eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Darin ging es um eine Frau, die vor Vertragsschluss unterschlagen hatte, dass sie mehrfach wegen einer Depression in ärztlicher und fachärztlicher Behandlung gewesen war. Stattdessen hatte sie im Fragebogen der Gesellschaft lediglich „zwei Psychotherapiesitzungen nach dem Tode des Vaters“ angegeben.

Das Gericht befand: Die Frau hat die Versicherung arglistig über ihren Gesundheitszustand getäuscht, so dass die Versicherung den Vertragsschluss anfechten durfte (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 55/16)

Auch Bestandskunden mit psychischen Problemen haben es nicht leicht

Psychische Krankheiten sind nicht nur ein Stolperstein für alle, die sich um eine private Krankenversicherung bemühen. Auch wer schon privat versichert ist und seelische Leiden entwickelt, stellt oft fest, dass die private Versicherung hier nur recht überschaubare Leistungen erbringt. Je nach Tarif kann die Übernahme psychotherapeutischer Leistungen sogar vollständig ausgeschlossen werden.

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