Private Unfallversicherung für Senioren: Wie Versicherer versuchen, sich um die Leistungen zu drücken – und wie Kunden sich wehren können

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Eine spezielle Unfallversicherung für Menschen in der zweiten Lebenshälfte? Das klingt nach einer kundenfreundlichen Idee. In der Praxis gibt es aber gerade in diesem Segment immer wieder große Probleme.

Das Alter ergraut im Lehnstuhl verbringen? Von wegen! Viele ältere Menschen sind heute ausgesprochen aktiv und nutzen ihren Ruhestand, um zu reisen oder neue Sportarten auszuprobieren. Das Risiko, bei körperlichen Aktivitäten zu Schaden zu kommen, ist jedoch im fortgestritteneren Alter höher als in jungen Jahren.

Versicherungsunternehmen bieten daher inzwischen spezielle Unfallversicherungen für Senioren an. Meist wenden sich die Angebote an Menschen zwischen 50 und 75. Es gibt aber auch Gesellschaften, die gar keine Altersgrenze nach oben haben.

Was zunächst nach einem guten Service für Menschen in der zweiten Lebenshälfte aussieht, kann in der Praxis aber Probleme bereiten. Denn etliche Kunden müssen auch bei diesen Produkten um Leistungen kämpfen, die ihnen zustehen.

Vorerkrankungen nehmen mit dem Alter zu

Grundsätzlich gilt auch bei der Unfallversicherung für Senioren, dass die Assekuranzen nur dann bezahlen, wenn der Kunde oder die Kundin durch einen Unfall dauerhafte Schäden davonträgt. Gerade bei älteren Menschen, deren Knochen nicht mehr so stabil sind und deren Koordinationsfähigkeit nachlässt, kommt das vergleichsweise häufig vor. Das Problem ist allerdings, dass viele Gesellschaften die bleibenden Schäden betagter Kunden auf eine Vorschädigung bzw. eine Vorerkrankung zurückzuführen versuchen.

Hat zum Beispiel eine ältere Dame schon einmal einen Schlaganfall erlitten, kann die Versicherung das zum Anlass nehmen, einen folgenschweren Sturz auf die Einschränkungen nach dem Hirnschlag zurückzuführen – und deshalb die Leistungen kürzen.

Zwar ist ein solcher Schritt nur erlaubt, wenn der Beitrag der Vorerkrankung an dem Schaden die Schwelle von 25 Prozent überschreitet. Je nachdem, wer einen Patienten nach dessen Unfall begutachtet, dürften die Einschätzungen zum Anteil der Vorerkrankung an dem folgenschweren Unfall aber nicht immer einheitlich ausfallen.

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht rät rüstigen Rentnern daher, vor Abschluss einer speziellen Unfallversicherung für Senioren genau hinzuschauen.

Ansprüche auch gegen Widerstände durchsetzen

Wer bereits eine klassische Unfallpolice sein Eigen nennt, sollte diesen Vertrag zudem so lange wie möglich fortsetzen. Ist das nicht möglich, kann die Seniorenversicherung eine gute Option sein. Im Ernstfall sind aber vielfach die Dienste eines versierten Rechtsanwaltes gefragt, um die eigenen Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.

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