Die richtigen Versicherungen (nicht nur) für die Feiertage

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Eislaufen, Baumschmücken, Feuerwerk: Der Dezember ist für viele einer der schönsten Monate des Jahres. Vielfach gehen die Festtage aber auch mit dem einen oder anderen Unfall einher. Welche Versicherungen den Betroffenen im Ernstfall helfen sollten.

Eisblumen. Lichterglanz. Glühweinduft: Die Stimmung in der Vorweihnachtszeit ist eine ganz besondere. Gerade das Winterwetter hat aber auch unerfreuliche Effekte: Autoversicherer verzeichnen in dieser Zeit die meisten Blechschäden. Und selbst wer mit dem Fahrrad zum Weihnachtsmarkt oder zum Adventsshopping unterwegs ist, lebt gefährlich.

Glücklicherweise sind Stürze, die zu bleibenden Schäden führen, eher die Ausnahme. Kommt es aber doch zu einer Invalidität, zahlt die private Unfallversicherung. Normalweise jedenfalls. Denn wer auf dem Weihnachtsmarkt der Feuerzangenbowle oder dem Glühwein kräftig zugesprochen hat, muss damit rechnen, dass die Assekuranzen die Leistungen wegen einer „alkoholbedingten Bewusstseinsstörung“ kürzen oder sogar ganz verweigern.
Gleiches gilt für alle, die sich beim Christbaumschmücken ein Gläschen genehmigen und anschließend von der Leiter fallen. In solchen Fällen lohnt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten.

Nicht nur die private Unfallversicherung ist gefordert

Doch selbst, wer völlig nüchtern durch die Adventszeit geht, sollte deshalb nicht sorglos werden. Denn auch wer im Kerzenschein auf dem Sofa einschläft, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn Adventskranz oder Tannenbaum in Brand geraten und die Wohnung beschädigen. So befand etwa das OLG Köln, dass es grob fahrlässig ist, wenn ein Kunde neben fünf brennenden Kerzen ein Nickerchen macht. Der Mann musste den Teppich, den die Kerzen entzündet hatten, aus eigener Tasche bezahlen (Az: 9 U 113/09).

Brandschäden der anderen Art gibt es vielfach auch an Silvester.

Verursacht ein Feuerwerkskörper einen Brand oder sonstigen Schäden an einer Immobilie, springt normalerweise die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein. Böllerschäden am Auto reguliert die Kaskoversicherung, zumindest dann, wenn sich der Verursacher (wie meist) nicht ermitteln lässt.
Auch folgenreiche Verletzungen wie abgerissene Gliedmaßen oder taube Ohren durch Knalltraumata sind in der Silvesternach leider keine Seltenheit. Volljährige Kunden, die sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzen und dabei einen dauerhaften Schaden davontragen, haben Anspruch auf Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung.

Das gilt allerdings nur, wenn der Schaden auf Raketen und Böller zurückgeht, die in Deutschland zugelassen sind. Wer selbst gebauten Feuerwerkskörper verwendet, riskiert hingegen, dass ihm die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwirft und die Leistung verweigert.

Ihre Versicherung verweigert Ihnen die Leistung? Sprechen Sie mich an. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate ich Sie kundig und fair und setze Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durch.

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