Gliedertaxe: Private Unfallversicherung wird flexibler

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Wie viel Geld ist der Verlust eines Beines wert? Wieviel ein unbeweglicher Arm? Diese und ähnliche Frage beantworten private Unfallversicherungen anhand der sogenannten Gliedertaxe. Je nach Tarif kann ein und derselbe Invaliditätsgrad jedoch unterschiedliche Leistungen nach sich ziehen. Die Hintergründe.

Die eigenen vier Wände als den „gefährlichsten Ort der Welt“ darzustellen, wie ein großer deutscher Versicherer es tut, ist sicher übertrieben. Fakt ist jedoch: Die meisten Unfälle passieren nach wie vor zu Hause, oft mit bleibenden Folgen.

Eine private Unfallversicherung kann in solchen Konstellationen einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die finanziellen Härten des Geschehens abzufedern. „Wer sicherstellen will, bei bleibenden körperlichen Schäden abgesichert zu sein, muss vor Vertragsschluss allerdings sehr genau hinsehen, wie der Vertrag formuliert ist“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Hanau.

Einen ersten Anhaltspunkt, wo Kunden faire Konditionen vorfinden, können Rating-Ergebnisse unabhängiger Dienstleister sein. Erst vor kurzem hat etwa das Analyse- und Softwarehaus Morgen & Morgen seine neuen Rating-Ergebnisse für private Unfallversicherungen präsentiert.

Darf’s ein bisschen mehr sein?

Auffallend bei der aktuellen Erhebung ist der Trend der Unternehmen, die Tarife in Bezug auf die Gliedertaxe flexibler zu gestalten. Der Hintergrund: Private Unfallversicherung bezahlen nach einem Unfall nur, wenn der oder die Betroffene bleibende Schäden davongetragen hat.  Der Umfang der Leistungen hängt also entscheidend vom Grad der Beeinträchtigung an, der zum Beispiel mit dem Verlust eines Körperteils verbunden ist.

Um ihn zu bestimmen, hat die eine spezielle Liste, die sogenannte Gliedertaxe, entwickelt. Sie legt fest, welchen Prozentsatz der Versicherungssumme ein Kunde beanspruchen kann, wenn er etwa ein Bein, eine Hand oder sein Augenlicht verliert.

Während es bisher aber meist nur eine Gliedertaxe pro Tarif gab, gehen Versicherer nun offenbar zunehmend dazu über, ihre Gliedertaxen auszudifferenzieren und darauf abgestimmt verschiedene Schutzpakete für unterschiedlich gut betuchte Kunden anzubieten.

Mehr Geld für Premiumkunden

In der Praxis könnte sich diese Entwicklung dergestalt auswirken, dass es beispielsweise in der Basis-Variante 70 Prozent der Versicherungssumme für den Verlust eines Beines gibt, im hochwertigeren (und kostspieligeren Premium-Tarif) könnte der Kunde hingegen 80 Prozent der Versicherungssumme beanspruchen.

Ob diese neue Tarifgestaltung auch zu weniger gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen führt, bleibt abzuwarten. „Die weitere Ausdifferenzierung macht das ohnehin schon schwer durchschaubare Produkt der privaten Unfallversicherung noch komplexer“, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Mauert die Versicherung nach einem Unfall oder verweigert sie die Zahlung, lohne es sich daher in jedem Fall, die Beratung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Informationen:
Eine Progression in der privaten Unfallversicherung bietet Kunden die Möglichkeit, gerade schwere Unfallfolgen besonders großzügig abzusichern.

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