Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Das müssen Sie wissen

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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist auf schnelle Unterstützung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Die allerdings lässt sich oft wochen- oder monatelang Zeit, bevor sie eine Entscheidung fällt.

Zunächst die gute Nachricht: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft erhalten drei von vier Kunden, die eine BU-Rente beantragen, am Ende des Verfahrens eine Leistungszusage. Die schlechte: Bis es so weit ist, vergehen im Durchschnitt sechs Monate zwischen Bangen und Hoffen.

Doch warum dauert die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung so lange? Und welche Möglichkeiten haben Kunden, den Prozess zu beschleunigen?

Viele Fragen – auch an die Ärzte

Wer von seiner Versicherung eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beansprucht, muss der Gesellschaft zunächst eine Menge Fragen beantworten. Meist übersenden die Assekuranzen dazu einen umfassenden Fragebogen, der sowohl die gesundheitlichen Probleme behandelt als auch die berufliche Situation vor der Erkrankung. Dem Fragenkatalog liegt zudem meist eine Schweigepflichtentbindungserklärung bei, damit die Versicherung auch mit den Ärzten des Kunden Kontakt aufnehmen kann.
Zudem müssen die Versicherungsnehmer in der Regel diverse Unterlagen beibringen, etwa Befunde und Arztbriefe, aber auch Einkommensnachweise und Arbeitsverträge. Liegen alle Informationen vor, benötigen die Versicherer im Schnitt 13,88 Tage für die Auswertung. Das hat die Rating-Agentur Franke & Bornberg ermittelt.

Wer allerdings darauf hofft, dass nach Sichtung aller Unterlagen auch schon ein Leistungsbescheid ergeht, wird vielfach enttäuscht. Rückfragen, vor allem zur tatsächlich ausgeübten beruflichen Tätigkeit sind im Rahmen der Leistungsprüfung an der Tagesordnung.

Oft verzögern auch vermeidbare Fehler die Bearbeitung – etwa, weil ein Kunde eine Unterschrift vergessen hat oder nicht alle angeforderten Dokumente an die Versicherung gesendet hat.

Vor allem psychisch Kranke müssen oft lange warten

Das gilt zumindest in Fällen, die nicht ganz eindeutig gelagert sind. Wer hingegen an einer Krebserkrankung leidet oder aus anderen, unübersehbaren Gründen nicht mehr arbeiten kann, darf darauf bauen, dass die Gesellschaft auf Rückfragen bei den Ärzten verzichtet und schnell entscheidet. Gleiches gilt – leider mit kundenunfreundlichem Ausgang – in Fällen, in denen bekannte Vorerkrankungen die Gesundheitsprobleme (mit)verursacht haben. Hier erhalten Kunden in der Regel recht zügig eine Ablehnung ihres Rentenantrags.

Vergleichsweise lang dauert hingegen die Leistungsprüfung bei psychischen Erkrankungen. Hier vergeht durch Rückfragen bei Ärzten und Therapeuten oft wertvolle Zeit – erst recht, wenn die Kommunikation, wie so oft, noch per Post oder Fax stattfindet.
Alles in allem beträgt die Regulierungsdauer nach Eingang des Fragebogens laut Franke & Bornberg dadurch etwas mehr als 130 Tage (2021). Vom Eingang der BU-Meldung ergibt sich sogar eine Gesamtregulierungsdauer von rund sechs Monaten.

Kommentar von Jürgen Wahl, Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung:

Der Weg bis zum Abschluss der Erstprüfung ist oft steinig. Doch selbst wenn an dessen Ende die vereinbarte Rente gezahlt wird, kann die Versicherung in einem Nachprüfungsverfahren untersuchen, ob die Zahlungen nach wie vor gerechtfertigt sind. In diesem Fall lohnt es sich, kompetenten Rechtsrat einzuholen, um folgenschwere und vermeidbare Fehler zu auszuschließen.

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