Berufsunfähigkeitsversicherung: Was tun, wenn die Leistungsprüfung zu lange dauert?

Auch wenn Versicherungsgesellschaften gerne mit einer „schnellen und zuverlässigen Unterstützung“ [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

21. Juni 2023

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Auch wenn Versicherungsgesellschaften gerne mit einer „schnellen und zuverlässigen Unterstützung“ im Ernstfall werben: In der Praxis warten Kunden oft monatelang auf das Ergebnis der Leistungsprüfung. Im Fall einer Berufsunfähigkeit ist das besonders prekär.

Eine BU-Versicherung sichert nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz eines Kunden. Wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ersetzt die vereinbarte Rente das weggefallene Erwerbseinkommen. Bis die Versicherung entschieden hat, ob der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist, fließt jedoch kein Geld.

Für die Betroffenen ist das oft eine Katastrophe. Umso wichtiger ist es, die Abläufe im Ernstfall zu kennen um (weitere) unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Keine klaren Vorgaben im Gesetz

§ 14 des Versicherungsvertragsgesetzes legt fest, dass eine Versicherungsleistung in dem Moment fällig wird, in dem die Gesellschaft ihre Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und dessen Umfangs beendet hat. Nicht gesetzlich geregelt ist leider, wie lange die Versicherung sich für diese Prüfung Zeit lassen darf. Wer sicherstellen will, dass die eigene Gesellschaft im Ernstfall zügig entscheidet, sollte daher schon bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen achten. Dort sind mitunter konkretere Regeln zur Dauer der Prüfung niedergelegt.

Doch selbst, wer eine solche Frist im Vertrag stehen hat, ist vor Verzögerungen nicht gefeit. Denn auch diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen erhalten hat. Zu diesen Unterlagen gehören allerdings auch die durch die Gesellschaft selbst eingeholten medizinischen Gutachten. Und auf deren Erstellung hat der Versicherte keinerlei Einfluss. Somit bleibt den Kunden zunächst die Hoffnung, dass der Versicherer kein eigenes Gutachten in Auftrag gibt.

Im Zweifel muss ein Rechtsanwalt helfen

Im normalen Leistungsprüfungsverfahren haben es Versicherungsnehmer aber durchaus in der Hand, den Prozess zu beschleunigen. Zum Beispiel, in dem sie den vom Versicherer versandten Fragebogen zeitnah und vollständig ausfüllen. Im Zweifelsfall lohnt es sich auch, schon in diesem Stadium einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuzuziehen und auch die behandelnden Ärzte ins Boot zu holen, damit sie zeitnah die von ihnen geforderten Auskünfte geben können.

Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vor, ist er verpflichtet, die Prüfung sachgerecht und zügig durchzuführen. Spätestens, wenn es in dieser Phase des Prozesses zu Verzögerungen kommt, lohnt es sich, sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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