Rechtsanwalt Jürgen Wahl enttarnt vertragswidriges Verhalten der Credit Life

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Eine Darlehensnehmerin wird krank und kann nicht mehr arbeiten. Sie wendet sich an ihre Ratenschutzversicherung. Die verweigert die Leistung. Dank Rechtsanwalt Jürgen Wahl lässt sich der Fall aber schnell im Sinne der Kundin lösen.

Um Kreditnehmer für den Fall abzusichern, dass sie die Raten ihres Darlehens nicht mehr bezahlen können, bieten Versicherungsgesellschaften spezielle Ratenschutzversicherungen an. Sie sollen zum Beispiel beim Tod des Kunden, aber auch bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit den Schuldendienst übernehmen.

Eigentlich wäre das ein gutes Konzept. In der Praxis allerdings müssen Versicherungsnehmer oft um ihre Rechte kämpfen – und zwar ausgerechnet dann, wenn sie sich aufgrund des Versicherungsfalles ohnehin einer schwierigen Lage befinden.

Dauerhafte Gesundheitsprobleme – aber die Ratenschutzversicherung mauert

So war es auch in einem Fall, in dem Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau, die Versicherungsnehmerin vertrat.

Die Frau hatte im Jahr 2015 ein Privatdarlehen über 7000 Euro sowie eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen. Diese sollte unter anderem den Fall der Arbeitsunfähigkeit der Kundin absichern.

Tatsächlich erhielt die Frau wegen umfassender neurologischer und psychiatrischer Probleme – nach ausgiebiger fachärztlicher Untersuchung – zunächst befristet und schließlich dauerhaft eine volle Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Ärzte bescheinigten ihr unter anderem eine mittelschwere depressive Episode, eine Somatisierungsstörung sowie generalisierte Angst mit Vermeidungsverhalten.

Dennoch verweigerte die Versicherung die Leistung. Sie argumentierte: Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen sei vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Zwar lasse sie sich bei richtliniengetreuer Behandlung versichern: Dafür aber müsse die Kundin durchgängige Behandlungen durch einen Facharzt für psychische Erkrankungen im fraglichen Zeitraum nachweisen.

Intransparente Klausel

Vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl ging die Frau gegen ihre Versicherung vor und erhob Klage. Die Vertragsklausel, auf die die Gesellschaft, die Credit Life, sich stütze, sei nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Sie komme überraschend, da der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht mit einem entsprechenden Leistungsausschluss rechnen müsse. Zudem sei sie intransparent, da die Leistungsvoraussetzungen nicht klar geregelt würden.

Die Credit Life müsse der Frau daher die geschuldeten 2.804,07 Euro nebst Zinsen bezahlen.
Die Argumente waren offenbar so überzeugend, dass die Gesellschaft ihre Schulden sofort beglich – ohne auch nur eine Verteidigungsanzeige abzugeben. Rechtsanwalt Wahl konnte den Fall daher für erledigt erklären und seiner Mandantin ohne langwieriges Verfahren zu ihrem Recht verhelfen.

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