Streitpunkt Krankentransport: Wann muss die Versicherung bezahlen?

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Ob nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung: Wenn Menschen nicht ohne Hilfe von A nach B gelangen können, brauchen Unterstützung. Doch längst nicht immer bezahlen die Krankenversicherungen die Beförderung. Was Versicherungsnehmer wissen müssen – und wann ein Rechtsanwalt helfen kann.

Egal, ob gesetzlich oder privat versichert: Streit um die Frage, wer die Transportkosten bezahlen muss, gibt es in beiden Lagern. Und mit schöner Regelmäßigkeit.

Grundsätzlich gilt für Kassenpatienten: Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht nur, wenn die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und vom Arzt verordnet wurden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Transport auch automatisch im Rettungswagen mit Blaulicht erfolgt. Je nachdem, in welchem Zustand sich der Versicherte befindet, muss er sich auch auf öffentliche Verkehrsmittel, das eigene Auto oder Taxis bzw. Mietwagen verweisen lassen.

Grundsätzlich gilt zudem, dass AOK & Co. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen bezahlen. Auch müssen gesetzlich Versicherte (gleich welchen Alters) zehn Prozent der Fahrtkosten selbst bestreiten. Die minimale Selbstbeteiligung liegt bei fünf, die maximale Eigenleistung bei zehn Euro.

Wichtig: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt generell keine Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland. Da diese Transporte immens teuer sein können, sollten Kassenpatienten in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie ist für kleines Geld zu haben und sichert ein existenzielles Risiko ab.

Krankentransportkosten für Privatversicherte

Die privaten Krankenvollversicherer hingegen werben gerne damit, dass die Kosten für Fahrten im Rettungswagen sowie Transporte mit dem Rettungshubschrauber ebenso übernehmen, wie die für andere Krankenfahrten.  Und dass sie ihre Kunden auch aus dem Ausland nach Hause bringen.
Dennoch sollten Versicherungsnehmer sehr genau hinsehen, welche Regelungen ihr Tarif zu diesem Thema vorsieht – etwa, ob eine zeitliche Beschränkung für die Auslandsversorgung vorgesehen ist.

Zudem gilt auch in der privaten Krankenversicherung, dass die Kosten nur erstattet werden, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. „Auch hier ist das Streitpotenzial extrem hoch“, warnt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau. Wer etwa nach einem schweren Unfall von einem kleinen Krankenhaus Vorort in eine größere Klinik mit mehr Möglichkeiten zur Versorgung verlegt werden muss, kommt schnell auf Rechnungen in vierstelliger Höhe – und längst nicht immer übernehmen die privaten Krankenversicherer die Kosten dafür ohne Murren. Im Konfliktfalls sollten die Betroffenen daher nicht zögern, ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt gelten machen zu lassen.

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