Die (BU)-Rente ist sicher. Manchmal aber auch nicht.
Die Berufsunfähigkeitsrente ersetzt das Einkommen, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen seinen Job nicht mehr ausüben kann. Doch wer bekommt das Geld, wenn der Kranke insolvent wird?
Eine Krankheit, die den eigenen Beruf unmöglich macht, stellt die Betroffenen – buchstäblich – vor existenzielle Probleme. Besonders dramatisch ist die Lage, wenn sich die Gesellschaften, wie so oft, Zeit lassen mit der Leistungsprüfung. Lehnt die Versicherung die Zahlung der Rente dann auch noch ab, schließt sich oft ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen an. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann dann zwar helfen, ein positives Urteil zu erstreiten. Dennoch führt die lange Durststrecke oft zu schweren finanziellen Problemen. Im Extremfall droht dann die Zwangsvollstreckung, sprich: die Pfändung von Vermögenswerten des Versicherten.
Auch Renten können gepfändet werden
Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Gerichtsvollzieher auch Zugriff auf die BU-Rente nehmen darf oder ob diese – wie (Teile) des Einkommens – einem Pfändungsschutz unterliegt. Die Antwort auf diese Frage lautet, wie so oft in der Juristerei: Es kommt darauf an.
Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte müssen Kunden zumindest dann um ihre Berufsunfähigkeitsrenten bangen, wenn diese im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird. Eine solche Billigkeitsprüfung können die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter bei Gericht beantragen. Letzteres muss dann entscheiden, ob die Rente pfändbar ist – und wenn ja, in welchem Umfang.
Verfügt der Kunde über keine weiteren Einkünfte als die Rente, muss ihm auch nach der Pfändung zumindest das Existenzminimum verbleiben. Hat der oder die Betreffende hingegen noch andere Geldquellen, kann es sein, dass die gesamte BU-Rente pfändbar ist.
So früh wie möglich zum Rechtsanwalt
Problematisch ist es in solchen Konstellationen oft, wann im Verfahren die Billigkeitsprüfung erfolgt. Noch komplexer werden die Dinge, wenn die Versicherung eine Berufsunfähigkeit (zu Unrecht) verneint hat, weil dann auch die zu Unrecht nicht geleisteten Rentenzahlungen relevant werden.
So war es auch in einem Fall, in dem Rechtsanwalt Jürgen Wahl vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. einen Sieg und eine neuerliche Entscheidung vor dem Landgericht Frankfurt erstritt (Az. 7 U 31/21). In solch komplexen Verfahren ist es zwingend, auf die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts und Fachanwalts für Versicherungsrecht zu setzen.
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