Berufsunfähigkeits-Versicherer mauern oft bei psychischen Erkrankungen

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Der achte Leistungsreport des Analysehauses Franke und Bornberg zeichnet per se kein schlechtes Bild von den BU-Versicherern. Je nach Krankheitsbild müssen Versicherte aber immer noch um die Bewilligung ihrer BU-Renten bangen und kommen nur durch einen Rechtsanwalt zu ihrem Recht.

Die Richtung mag stimmen. Doch volle Transparenz gibt es noch immer nicht. Immerhin: Für die aktuelle Studie zur BU-Leistungspraxis haben laut Franke und Bornberg zumindest zehn Gesellschaften Einblick in ihre Vorgehensweise gegeben. Darunter auch die vier größten BU-Versicherer in Deutschland.

Licht und Schatten

Nach Auswertung der Daten entscheiden die Gesellschaften in 78,04 Prozent und damit vier von fünf Fällen zu Gunsten der Versicherten. Das ist eine gute Quote, aber weniger als im Vorjahr, als noch 80 Prozent der Kunden eine positive Antwort auf ihren Antrag erhielten.

Zudem schwankt der Anteil der Anerkennungen deutlich, je nachdem, um welches Krankheitsbild es geht. Wer an Krebs erkrankt („bösartige Neubildungen“), hat in der Regel keinen Ärger mit der Versicherung.  94,95 Prozent der Anträge auf BU-Leistungen werden in solchen Fällen anerkannt. Krankheiten des Kreislaufsystems (84,79 Prozent) sowie Krankheiten des Nervensystems (84,20 Prozent) führen ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Bewilligung der Rente.

Schwerer haben es Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen: Hier werden nur sieben von zehn Anträgen (72,50 Prozent) bewilligt. Das ist zwar eine bessere Quote als im Vorjahr, als der Wert noch bei 69,62 Prozent lag. Dennoch haben die Gesellschaften offenbar Probleme damit, psychische Erkrankungen, deren Folgen für die berufliche Tätigkeit und die weitere Prognose korrekt einzuschätzen.

Je älter der Kunde ist, desto wahrscheinlicher die Bewilligung

Deutlich belegt die Studie zudem die Bedeutung des Alters für die Bewilligungspraxis: Je älter ein Kunde ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag auf BU-Rente Erfolg hat.

Hingegen ist die Ablehnungsquote in jungen Jahren besonders hoch. Hier schlagen sich hauptsächlich Anfechtungen und Rücktritte innerhalb der gesetzlichen Fristen nieder.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Wird ein Antrag auf BU-Rente abgelehnt, ist dies – unabhängig von der Statistik – ein schwerer Schlag für den oder die Betroffene. Haben auch Sie eine Absage von Ihrer Gesellschaft erhalten? Sprechen Sie mich an! Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Rechte richtig einzuschätzen und durchzusetzen.

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