Sind E-Bikes Fahrräder? Und wie sind ihre Fahrer bei einem Unfall versichert?

Gilt auch als Fahrradfahrer, wer per Tretunterstützung eigene Kräfte spart? [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

12. Dezember 2023

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Gilt auch als Fahrradfahrer, wer per Tretunterstützung eigene Kräfte spart? Oder sind E-Bikes als Kraftfahrzeuge im versicherungsrechtlichen Sinne anzusehen? Der EuGH hat in dieser Frage nun für Klarheit gesorgt.

Die Unterscheidung ist eindeutig. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind als Kraftfahrzeuge nur solche Fahrzeuge zu qualifizieren, die ausschließlich maschinell angetrieben werden. E-Bikes hingegen, die lediglich eine Tretunterstützung haben, gelten als Fahrräder.

Dafür spricht nach Meinung der Luxemburger Richter unter anderem die Tatsache, dass E-Bikes, die sich nur durch Pedaltreten auf gerade einmal 20 Kilometer pro Stunde beschleunigen lassen, weniger gefährlich sind als zum Beispiel Autos, LkW oder Motorräder. Das Ziel der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie, die den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen bezwecke, erfordere es somit nicht, dass unter den Begriff „Fahrzeug“ auch Geräte fallen, die nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden. (Rs. C-286/22).

Rechtsstreit um Unfall mit E-Bike

Der Entscheidung lag der tragische Fall eines E-Bike-Fahrers aus Belgien zugrunde, der nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto verstorben war. Die Angehörigen klagten daraufhin auf Schmerzensgeld. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob ein E-Bike-Fahrer nach belgischem Recht ein Kraftfahrzeug führt oder als Fahrradfahrer gilt. In letzterem Fall wäre er als sogenannter „schwacher Verkehrsteilnehmer“ zu qualifizieren. Diese haben Fall einer Unfallbeteiligung nach belgischem Recht automatisch Anspruch auf Entschädigung.

Das belgische Gericht wandte sich daher an den EuGH, um klären zu lassen, welcher der beiden Kategorien E-Bike-Fahrer angehören – mit dem bekannten Ergebnis.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Die Klarstellung des EuGH ist zu begrüßen, auch wenn sich die Auslegungsproblematik wegen der anstehenden Änderung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtline bald erledigt hätte. Dennoch gibt es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen immer wieder Streit um Versicherungsfragen. Die frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht sorgt dafür, dass Betroffene zu ihrem Recht kommen.

 

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