Dienstunfähigkeitsversicherung: Warum der Unterschied zwischen echten und unechten DU-Klauseln so wichtig ist

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Die Dienstunfähigkeitsklausel legt fest, wann Beamte bei gesundheitlichen Problemen eine Rente aus ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten. Doch nur eine der gängigen Formulierungen ist uneingeschränkt zu empfehlen.

Wie nennt man einen Beamten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann? Diese Frage ist in der Praxis nur schwer zu beantworten. Denn ein dienstunfähiger Beamter ist nicht unbedingt auch schon berufsunfähig. „Staatsdiener sollten daher beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ganz besonders darauf achten, unter welchen Voraussetzungen ihre Gesellschaft ihre Leistungen erbringt“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Dieser Ratschlag geht auf eine Besonderheit des Beamtenrechts zurück: Ist ein Staatsdiener aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage, seine Dienstpflichten zu erfüllen, kann sein Dienstherr ihn für dienstunfähig erklären. Wie das Wörtchen „kann“ verdeutlicht, ist diese Erklärung aber kein Muss und auch nicht an konkrete Vorgaben gekoppelt.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit (BU) erfordert eine Dienstunfähigkeit (DU) also keinen bestimmten Grad der Einschränkung, sondern deren Feststellung steht weitgehend im Ermessen des Dienstherrn. Sollte dieser eine großzügiger Entscheidung treffen, ist es daher von Vorteil, wenn sich die private BU-Versicherer diesem Urteil anschließt. Verfährt der Dienstherr hingegen eher restriktiv, ist die Anwendung des klassischen BU-Begriffs günstiger.

Gravierende Unterschiede

„Eine gute DU-Klausel sollte stets ein vereinfachtes Leistungsanerkenntnis vorsehen“, kommentiert Rechtsanwalt Wahl. Ideal sei es zudem, wenn die Gesellschaft auf ein eigenes Prüfungsrecht verzichtet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat („echte DU-Klausel“).

Die sogenannte „unechte DU-Klausel“ ist hingegen eher unvorteilhaft für den Kunden. Denn sie erlaubt es den Gesellschaften, den Gesundheitszustand des Kunden anders zu beurteilen als der Dienstherr. Der Grund liegt darin, dass sich die Assekuranz bei dieser Gestaltung ein eigenes Prüfrecht vorbehält. Zwar trägt die Gesellschaft in solchen Fällen die Beweislast dafür, dass der Beamte nicht dienstunfähig ist. Dennoch bieten Verträge mit unechter DU-Klausel eine eher schwache Form der Absicherung. Wer kann, sollte daher Kontrakten mit echter DU-Klausel den Vorzug geben.

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