Müssen Krankenversicherungen die Abnehmspritzen bezahlen?

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In Deutschland sind rund zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen zu dick. Viele Betroffene setzen daher ihre Hoffnungen auf die neuartigen Spritzen zur Gewichtsreduktion. Einige dürfen sogar auf die finanzielle Unterstützung ihrer Krankenversicherung hoffen.

Ob US-Moderatorin Oprah Winfrey, Tesla-Chef Elon Musk oder Pop-Star Robbie Williams: Immer mehr Prominente geben öffentlich zu, dass sie ihre neue, schlanke Silhouette einem Medikament verdanken.

Abnehmspritzen wie Wegovy, Ozempic oder Mounjaro enthalten zwar Wirkstoffe, die ursprünglich zur Behandlung von Diabetikern entwickelt wurden. Dank der – für viele Patienten – erfreulichen Nebenwirkung, einem drastischen Gewichtsverlust, haben einige Hersteller inzwischen aber auch eine Zulassung zur begleitenden Gewichtsregulierung beantragt und erhalten.

Das wirft die Frage auf, ob zumindest krankhaft fettleibige Menschen von ihrer Krankenversicherung die Erstattung der Kosten für die Abnehmspritzen verlangen können. Die Antwort darauf lautet in Deutschland, wie so oft: Es kommt darauf an.

Gesetzliche Kassen zahlen nicht

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss die bis auf Weiteres aus eigener Tasche bezahlen. Zwar diskutieren Experten noch, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Präparate zur Behandlung von Adipositas in den Leistungskatalog aufgenommen werden könnten. Vorerst aber bleibt es aber bei der Einschätzung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Sie lautet: Medikamente zum Abnehmen gehören in Deutsch­land zur Kategorie der Life­style-Produkte und dürfen daher nicht von den Kassen bezahlt werden.

Abnehmspritze und private Krankenversicherung: Je nach Tarif ist eine Kostenübernahme möglich

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Kostenerstattung der Präparate unter bestimmten Voraussetzungen zwar denkbar, nämlich dann, wenn ein Arzt das Arzneimittel verordnet hat und die Therapie medizinisch notwendig ist.

Hoffen dürfen daher Menschen mit Prädiabetes, Diabetes Typ-2 oder krankhafter Fettleibigkeit. Letztere müssen entweder einen Body Mass Index (BMI) von mehr als 30 aufweisen oder einen BMI von 27 bis 29 nebst gewichtsbedingten Erkrankungen wie zum Beispiel Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben.

Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die laut BMI-Wachstumstabelle als adipös gelten und mindestens 60 Kilo auf die Waage bringen, können sich das Medikament verschreiben lassen.

Damit die private Krankenversicherung die Kosten von durchschnittlich 300 Euro pro Monat übernimmt, muss aber noch eine weitere, wichtige Voraussetzung erfüllt sein: Der Tarif des Kunden darf Bezahlung nicht ausdrücklich ausschließen.

Wann das der Fall ist, darüber lässt sich, je nach Formulierung der einschlägigen Klauseln durchaus streiten. Idealerweise sollten sich Versicherte daher vor Beginn der Behandlungen mit ihrem Versicherer ins Benehmen setzen und die sich die Kostenübernahme zusichern lassen. Gelingt dies nicht, lohnt es sich, in Zweifelsfällen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen.

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