Naturgefahrenschutz: Richtig reagieren, wenn die Versicherung zu wenig bezahlen will

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Erneut haben verheerende Unwetter schwere Schäden an unzähligen Gebäuden in Deutschland verursacht. Doch selbst, wer eine Naturgefahrenversicherung sein Eigen nennt, ist damit nicht immer auf der sicheren Seite. Oft brauchen Kunden zusätzlich die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht.

Als Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung kommt die Elementarschaden- oder Naturgewaltenversicherung für solche Schäden auf, die die beiden erstgenannten Policen nicht umfassen. Erdrutsche zählen ebenso dazu wie Zerstörungen durch Lawinenabgänge. Gleiches gilt, wenn Schneedruck das Dach zerstört, extreme Regenfälle den Keller überfluten bzw. das Rücklaufventil die Wassermassen nicht mehr halten kann.

Angesichts des Klimawandels und der immer häufiger auftretenden Extremwetterlagen ist das Segment der Elementarschadenversicherung für die Gesellschaften allerdings nur noch bedingt lukrativ. Denn die Assekuranzen müssen nicht nur die Kosten zur Feststellung des Schadens tragen, sondern auch die Wiederherstellung bezahlen. Dazu gehören Aufräum- und Sanierungsarbeiten ebenso wie, im Extremfall, der Abriss des beschädigten Gebäudes und dessen Wiederaufbau.

Wenn die Elementarschadenversicherung mauert

Viele Versicherungen versuchen daher, ihre Kunden im Schadensfalle klein zu halten – sei es, weil sie die Regulierung ganz verweigern oder weil sie alles daran setzen, die erforderliche Sanierung so günstig wie möglich zu bekommen.

Dies allerdings kann schwerwiegende Folgeschäden nach sich ziehen – zulasten des Versicherungsnehmers.

Billigheimer oder Fachbetrieb?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau, rät Kunden daher, nach einem Schaden selbst aktiv zu werden und Kostenvoranschläge bei Handwerkern einzuholen, denen sie vertrauen. Liegen die Kosten dieser Betriebe deutlich über dem Betrag, den die Versicherung übernehmen will, besteht Handlungsbedarf. Oft ist es ratsam, schon in dieser Phase einen Rechtsanwalt für Versicherungen einzuschalten.

Er kann Versicherungsnehmern nicht nur genau erläutern, welche Leistungen ihnen aus ihrer Police zustehen, sondern auch frühzeitig die Strategie im Umgang mit dem Versicherer erarbeiten.

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