Analysehaus kritisiert Augenwischerei in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Innovationen sind nicht immer ein Fortschritt. Das gilt auch und gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier warnt das Analysehaus Franke und Bornberg vor Neuerungen, die unerfreuliche Folgen für die die breite Masse der Versicherten haben könnten.
Besonders stören sich die Experten daran, dass immer mehr Gesellschaften in ihren Policen auf die sogenannte „konkrete Verweisung“ verzichten. Verträge, die solche eine Verweisung vorsehen, erlauben es dem Versicherer, die Zahlung der BU-Rente zu verweigern, wenn die versicherte Person trotz der Berufsunfähigkeit in ihrem alten Job in einem anderen, Beruf arbeitet und dieser der bisherigen Lebensstellung entspricht. Insbesondere mit Blick auf das Einkommen, den sozialen Status und die Ausbildung des Betreffenden.
Das Argument der Analytiker: Die vermeintlich kundenfreundliche Neuerung könne die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidität zu beeinträchtigen. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung sei daher eher ein sinnloses Geschenk an einzelne Versicherte und gehe zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft.
Nicht alle Neuerungen sind negativ zu bewerten
Eine echte Verbesserung sehen die Experten dafür im vereinfachten Anerkenntnis der BU bei einer Erwerbsminderung. Dass viele Versicherer eine Berufsunfähigkeit automatisch anerkennen, wenn eine (volle) Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt wurde, sei im Sinne aller Beteiligten. Nicht nur verkürze sich dadurch Dauer der Leistungsprüfung erheblich und Betroffene erhalten schneller und einfacher ihre Leistungen. Auch die Versicherungen profitieren von dem erleichterten Verfahren, weil sie überflüssige Bürokratie vermeiden.
Hintergrund: Eine Person gilt nach den Standards der gesetzlichen Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert, wenn sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann – unabhängig von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Positiv bewerten die Fachleute von Franke und Bornberg auch die Tatsache, dass einige Gesellschaften die Überschusskürzungen für ihre BU-Versicherten moderat gehalten haben, obwohl der Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel von 0,25 auf 1,00 Prozent gestiegen ist: Per Überschussbeteiligung profitieren Versicherungsnehmer an den finanziellen Überschüssen der Versicherungsgesellschaft – zum Beispiel, indem ihre Beiträge langsamer steigen oder sie im Leistungsfall mehr Rente erhalten.
Das sagt der Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Selbst vermeintlich kundenfreundliche Regelungen können negative Folgen für den Einzelnen haben. Umso wichtiger ist es, Unklarheiten zu erkennen und unvorteilhafte Vertragsgestaltungen von Anfang an zu vermeiden. Wer sich in Zweifelsfällen von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lässt und auch im Streitfall juristischen Beistand in Anspruch nimmt, verbessert seine Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens mit einer Versicherung deutlich.
Neue Beiträge
Analysehaus kritisiert Augenwischerei in der Berufsunfähigkeitsversicherung31. März 2025
Private Krankenversicherung: Wann ist eine Heilbehandlung medizinisch notwendig?
28. März 2025
Influencer, YouTuber, Blogger: Ab wann ist eine Tätigkeit ein Beruf im Sinne der BU?
24. März 2025
Wie konkret müssen Versicherungen ihre Fragen im Gesundheitscheck formulieren?
28. Februar 2025
In diesen Versicherungssparten gibt es die meisten Probleme
28. Februar 2025

Versicherungsrecht Hanau

BU Anwalt?
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Berufsunfähigkeit.
Wir sind bekannt aus:



Mitgliedschaften:






