4000 Euro Schadenersatz: Versicherungsmakler haftet bei Falschberatung
Wer seine private Krankenversicherung wechseln will, hat in der Praxis oft mehr als nur ein Problem: Je nachdem, wie lange der Kunde bereits bei der alten Gesellschaft unter Vertrag war, kann es zum Beispiel Probleme geben, beim neuen Anbieter durch den Gesundheitscheck zu kommen.
Zudem verlieren Versicherungsnehmer –je nachdem, wann sie ihren Vertrag geschlossen und welchen Tarif sie gewählt haben – durch den Wechsel oft den Löwenanteil ihrer Alterungsrückstellungen. Weiteres Problem: Angesichts der Vielfalt der angebotenen Tarife ist es oft schwierig, einen Tarif zu finden, der den Leistungen des alten Tarifs entspricht. Auch die Details der Tarifgestaltung sind für Laien oft schwer ersichtlich, zudem sorgen Beitragserhöhungen in der PKV oft für Unmut.
Entsprechend hoch sind der Beratungsbedarf im Vorfeld eines solchen Schrittes – und das Konfliktpotenzial, wenn der Wechsel misslingt.
Komplexe Sachverhalte erfordern kundige Beratung
Mit einer solchen Konstellation hatte sich vor Kurzem auch das Landgericht (LG) Arnsberg zu befassen (Az.: 3 S 66/23). Im konkreten Fall ging es um einen Kunden, der in eine günstigere private Krankenversicherung wechseln wollte und seine Versicherungsmaklerin um Unterstützung bat.
Ein Mitarbeiter der Maklerin empfahl dem Mann einen Tarif bei einer anderen Gesellschaft: Dieser kostete pro Monat etwa 200 Euro weniger als die bisherige Absicherung bei der alten Gesellschaft. Dass dieser Rabatt mit signifikanten Leistungseinbußen erkauft wurde, erwähnte die Mitarbeiterin dabei nicht.
Der Kunde folgte der Empfehlung und wechselte in den neuen, günstigeren Tarif. Als er jedoch einige Jahre später ins Krankenhaus musste, vermisste er die früher vorhandenen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibett-Zimmer allerdings schmerzlich. Er wechselte innerhalb der neuen Gesellschaft in einen höherwertigen Tarif, musste jedoch wegen einer. Reflux-Krankheit einen Risikozuschlag zahlen.
Aus diesem Grund verklagte der Kunde die Maklerin auf Schadenersatz wegen Falschberatung: Er habe zwar um einen günstigeren Tarif gebeten, aber auch darauf hingewiesen, dass er den gleichen Leistungsumfang wünsche wie im alten Vertrag.
Versicherungskunde siegt in zweiter Instanz
Während der Versicherungsnehmer in der ersten Instanz noch unterlag, gab ihm das LG Arnsberg recht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiterin der Maklerin die fehlenden Wahlleistungen ebenso übersehen hatte, wie der Kunde selbst und deshalb einen entsprechenden Hinweis unterlassen hatte. Grund dafür seien fehlerhaft erstellte Angebote gewesen, die ihr andere Kollegen vorgelegt hatten. Darin erkannte das LG Arnsberg eine Verletzung der Beratungspflicht.
Mehr noch: Das Gericht führte aus, dass eine Aufklärungspflicht des Maklers über Leistungsabstriche selbst dann besteht, wenn der Kunde seinen Wunsch, den Versicherungsumfang beizubehalten, nicht klar kommuniziert.
Eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers konnten die Richter – anders als die Vorinstanz – nicht erkennen, da der Versicherungsschein keinen Hinweis auf das Fehlen stationärer Wahlleistungen enthalte.
Das Gericht verurteilte die Maklerin daher zur Zahlung von 4.000 Euro.
Kommentar von Jürgen Wahl, Anwalt für Versicherungsrecht:
Obwohl die Beratungspflichten von Versicherungsmaklern exakt definiert sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Sollten auch Sie sich von ihrem Makler schlecht beraten fühlen, berate ich Sie gerne und setze bestehende Haftungsansprüche für Sie durch.
Lesen Sie auch: Wann ein Makler für schlechte Beratung mit der Wohngebäudeversicherung haftet
Neue Beiträge
Folgenschwerer Kindergeburtstag: 2000 Euro Schmerzensgeld nach Unfall auf Hüpfburg20. Oktober 2025
Debeka muss Kosten für Abnehmspritze übernehmen
20. Oktober 2025
Mangelnde Begründung bei Leistungseinstellung: Versicherung muss mehr als 80 000 Euro BU-Rente nachzahlen
20. Oktober 2025
Unklare Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehen zu Lasten des Versicherers
30. Juni 2025
Berufsunfähigkeit eines Rechtsanwalts mit Dyslexie
24. Juni 2025
Versicherungsrecht Hanau
Anwalt private Krankenversicherung?
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Krankenversicherung.
Wir sind bekannt aus:
Mitgliedschaften: