4000 Euro Schadenersatz: Versicherungsmakler haftet bei Falschberatung
Wer seine private Krankenversicherung wechseln will, hat in der Praxis oft mehr als nur ein Problem: Je nachdem, wie lange der Kunde bereits bei der alten Gesellschaft unter Vertrag war, kann es zum Beispiel Probleme geben, beim neuen Anbieter durch den Gesundheitscheck zu kommen.
Zudem verlieren Versicherungsnehmer –je nachdem, wann sie ihren Vertrag geschlossen und welchen Tarif sie gewählt haben – durch den Wechsel oft den Löwenanteil ihrer Alterungsrückstellungen. Weiteres Problem: Angesichts der Vielfalt der angebotenen Tarife ist es oft schwierig, einen Tarif zu finden, der den Leistungen des alten Tarifs entspricht. Auch die Details der Tarifgestaltung sind für Laien oft schwer ersichtlich, zudem sorgen Beitragserhöhungen in der PKV oft für Unmut.
Entsprechend hoch sind der Beratungsbedarf im Vorfeld eines solchen Schrittes – und das Konfliktpotenzial, wenn der Wechsel misslingt.
Komplexe Sachverhalte erfordern kundige Beratung
Mit einer solchen Konstellation hatte sich vor Kurzem auch das Landgericht (LG) Arnsberg zu befassen (Az.: 3 S 66/23). Im konkreten Fall ging es um einen Kunden, der in eine günstigere private Krankenversicherung wechseln wollte und seine Versicherungsmaklerin um Unterstützung bat.
Ein Mitarbeiter der Maklerin empfahl dem Mann einen Tarif bei einer anderen Gesellschaft: Dieser kostete pro Monat etwa 200 Euro weniger als die bisherige Absicherung bei der alten Gesellschaft. Dass dieser Rabatt mit signifikanten Leistungseinbußen erkauft wurde, erwähnte die Mitarbeiterin dabei nicht.
Der Kunde folgte der Empfehlung und wechselte in den neuen, günstigeren Tarif. Als er jedoch einige Jahre später ins Krankenhaus musste, vermisste er die früher vorhandenen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibett-Zimmer allerdings schmerzlich. Er wechselte innerhalb der neuen Gesellschaft in einen höherwertigen Tarif, musste jedoch wegen einer. Reflux-Krankheit einen Risikozuschlag zahlen.
Aus diesem Grund verklagte der Kunde die Maklerin auf Schadenersatz wegen Falschberatung: Er habe zwar um einen günstigeren Tarif gebeten, aber auch darauf hingewiesen, dass er den gleichen Leistungsumfang wünsche wie im alten Vertrag.
Versicherungskunde siegt in zweiter Instanz
Während der Versicherungsnehmer in der ersten Instanz noch unterlag, gab ihm das LG Arnsberg recht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiterin der Maklerin die fehlenden Wahlleistungen ebenso übersehen hatte, wie der Kunde selbst und deshalb einen entsprechenden Hinweis unterlassen hatte. Grund dafür seien fehlerhaft erstellte Angebote gewesen, die ihr andere Kollegen vorgelegt hatten. Darin erkannte das LG Arnsberg eine Verletzung der Beratungspflicht.
Mehr noch: Das Gericht führte aus, dass eine Aufklärungspflicht des Maklers über Leistungsabstriche selbst dann besteht, wenn der Kunde seinen Wunsch, den Versicherungsumfang beizubehalten, nicht klar kommuniziert.
Eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers konnten die Richter – anders als die Vorinstanz – nicht erkennen, da der Versicherungsschein keinen Hinweis auf das Fehlen stationärer Wahlleistungen enthalte.
Das Gericht verurteilte die Maklerin daher zur Zahlung von 4.000 Euro.
Kommentar von Jürgen Wahl, Anwalt für Versicherungsrecht:
Obwohl die Beratungspflichten von Versicherungsmaklern exakt definiert sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Sollten auch Sie sich von ihrem Makler schlecht beraten fühlen, berate ich Sie gerne und setze bestehende Haftungsansprüche für Sie durch.
Lesen Sie auch: Wann ein Makler für schlechte Beratung mit der Wohngebäudeversicherung haftet
Neue Beiträge
Die Tricks der privaten Unfallversicherungen – und wie ein Anwalt helfen kann19. Mai 2025
Unfall im Homeoffice: Welche Versicherungen müssen zahlen?
14. Mai 2025
4000 Euro Schadenersatz: Versicherungsmakler haftet bei Falschberatung
8. Mai 2025
Warum nach einem Umzug die Versicherungsprämien steigen können
6. Mai 2025
Analysehaus kritisiert Augenwischerei in der Berufsunfähigkeitsversicherung
31. März 2025

Versicherungsrecht Hanau

Anwalt private Krankenversicherung?
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Krankenversicherung.
Wir sind bekannt aus:



Mitgliedschaften:






