Neue Regeln zur Versicherung von Balkon-Kraftwerken

Für alle, die ihren Balkon mit Solarpanelen bestückt haben – [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

5. Februar 2024

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Für alle, die ihren Balkon mit Solarpanelen bestückt haben – oder dies noch tun wollen – gibt es gute Nachrichten: Solche Mini-Photovoltaikanlagen lassen sich inzwischen über die Hausratversicherung versichert. Was Kunden wissen müssen.

Solaranlagen sind nicht nur bei Immobilienbesitzern beliebt. Auch viele Mieter überlegen angesichts der horrenden Energiepreise, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Für sie gibt es nun gute Nachrichten.

Der Gesamtverband der Versicherer (GdV) hat seine Musterbedingungen für Hausratversicherungen angepasst: Danach ist für Balkonkraftwerke – anders als für Solarpanele auf dem Dache eines Einfamilienhauses – keine spezielle Photovoltaikversicherung nötig. Eine einfache Hausratversicherung genügt, um auch die Anlage mitzuversichern.

Um wirklich von der Neuerung profitieren zu können, sollten Kunden, die bereits eine Hausratspolice besitzen, allerdings Kontakt zu einem Vertreter ihrer Versicherung aufnehmen. Denn grundsätzlich gelten die erweiterten Musterbedingungen nur für neu abgeschlossene Hausratspolicen. Beim GdV geht man jedoch davon aus, dass sich auch alte Verträge auf die neuen Bedingungen umstellen lassen. Dann wäre das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat gegen Sturm, Hagelschäden, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.

Nicht nur eigene Schäden versichern

Extrem wichtig ist zudem eine leistungsstarke Haftpflichtpolice. Löst sich etwa ein Modul aus der Solaranlage und stürzt ab, so dass andere Menschen oder deren Eigentum zu Schaden kommt, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Für Mieter ist es zudem gut zu wissen, dass die Haftpflichtversicherung normalerweise auch einspringt, wenn durch das Balkonkraftwerk Schäden am Eigentum des Vermieters bestehen.

Dennoch rät Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, dazu, vor der Installation einer solchen Mini-Solaranlage das Placet des Vermieters einzuholen. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet im Ernstfall (hoffentlich) Streit mit der Versicherung.

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