Warum nach einem Umzug die Versicherungsprämien steigen können
Ein neuer Job. Eine veränderte Familiensituation. Oder schlicht der Wunsch nach Veränderung: Es gibt viele Gründe, den Wohnort zu wechseln. Laut einer aktuellen Poststudie entscheiden sich in Deutschland Jahr für Jahr etwa 8,5 Millionen Menschen zu diesem Schritt. Das sind mehr als 23.000 Personen pro Tag.
Gute Planung ist dabei das A und O. Denn ein Umzug bedeutet nicht nur, dass Geschirr verpackt, Möbel zerlegt und der gesamte Hausstand ins neue Umfeld gebracht werden müssen: Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht kann ein Wohnortwechsel viel verändern. Zum Beispiel mit Blick auf die Hausratversicherung. Denn sie bezieht sich stets auf die Adresse, die im Versicherungsvertrag niedergelegt ist. Wer umzieht, muss daher die Versicherung über den Ortswechsel informieren.
Die Hausratsversicherung ist ortsgebunden
Das hat vor allem zwei Gründe: Verändert sich mit dem Umzug auch die Größe der Wohnung, wirkt sich das in der Regel auch auf die fälligen Beiträge aus. Mehr Hausrat kostet mehr, weniger Gegenstände senken den Preis.
Allerdings ist die Höhe der Prämien auch an die Wohnlage gekoppelt. Je nachdem, in welcher Tarifzone die neue Adresse liegt, kann sich die Versicherung also verteuern oder günstiger werden.
Doch wie genau müssen die Informationen sein, die der Kunde seiner Versicherung an die Hand gibt? Und was geschieht, wenn der Informationsfluss gestört ist? Antworten auf diese Fragen hat vor Kurzem das Landgericht (LG) Oldenburg gegeben (Az.: 13 O 2729/22).
Keine Beratungspflicht vor Umzug
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der im Jahr 2003 eine Hausratsversicherung über 20 000 Euro abgeschlossen hatte. 15 Jahre später teilte er seiner Gesellschaft mit, dass er in ein Einfamilienhaus umgezogen sei und bat um eine „angepasste Rechnung“.
Im Nachgang schickte ihm die Versicherung ein Schreiben, in dem sie um weiter Angaben zu der neuen Bleibe bat, da sie nur so den Versicherungsschutz anpassen könne. Ob dieses Schreiben den Versicherungsnehmer je erreicht hat, blieb ungeklärt.
Fest steht jedoch, dass der Mann im Oktober 2019 einen Einbruch meldete. Der Versicherungsnehmer informierte daraufhin die Versicherung, dass Waffenschrank mit Waffen gestohlen worden sei. Auch hätten die Diebe Schmuck und 100.000 Euro Bargeld entwendet. Die Versicherung zahlte kam jedoch nur für einen Bruchteil des Schadens – und berief sich unter anderem auf eine deutliche Unterversicherung.
Unterversicherung kann teuer werden
Der Grund: Bei der Hausratversicherung errechnen die Gesellschaften anhand der Angaben ihrer Kunden den Wert der zu versichernde Gegenstände und ermitteln so die Versicherungssumme. Ist der Betrag niedriger als der Gesamtwert des Hausrates, liegt eine Unterversicherung vor – und der Kunde erhält nur einen Teil seines tatsächlichen Schadens ersetzt. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden insgesamt niedriger ist als die Versicherungssumme.
Wie weit reicht die Beratungspflicht der Versicherung?
Im vorliegenden Fall fühlte sich das Einbruchsopfer hierdurch ungerecht behandelt. Sein Argument: Die Mitarbeiter der Versicherung hätten ihn nach seinem Umzug beraten und auf die drohende Unterversicherung hinweisen müssen. Die Versicherung hielt dagegen. Sie verwies auf das von ihr versandte Schreiben und beharrte darauf, den Schaden nur anteilig ersetzen zu müssen. Der Fall wurde streitig und endete zugunsten der Gesellschaft.
Nach Auffassung des LG Oldenburg löst ein Umzug für sich allein noch keine Beratungspflicht der Versicherung aus. Eine solche bestehe nur, wenn für den Versicherer erkennbar sei, dass der Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen vom Versicherungsschutz habe.
Vorliegend habe der Versicherungsnehmer mit seiner Bitte um Anpassung der Rechnung aber gerade gezeigt, dass ihm die Notwendigkeit einer Vertragsanpassung bewusst war. Damit blieb der Kunde auf einem Teil des geltend gemachten Schadens sitzen.
Kommentar von Jürgen Wahl, Anwalt für Versicherungsrecht:
Versicherungskunden sollten Änderungen ihrer Wohnsituation idealerweise schon im Vorfeld des Umzugs mit der Versicherung besprechen und Rückfragen der Gesellschaften zügig beantworten. Unabhängig davon ist es stets sinnvoll, eine Hausratsversicherung mit einem sogenannten Unterversicherungsverzichts abzuschließen. Auch sollten Kunden im Streitfall zeitnah juristischen Rat einholen, da Versicherungen oft auch zu Unrecht die Leistungen kürzen.
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