Stellen Sie sich vor, Ihre Versicherung ist pleite, aber Sie wissen es nicht….

Die Element Insurance gehörte zwar nicht gerade zu den Platzhirschen [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

14. Februar 2025

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Die Element Insurance gehörte zwar nicht gerade zu den Platzhirschen der deutschen Versicherungsbranche. Die Pleite des 2017 gegründeten Unternehmens könnte aber dennoch um die 400 000 Kunden betreffen. Das allein ist unerfreulich.

Besonders problematisch an der vorliegenden Konstellation ist jedoch, dass vielen von ihnen gar nicht bewusst sein könnte, dass ihr Versicherungsschutz akut gefährdet ist.

Der Hintergrund: Die Element Versicherung agierte auch als Risikoträger für diverse Partnerunternehmen. Verbraucherverbände nennen in diesem Zusammenhang unter anderem die Namen

  • Auto Protect,
  • Asspario,
  • Die Bayerische,
  • direkt-AS,
  • Friday, Hepster,
  • Manufaktur Augsburg,
  • Panda und
  • Schutzgarant.

Von der Zahlungsunfähigkeit betroffen sein können folglich alle Inhaber von privaten Unfallversicherungen, aber auch Kunden von Haftpflicht– und Hausratpolicen, Fahrradversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Garantieversicherungen und Handyschutzpaketen dieser Unternehmen. Sie alle müssen befürchten, dass (neue) Schäden womöglich nicht mehr reguliert werden Schäden.

Schnell noch die Reißleine ziehen – wo es geht

Zwar befindet sich die Element derzeit noch im Stadium des sogenannten vorläufigen Insolvenzverfahrens. Von daher ist nicht gesagt, dass alle Kunden auf ihren Schäden sitzen bleiben. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau rät Betroffenen allerdings dringend, ihre Unterlagen zeitnah zu prüfen und ggfls. den Versicherer zu wechseln.

„Da Element wegen des vorläufigen Insolvenzverfahren keinen vollen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, steht Kunden nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein außerordentliches Kündigungsrecht zu“, so der Rechtsanwalt.

Wenn die Police ohne Kündigung ausläuft

Für Kunden, die noch bei dem Element bzw. einem Partnerunternehmen versichert sind und auf eine Regulierung angewiesen sind, kann es zudem ratsam sein, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Der Grund: Auch wenn bereits entstandene und gemeldete Schäden weiterhin geprüft werden, gehen Zahlungen nur nach einer insolvenzrechtlichen Sicherungsanordnung nicht mehr wie gewohnt vonstatten. Zwar werden Kundenansprüche in der Insolvenz zwar vorrangig vor anderen Gläubigern des Unternehmens bedient. Dennoch kann könnten etliche Kunden auf ihren Schäden sitzen bleiben. Denn dass das Geld ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen, ist nicht gesagt.

Erschwert wird die Situation dadurch, dass inzwischen auch die Rückversicherer nicht mehr an Bord sind.

Die nächsten Wochen könnten entscheiden

Immerhin bleibt die Hoffnung, dass die noch laufenden Verträge auf eine andere, gesunde Versicherung übertragen werden.
Sollte das nicht klappen, enden die Verträge aber einen Monat nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens. Experten erwarten diesen Schritt noch im Laufe des Februars. Eine Kündigung der Verträge durch Element wäre dann nicht mehr erforderlich.

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