Wenn Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht überprüfen dürfen

Kann ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen, ohne dass der Versicherer [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

28. Juni 2023

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Kann ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen, ohne dass der Versicherer dessen Votum anzweifelt? Einige Verträge sehen tatsächlich solche Klauseln vor. Für Versicherte kann das im Ernstfall sehr sinnvoll. Allerdings können auch unerfreulichen Wechselwirkungen mit anderen Versicherungen auftreten.

Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Doch es gibt sie tatsächlich: Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Klauseln enthalten, wonach die Gesellschaft (unter bestimmten Voraussetzungen) zahlen muss, wenn ein Facharzt den Kunden krankgeschrieben hat.

Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit sollte in der Regel zwar auch ohne einen solchen Passus die Leistungspflicht der Versicherung auslösen. Aus Sicht des Kunden wirkt eine derartige „Arbeitsunfähigkeitsklausel“ aber erst einmal vorteilhaft, da Streitigkeiten über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit damit zunächst ausgeschlossen sind.

Doch auch es durchaus seinen Reiz hat, dass eine neutrale Stelle über den Gesundheitszustand eines Kunden (und damit über die Leistungspflicht der Versicherung) urteilt: Gerade im Verhältnis mit anderen Versicherungen kann eine solche Klausel auch Probleme verursachen.

Schwieriges Nebeneinander von BU- und Krankentagegeldversicherung

Vor allem das Verhältnis zu einer ebenfalls bestehenden Krankentagegeldversicherung ist in solchen Konstellationen oft heikel. Je nach Vertragsgestaltung können Kunden zum Beispiel verpflichtet sein, den Abschluss einer BU-Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel bei ihrem Krankentagegeldversicherer anzuzeigen.

Auch aus finanzieller Sicht kann es Probleme geben. Wenn nämlich eine Arbeitsunfähigkeit nicht nur Zahlungen der Krankentagegeldversicherungen auslöst, sondern der Kunde auch eine BU-Rente erhält, führt das in der Regel dazu, dass die Krankentagegeldversicherung ihre Leistungen einstellt.
In dieser Konstellation besteht das Risiko, dass der Krankenversicherer vom Kunden das zu viel gezahlte Krankentagegeld zurückfordert. Für die Betroffenen, die darauf nicht vorbereitet sind, kann das sehr schmerzhaft sein, zumal das Krankentagegeld meist höher ausfällt als die BU-Rente.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Das schwierige Konkurrenzverhältnis von Krankentagegeld- und BU-Versicherung führt immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Wenn auch Sie ein solches Problem haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich berate Sie kompetent und fair in allen Fragen des Versicherungsrechts.

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