Was ist eine Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen zu den wichtigsten, aber auch zu den teuersten Versicherungen. Kunden, die bereits zu Beginn der Karriere einen Vertrag abschließen, profitieren meist von günstigeren Beiträgen als ältere Semester. Doch was, wenn die einmal vereinbarte Rente nicht mehr zum Einkommensniveau der jungen Jahre passt?
Wer gerade sein Studium oder seine Ausbildung beendet hat, weiß in der Regel noch nicht, wie die eigene Karriere verlaufen wird. Die Gehälter, die Berufsanfänger erhalten, liegen meist deutlich unter denen für erfahrene Kräfte oder Kollegen mit Zusatzausbildung. Deshalb erst einmal auf eine Absicherung des eigenen Einkommens zu verzichten, wäre allerdings der falsche Weg. Denn wer sich bereits vor dem 30. Geburtstag um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemüht, erhält die Policen in der Regel zu einem vergleichsweise günstigen Preis.
Der Grund dafür ist die obligatorische Gesundheitsprüfung im Vorfeld des Vertragsschlusses. Da junge Menschen in der Regel keine oder deutlich weniger Vorerkrankungen haben, als Menschen in der Mitte des Lebens, zahlen sie auch keine oder nur geringere Risiko-Aufschläge ihre Beiträge.
Soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Wer im Laufe seines Berufslebens feststellt, dass die nach dem Studium abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente zu niedrig ist, um im Fall der Fälle das – inzwischen deutlich höhere – Einkommen zu ersetzen, hat oft ein Problem.
Wenn das Gehalt steigt, sollte die BU-Rente das auch tun
Zwar enthalten gute Verträge in der Regel eine so genannte Dynamik, das heißt, die Beiträge (und damit auch die Rentenansprüche) steigen Jahr für Jahr um einen vorab festgelegten Prozentsatz, ohne dass die Gesellschaften eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen.
Diese Dynamik reicht aber meist nur, um die Folgen der Inflation auszugleichen.
Wer auch signifikante Gehaltsveränderungen in der BU-Rente abbilden will, muss daher einen Vertrag abschließen, der eine sogenannte Nachversicherungsgarantie enthält. Diese Möglichkeit, teils auch als Erhöhungsoption bezeichnet, erlaubt eine spätere Erhöhung der vereinbarten BU-Rente – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.
Flexibilität kostet Geld
Allerdings verdient nicht jede Nachversicherungsoption den Namen „Garantie“. Je nach Tarif erlauben die Gesellschaften eine solche Erhöhung wahlweise nur bis zu einem bestimmten Alter oder zu bestimmten Anlässen, etwa bei der Geburt eines Kindes, dem Tod des Partners oder einer deutlichen Gehaltssteigerung. In diesen Konstellationen müssen Kunden zudem innerhalb einer bestimmten Frist nach Eintritt dieses Ereignisses die Erhöhung beantragen. Vielfach sehen die Versicherer zudem bestimmte Höchstgrenzen für die Nachversicherung vor und begrenzen die Rente auf maximal 60 oder 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens. Zudem lassen sich die Gesellschaften die Flexibilität durch höhere Beiträge bezahlen.
„Um möglichst flexibel zu sein, sollten Interessenten für eine BU-Versicherung sich bereits vor Vertragsschluss durch einen unabhängigen Experten beraten lassen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Je besser der Vertrag auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sei, desto geringer sei das Risiko, dass es im Ernstfall zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung kommt. „Sollte die Gesellschaft wider Erwarten doch die Erhöhung verweigern und die Auszahlung der erhöhten Rente ablehnen, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt Kunden doch noch zu ihrem Recht verhelfen“, so der erfahrene Jurist.
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