Hilfe vom Anwalt: Hier finden Hochwasser-Opfer fachkundige Unterstützung

()

Wenn die Versicherung mauert, brauchen Versicherungsnehmer schnelle Hilfe und einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite.

Nach der Katastrophe ist vor der Katastrophe. So könnte man die Situation für Hausbesitzer in Zeiten des Klimawandels zusammenfassen. Die Zahl der sogenannten Jahrhundert-Hochwasser jedenfalls steigt kontinuierlich – und mit ihr erhöhen sich auch die Schäden für Hausbesitzer in Deutschland: Allein die jüngste Katastrophe, die Unwetter im Mai und Juni 2024 in Süddeutschland, werden nach ersten Hochrechnungen rund Milliarden Euro kosten. Für die Betroffenen, die alles verloren haben, stellt ihre Versicherung dann oft die letzte Hoffnung dar.

Die traurige Wahrheit ist jedoch: Längst nicht alle Hausbesitzer werden ihre verlorene Habe von ihrer Versicherung ersetzt bekommen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Teils fehlt der Wohngebäudeversicherung ein Elementarschadensschutz. Teils spielen die Gesellschaften auf Zeit. Und manchmal tragen sogar die Versicherten selbst, ohne es zu wissen, zu Problemen bei der Regulierung bei.

Erst melden, dann fotografieren, dann aufräumen

Besonders tragisch ist es, wenn die Kunden durch eigene Versäumnisse ihren Versicherungsschutz gefährden, etwa weil sie die Meldefristen nicht einhalten oder Schäden nicht ausreichend dokumentieren. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hanau, rät daher allen Flutopfern, selbst in ihrer verzweifelten Lage schnell zu reagieren.

Wichtig sei es zunächst, die Versicherung so zeitnah wie möglich über den Schaden zu informieren. Idealerweise sollte die Meldung spätestens nach zwei Tagen bei der Gesellschaft eingegangen sein. Zudem müssen Versicherte – im Rahmen des Möglichen – ihren Beitrag dazu leisten, (weitere) Schäden zu verhindern. Dies lasse sich zum Beispiel dadurch erreichen, dass sie bei drohenden Überflutungen wertvolle Hausratsgegenstände aus dem Keller in den ersten Stock verlagern.

Hilfreich sei es auch, so früh wie möglich detaillierte Fotos und Videos als Schadensnachweis anzufertigen – und zwar bevor die Aufräumarbeiten beginnen. „Auch wenn es schwerfällt: Versicherte sollten ihr Haus aber zur Besichtigung durch den Versicherer möglichst unverändert lassen und die beschädigten Sachen noch nicht entsorgen“, so Rechtsanwalt Wahl.

Wer schreibt, der bleibt

Zudem rät der Rechtsanwalt, etwaige (mündliche) Vereinbarungen mit der Versicherung schriftlich festzuhalten, also zum Beispiel nach einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter eine Bestätigungsmail zu schicken, die die Gesprächsinhalten noch einmal zusammenfasst. Diese Art der Dokumentation verhindert Missverständnisse oder plötzlich auftretende Gedächtnislücken bei den Sachbearbeitern.

Sollte sich abzeichnen, dass die Versicherung den Schaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig regulieren will, lohnt es sich zudem, frühzeitig die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau steht Ihnen bei Hochwasser-Schäden mit Rat und Tat zur Seite, übernimmt die Kommunikation mit Ihrem Versicherer und entlastet Sie dadurch in einer Zeit, in der Sie Ihre Kräfte an anderer Stelle benötigen.

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2024 Verischerungsrecht Hanau

Versicherungsrecht Hanau

Anwalt bei Überschwemmung?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Gebäudeversicherung.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte