Berufsunfähigkeit eines Rechtsanwalts mit Dyslexie

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Das Verständnis komplexer Texte gehört – ebenso wie das Verfassen fehlerfreier und präziser Schriftsätze – zum Berufsbild jedes Rechtsanwalts. Doch wann sind diese Fähigkeiten so weit eingeschränkt, dass sie zur Berufsunfähigkeit eines Rechtsanwaltes führen?

Dies Frage musste der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Rechtsanwaltes beantworten, der nach einem leichten Schlaganfall an einer Lesestörung (Dyslexie) litt. Dieses Krankheitsbild geht, je nach Schweregrad mit Problemen beim Lesen und Schreiben einher. Es kann das Arbeitstempo des Erkrankten stark beeinträchtigen. Häufig kommt es auch zu Rechtschreib- und Grammatikprobleme sowie zu Konzentrationsprobleme beim Lesen längerer Texte.

Streitig war zwischen dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und seiner Versicherung, ob der Kunde hierdurch lediglich arbeitsunfähig oder als berufsunfähig einzustufen war.

In den ersten Instanzen kamen die Gerichte mit Blick auf die Berufsunfähigkeit des Rechtsanwaltes  zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der BGH allerdings befand, dass ein uneingeschränktes Lesevermögen zu den Kernkompetenzen eines Rechtsanwalts gehört und bejahte daher dessen Berufsunfähigkeit.

Ist ein Rechtsanwalt, der nicht mehr gut lesen kann, berufsunfähig?

Als Argument führten die Karlsruher Richter zunächst an, dass Rechtsanwälte bei der Bearbeitung jedes Mandats umfassende Sorgfaltspflichten treffen. So seien sie insbesondere gehalten, die höchstrichterliche Rechtsprechung anhand der amtlichen Sammlungen und der einschlägigen Fachzeitschriften zu verfolgen (BGH, IX ZR 26/09). Insoweit sei von einem Rechtsanwalt auch zu verlangen, dass er sich anhand aktueller Kommentierungen über die Rechtslage informiere. Es liege auf der Hand, dass sich die Erlangung der notwendigen Kenntnisse allein durch den Besuch einzelner Fortbildungsveranstaltungen, die in der Regel einen begrenzten Themenkomplex oder aktuelle Entwicklungen betreffen, nicht gewährleisten lasse.

Eine gute Lesefähigkeit sei für einen Rechtsanwalt auch deshalb so wichtig, weil er an der Klärung des Sachverhalts mitwirken müsse. Zwar dürfe ein Rechtsanwalt sich im Ausgangspunkt auf die Sachverhaltsdarstellung seines Mandanten verlassen. Da dieser als juristischer Laie in der Regel aber nicht zuverlässig beurteilen könne, was rechtlich wichtig sei, habe der Rechtsanwalt gegebenenfalls nachzuhaken und mittels ergänzender Fragen die maßgeblichen Fakten zu ermitteln. Auch dabei wird er vielfach gezwungen sein, umfangreichere Urkunden und Texte zu studieren und inhaltlich zu verarbeiten.

Ferner sei das Lesen von Schriftstücken selbst außerhalb von Recherchetätigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Mandantengesprächen und vor Gericht erforderlich. So wird ein Mandant vielfach mit Korrespondenz, Verträgen und sonstigen Dokumenten zum Gespräch erscheinen, deren sofortige Durchsicht und erste Bewertung er von einem Rechtsanwalt erwarten darf. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht muss ein Rechtsanwalt zudem damit rechnen, dass das Gericht oder der Gegner ihm Vorhaltungen anhand von Aktenbestandteilen oder sonstigen Schriftstücken machen und eine Stellungnahme fordern.

Vor diesem Hintergrund kann die Dyslexie eines Rechtsanwaltes durchaus die Annahme einer Berufsunfähigkeit rechtfertigen (BGH, Az. IV ZR 239/11).

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