Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchgesetzt

Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchgesetzt: Versicherer müssen zahlen

Aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen konnte eine Vorstandsassistentin einer großen Bank [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

8. Juli 2026

Teilen:

Aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen konnte eine Vorstandsassistentin einer großen Bank ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigerten dennoch die vereinbarten Leistungen. Mit Unterstützung von Rechtsanwalt Jürgen Wahl setzte die Versicherungsnehmerin ihre Ansprüche vor dem Landgericht Frankfurt am Main durch.

Die heute 55-jährige Frau war 14 Jahre lang als Vorstandsassistentin tätig. Eine solche Position erfordert ein hohes Maß an Belastbarkeit, Organisation und die Fähigkeit, sich jederzeit auf andere Menschen und wechselnde Situationen einzustellen.

Im Laufe der Zeit erkrankte die Frau an einer schweren, wiederkehrenden depressiven Störung. Hinzu kamen unter anderem eine Anpassungsstörung, eine Zwangserkrankung, Adipositas sowie weitere körperliche und psychische Beschwerden. Nach dem Tod ihres Ehemannes entwickelte sie außerdem eine krankhafte, komplexe Trauerstörung.

Schließlich konnte sie ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben. Zunächst bezog sie für rund eineinhalb Jahre Krankengeld. Später bewilligte ihr die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Versicherer verweigert Zahlung der BU-Rente

Die Versicherungsnehmerin hatte sowohl beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als auch bei der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Deshalb beantragte sie bei beiden Versicherern die Zahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

Die Versicherungen lehnten die Leistungen jedoch ab. Unter anderem stellten sie die Feststellungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen infrage.

Der Sachverständige hatte erläutert, dass gerade das Zusammenwirken der verschiedenen Erkrankungen eine weitere Tätigkeit als Vorstandsassistentin unmöglich mache. Die Versicherungsnehmerin litt einerseits unter einer ausgeprägten Antriebsschwäche und andererseits unter einem Kontrollzwang. Zudem war sie aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr in der Lage, sich ausreichend auf andere Menschen einzustellen und eine strukturierte Arbeitsorganisation aufrechtzuerhalten.

Genau diese Fähigkeiten gehören jedoch zu den wesentlichen Anforderungen einer Vorstandsassistenz. Das Landgericht Frankfurt am Main sah daher keinen Anlass, an der Qualität und Aussagekraft des Gutachtens zu zweifeln.

Auch der rechtlichen Argumentation der Versicherer folgte das Gericht nicht. Nach Auffassung des Landgerichts kam es nicht allein darauf an, welche Prognose zur Berufsunfähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden konnte. Vielmehr musste rückblickend geprüft werden, wann erstmals ein Zustand eingetreten war, bei dem nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung mehr zu erwarten war.

Niederlage für den Versicherer

Die von Rechtsanwalt Jürgen Wahl vertretene Versicherungsnehmerin konnte ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes musste eine Nachzahlung in Höhe von 1.773,73 Euro leisten. Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes wurde zu einer Nachzahlung von 1.380,80 Euro verpflichtet. Hinzu kamen jeweils Zinsen.

Darüber hinaus stellte das Landgericht klar, dass beide Versicherungen auch zukünftig die vertraglich geschuldete Berufsunfähigkeitsrente zahlen müssen.

Der Fall zeigt, dass Versicherungsnehmer eine Leistungsablehnung nicht ungeprüft hinnehmen sollten. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen kommt es häufig auf eine sorgfältige Betrachtung des konkreten Berufsbildes und der tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen an. Die Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht unterstützt Versicherte dabei, die Begründung des Versicherers rechtlich zu prüfen und berechtigte Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen.

Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-30 O 271/18

 

 

Inhaltsverzeichnis
Streit mit Ihrer Versicherung?
Kompetente Unterstützung im Versicherungsrecht.

Seit vielen Jahren vertreten wir Mandantinnen und Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen in ganz Deutschland. Ob Leistungsablehnung, verzögerte Regulierung oder Streit über den Versicherungsschutz – wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche mit fachlicher Kompetenz, einer klaren Strategie und großem Engagement außergerichtlich sowie vor Gericht konsequent durch. Dabei erhalten Sie von uns stets eine transparente und realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht
Ähnliche Beiträge