Impfschaden: Zahlt die Unfallversicherung?

Gute Unfallpolicen decken auch die Folgen von Impfschäden ab. Die [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

5. Juli 2022

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Gute Unfallpolicen decken auch die Folgen von Impfschäden ab. Die beispiellose Impfkampagne im Zuge der Coronapandemie wirft aber auch hier rechtliche Probleme auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gibt es bereits Zahlen zu Corona-Impfschäden in Deutschland?

Ja. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Corona-Schutzimpfung einen Impfschaden davonzutragen, liegt nach aktuellen Erkenntnissen bei 0,00001 Prozent.

Welche Rechte haben die Betroffenen?

Wer eine „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ erlitten hat, muss in einem ersten Schritt die Frage klären, wer seine Ansprechpartner in Sachen Schadenersatz sind.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der in Deutschland durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, für den lohnt es sich zudem, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Ob und in welchem Ausmaß die Versicherung für Impfschäden aufkommt, hängt nämlich vom gewählten Tarif ab.

Wann zahlt die private Unfallversicherung für Impfschäden?

Mit Blick auf Corona-Impfschäden dürfte die Zahl der Kunden, deren Versicherung im Ernstfall bezahlt, überschaubar sein. Der Grund: Viele Tarife beschränken den Schutz auf die Impfungen, die in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind. Wer eine ältere Police besitzt, hat schon deshalb schlechte Karten, weil Covid-19 bei Vertragsschluss noch gar nicht bekannt war.

Doch selbst wer eine Police sein Eigen nennt, die für alle Impfschäden aufkommt, sollte nicht auf eine schnelle und unkomplizierte Regulierung hoffen. Zum einen zahlt die Versicherung nur, wenn sich dauerhafte gesundheitliche Schäden durch die Impfung nachweisen lassen. Dauerhaft meint dabei mehr als sechs Monate. So lange müssen Geschädigte also in jedem Fall auf ihr Geld warten.

Und sogar, wenn ein Impfschaden unstreitig vorliegt, gibt es noch genügend Streitpotenzial. Denn welche Summen die Versicherung ausschüttet, hängt, auch bei Corona-Impfschäden, vom Invaliditätsgrad des Kunden ab.

Zeit und Nerven spart, wer frühzeitig fachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch nimmt.

 

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