
Rechtsanwalt Jürgen Wahl
Haftpflichtversicherung – Rechtliche Unterstützung im Schadensfall
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritten ein Schaden entsteht und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gleichzeitig übernimmt sie die Prüfung, ob erhobene Forderungen überhaupt berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten über die Regulierung oder die Haftungsfrage, kann eine rechtliche Unterstützung entscheidend sein. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Haftpflichtversicherung.
Unterstützung bei Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung
Auseinandersetzungen mit einer Haftpflichtversicherung entstehen häufig, wenn Schadensersatzansprüche abgelehnt, gekürzt oder verzögert reguliert werden. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang überhaupt eine Haftung besteht, führt regelmäßig zu Konflikten. Wir prüfen Ihren Versicherungsfall sorgfältig, bewerten die Erfolgsaussichten und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung. Bei Bedarf setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich sowie vor den zuständigen Gerichten konsequent durch und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens kompetent und engagiert.
Passionate – Dedicated – Professional
Warum anwaltliche Unterstützung bei der Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Kommt es zu Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung, sind die rechtlichen und finanziellen Folgen oft erheblich. Ob berechtigte Ansprüche nicht reguliert oder unberechtigte Forderungen gegen Sie erhoben werden – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass Ihre Haftpflichtversicherung den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz zuverlässig erfüllt.

Typische Streitpunkte

Eine Haftpflichtversicherung soll im Schadensfall vor erheblichen finanziellen Belastungen schützen. Dennoch kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Zu den häufigsten Problemen zählen:
Wir prüfen die Entscheidung Ihrer Versicherung sorgfältig und setzen uns dafür ein, dass berechtigte Ansprüche konsequent durchgesetzt werden.

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung
Rechtsanwalt Jürgen Wahl vertritt seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten. Aufgrund seiner Spezialisierung im Versicherungsrecht unterstützt er Betroffene insbesondere bei Leistungsablehnungen, verzögerter Schadenregulierung sowie weiteren Konflikten mit Versicherungen. Dabei stehen eine fundierte rechtliche Beratung, eine klare strategische Ausrichtung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten im Mittelpunkt.
So helfen wir Ihnen konkret

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Haftpflichtversicherung und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens. Mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, dass Ihre berechtigten Ansprüche oder Interessen erfolgreich durchgesetzt werden.
Unser Ziel ist es, eine faire und rechtssichere Regulierung Ihres Versicherungsfalls zu erreichen und Ihre Interessen gegenüber der Haftpflichtversicherung konsequent zu vertreten.
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Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
Die Antwort ist eindeutig: Jeder. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Oft genügt schon ein kleiner Lapsus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Wer etwa als Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verschuldet, muss nicht nur dafür zahlen, dass das Edel-SUV des Unfallgegners wiederhergerichtet wird. Auch die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden gehen auf seine Kappe – etwa, wenn auslaufendes Öl den Boden kontaminiert oder die Feuerwehr aufwändig die Straße reinigen muss. „Noch dramatischer – und teurer – sind Fälle, in denen Personen zu Schaden kommen. Schmerzensgeld oder Renten, wegen bleibender Beeinträchtigungen, sind aus eigener Tasche nicht zu stemmen“, warnt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau.
Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es?
Das Leben ist voller Risiken – entsprechend groß ist das Angebot unterschiedlicher Haftpflichtversicherungen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Hanau hat eine kleine Auswahl zusammengestellt:
- Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie vor Forderungen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Ihr Abschluss ist nicht vorgeschrieben, jedoch sollte eine solche Police in jedem Versicherungsportfolio zu finden sein.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Sie ist für jeden Kfz-Halter vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des Autos entstehen – nicht hingegen Schäden am Fahrzeug selbst.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Diese Haftpflichtversicherung reguliert vor Schäden, die durch das versicherte Tier entstanden sind. Sie ist vor allem für Halter von Pferden und Hunden wichtig. Kleinere Haustiere sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen. In manchen Bundesländern besteht allerdings eine besondere Versicherungspflicht für Hunde.
- Wassersporthaftpflichtversicherung:
Wer größere Wassersportgeräte wie Boote oder Yachten besitzt, sollte über den Abschluss einer solchen Police nachdenken. Kleinere, nicht motorisierte Wassersportgeräte wie Paddel- oder Ruderboote sind hingegen zum Teil bereits von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
- Jagdhaftpflichtversicherung:
Diese Versicherung ist für jeden Pflicht, der einen Jagdschein lösen bzw. verlängern möchte. Auch die Versicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben: 500 000 Euro für Personenschäden, 50 000 Euro für Sachschäden.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Ein Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern. Bei Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
- Berufshaftpflichtversicherung:
Dieses Produkt sichert bei beruflich verursachten Schäden gegenüber Dritten ab. Für bestimmte Berufsgruppen ist sie sogar vorgeschrieben – etwa für Ärzte und Rechtsanwälte.
- Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung:
Schäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen, deckt die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung ab.
- D&O-Versicherung:
Die Abkürzung steht für „Directors-and-Officers“-Versicherung. Oft wird die Versicherung auch als Managerhaftpflicht bezeichnet. Sie schützt die Entscheidungsträger und Organe im Unternehmen unter bestimmten Umständen davor, für die Folgen schwerwiegender Management-Fehler aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung sein?
Da die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle. Denn wenn die Versicherungsleistung im Ernstfall nicht genügt, zahlt der Schadensverursacher den Rest doch wieder aus eigener Tasche – womöglich lebenslang und bis zur persönlichen Pfändungsgrenze.
Was passiert, wenn ich selbst einen Schaden erleide, der Verursacher aber nicht versichert ist?
Auch in einer solchen Konstellation kann die eigene Haftpflichtversicherung helfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag Klausel zum sogenannten Forderungsausfall enthält. Dann nämlich muss die Gesellschaft auch ihren eigenen Kunden entschädigen, wenn derjenige, der den Schaden verursacht hat, weder eine Haftpflichtversicherung noch die finanziellen Mittel besitzt, um selbst für den Schaden geradezustehen.
Kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert?
Leider ist das sogar recht wahrscheinlich. Es gibt zahlreiche Ausschlüsse in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Individualvereinbarungen mit den Versicherern, die beschreiben, wann eine Gesellschaft nicht leisten muss. Dazu gehören unter anderem:
- vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle,
- Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Vertrag haben, oder
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer etwa aufgrund von Miete, Leasing oder Leihe etc. benutzt und benutzen darf,
- Verletzungen am eigenen Körper, die sich der Kunde (versehentlich) selbst zugefügt hat,
- vorsätzlich verursachte Schäden,
- Schäden, die durch eine Straftat entstehen,
- Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt,
- Fehler im Beruf.
Auch wer anderen einen Gefallen tut und dabei einen Schaden anrichtet, ist nicht immer haftpflichtversichert. Hier lohnt es sich, aufs Kleingedruckte zu achten.
Eltern sollten zudem darauf achten, dass auch ihre Kinder von Anfang an unter den Versicherungsschutz fallen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn Kinder unter sieben sind nach dem Gesetz nicht deliktsfähig und haften daher streng genommen nicht für ihr Tun.
Wichtig: Versicherungen sind oft recht schnell bei der Hand, einen echten oder vermeintlichen Ausschlusstatbestand anzunehmen und die Leistung zu verweigern. Oft sind Ihre Argumente aber alles andere als wasserdicht. Wenden Sie sich daher bei allen Streitigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung an Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt er über langjährige Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Versicherungen und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.
Damit Ihre Versicherung auch in schlechten Zeiten hält, was sie in guten gerne verspricht.
























