Probleme mit der privaten Krankenversicherung?

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

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Anwalt private Krankenversicherung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Private Krankenversicherung – Ihre Rechte als Versicherter

Eine private Krankenversicherung bietet häufig umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Gerade bei modernen Behandlungsmethoden, hochwertigen Medikamenten oder spezialisierten Therapien erwarten Versicherte eine zuverlässige Kostenübernahme. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Auseinandersetzungen über den Leistungsumfang oder die Erstattung medizinischer Kosten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstützen Sie dabei, berechtigte Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durchzusetzen.

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Unterstützung bei Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung

Nicht nur Leistungsablehnungen führen häufig zu Konflikten mit der privaten Krankenversicherung. Auch Beitragsanpassungen, Unstimmigkeiten bei der Erstattung ärztlicher Rechnungen oder Meinungsverschiedenheiten über den Versicherungsschutz können Versicherte vor große Herausforderungen stellen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Versicherungs- und Medizinrecht kompetent und engagiert zur Seite.

Versicherungsrecht Hanau Anwälte

Passionate – Dedicated – Professional

Warum anwaltliche Unterstützung bei der privaten Krankenversicherung sinnvoll ist

Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung können schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Werden Behandlungen nicht erstattet, Beiträge erhöht oder Leistungen verweigert, ist eine kompetente rechtliche Begleitung oft entscheidend. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Prüfung Ihrer Leistungsansprüche bei abgelehnten Behandlungen, Medikamenten oder Therapien
  • Rechtliche Bewertung von Beitragsanpassungen und Prüfung ihrer Zulässigkeit
  • Überprüfung medizinischer Gutachten und der zugrunde liegenden Entscheidungen
  • Vertretung gegenüber der privaten Krankenversicherung bei Leistungsablehnungen oder Kürzungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent gegenüber der privaten Krankenversicherung durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie nach Ihrem Versicherungsvertrag Anspruch haben.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl

Häufige Probleme

Ablehnung

Die private Krankenversicherung soll im Ernstfall eine umfassende medizinische Versorgung gewährleisten. Dennoch kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und Versicherern. Zu den häufigsten Problemen zählen:

  • Ablehnung der Kostenübernahme für Behandlungen, Medikamente oder Therapien
  • Verzögerte Erstattung eingereichter Rechnungen und lange Bearbeitungszeiten
  • Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit einzelner Maßnahmen
  • Unterschiedliche Auslegung von Versicherungsbedingungen und Tarifregelungen
  • Beitragsanpassungen, deren Rechtmäßigkeit von Versicherten angezweifelt wird

Wir prüfen Ihren Versicherungsfall sorgfältig, bewerten Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der privaten Krankenversicherung außergerichtlich sowie vor Gericht konsequent durch.

Laura Geisbauer

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl vertritt seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten. Aufgrund seiner Spezialisierung im Versicherungsrecht unterstützt er Betroffene insbesondere bei Leistungsablehnungen, verzögerter Schadenregulierung sowie weiteren Konflikten mit Versicherungen. Dabei stehen eine fundierte rechtliche Beratung, eine klare strategische Ausrichtung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten im Mittelpunkt.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

So helfen wir Ihnen konkret

Versicherungsrecht Hanau Team

Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung und setzen Ihre Interessen mit unserer Erfahrung im Versicherungs- und Medizinrecht konsequent durch. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Prüfung Ihres Versicherungsvertrages und Bewertung Ihrer Leistungsansprüche
  • Vertretung gegenüber der privaten Krankenversicherung bei Leistungsablehnungen oder verzögerten Erstattungen
  • Rechtliche Überprüfung medizinischer Gutachten und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Prüfung von Beitragsanpassungen und deren rechtlicher Zulässigkeit
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche

„Wir setzen uns konsequent für Ihre Ansprüche ein – damit Sie Ihre Energie vollständig auf Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft richten können.“

Unser Expertenteam

Ihre Anwälte

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Jürgen Wahl

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht

Laura Geisbauer

Laura Geisbauer

Fachanwältin für Medizinrecht

Unsere Kanzlei-Heldinnen

Katharina Winter

K. Winter

Rechtsanwaltsfachangestellte

Charline Stein

C. Stein

Rechtsanwaltsfachangestellte

Mirela Metovic

M. Metovic

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Viviane Zöller

V. Zöller

Rechtsanwaltsfachangestellte

Romina Singh

R. Singh

Rechtsanwaltsfachangestellte

Melis Uyanik

M. Uyanik

Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Team-Kennzahlen

Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

2

Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

43

Jahre akkumulierte Berufserfahrung

>4000

Mandate im Versicherungsrecht

Unsere zufriedenen
Mandanten

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Mehr Informationen

Noch mehr Informationen rund um das private Krankenvericherung.

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung: Vieles kann, nichts muss

Was Kassenpatienten in Deutschland beim Arzt erwarten dürfen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihnen stehen Leistungen zu, „die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und das „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Das ist nicht immer luxuriös, schafft aber eine gewisse Rechtssicherheit. Denn der gesetzliche Leistungskatalog gilt für alle Mitglieder, ohne Wenn und Aber.

Bei Privatversicherten ist die Lage deutlich komplexer. Denn sie entscheiden durch die Wahl ihres Tarifs, welche Leistungen sie versichern wollen und welche nicht. Oft haben Privatversicherte daher auch Anspruch auf besonders moderne Behandlungsverfahren oder Leistungen jenseits des schulmedizinischen Spektrums, etwa naturheilkundliche oder alternative Heilmethoden.

Allerdings kommt es auch in der Privaten Krankenversicherung immer wieder vor, dass Gesellschaften die Leistungen mit der Begründung verweigern, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen.
In einer solchen Konstellation sollten Sie sich fachkundige Unterstützung suchen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Rechtsanwalt Versicherungsrecht: Nutzen Sie unsere Expertise

Auch wenn die Gesellschaften es anders darstellen: Oft gibt es in den Verträgen jede Menge juristischen Interpretationsspielraum und auch über medizinische Bewertungen lässt sich vielfach streiten. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen bei allen Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung kompetent zur Seite und hilft Ihnen, ihre Rechte durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.

Krankentagegeldversicherung – Einkommenssicherung im Krankheitsfall

Während die private Krankenversicherung, die vom jeweiligen Tarif erfassten medizinischen Leistungen bezahlt, kommt die Krankentagegeldversicherung für die wirtschaftlichen Kollateralschäden länger währender Krankheiten auf. Wer eine solche (freiwillige) Zusatzversicherung besitzt, kann damit die Einkommenseinbußen abfedern, die ihm durch seine gesundheitlichen Probleme entstehen. Ab wann der Anspruch auf Lohnersatzzahlung besteht, variiert je nach Vertrag: Um die Prämien für die Versicherung bezahlbar zu halten, vereinbaren die meisten Kunden, dass sie erst nach Ablauf einer gewissen Karenzzeit Krankentagegeld erhalten. Auch die Summen, die in diesem Fall fließen, sind je nach individueller Vereinbarung unterschiedlich.

Tipp von PKV-Anwalt Jürgen Wahl: Arbeitnehmern muss der Chef im Krankheitsfall sechs Wochen lang ihr reguläres Gehalt weiterzahlen. Eine Krankentagegeldversicherung ist daher frühestens ab dem 43. Tag einer Krankheit sinnvoll. Gesetzlich Versicherte können sich meist mit niedrigeren Summen begnügen: Sie erhalten, wenn der Chef nicht mehr zahlt, das sogenannte Krankengeld von ihrer Kasse. s Sie beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Zudem ist der Betrag auf Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Besserverdienende erhalten daher im Jahr 2020 pro Tag maximal 109,38 Euro brutto Krankengeld bekommen. Wer ein sehr hohes Einkommen bezieht, sollte sich jedoch überlegen, ob er den Betrag mit einer Zusatzversicherung aufstockt.

Selbstständige, die gesetzlich versichert sind und alle privat Krankenversicherten haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie sollten in jedem Fall darüber nachdenken, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung. Sie zahlt ihren Kunden bei medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalten im Krankenhaus einen bestimmten Geldbetrag. Bei langwierigen ambulanten Behandlungen erhalten die Kunden hingegen nichts. Verbraucherschützer raten meist vom Erwerb einer solchen Police ab, da die Krankentagegeldversicherung deutlich wichtiger ist und auch bei langen Krankenhausaufenthalten greift.

Krankenversicherung: Was ist besser – gesetzlich oder privat?

Über diese Frage streiten die Gelehrten, solange es das duale Krankenversicherungssystem gibt. Dabei ist es keineswegs so, dass alle Bürger frei wählen könnten, wie und wo sie sich kranken- und pflegeversichern wollen.

Arbeitnehmer, die weniger als 62.550 Euro brutto pro Jahr verdienen, müssen sich im gesetzlichen System (Stand: 2020). Wer ein höheres Gehalt bezieht, darf auch bei einer privaten Gesellschaft anheuern. Beamte und Selbstständige können ebenfalls wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Systemen:

Bei den gesetzlichen Kassen erhalten alle Mitglieder nahezu identische Leistungen. Diese sind in einem gesetzlichen Katalog festgeschrieben, allerdings nicht in Stein gemeißelt. Verschlechterungen oder Verbesserungen in der Versorgung sind daher jederzeit möglich. Die Beiträge im gesetzlichen System werden einkommensabhängig erhoben. Besserverdienende zahlen jedoch maximal 735,94 Euro pro Monat.

Bei den Privaten liegen die Dinge anders: Hier gibt es weder bei den Leistungen noch bei den Beiträgen eine Grenze nach oben. Auch bleiben die vertraglich vereinbarten über die Laufzeit bestehen. Kürzungen sind ausgeschlossen. Umgekehrt gilt allerdings auch: Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, werden nicht gezahlt. Weiterer Nachteil der Privaten: Wer eine wirtschaftlich schwierige Phase durchmacht oder seinen Job verliert, muss dennoch den vollen Beitrag an seine Versicherung zahlen. Gleiches gilt im Alter. Für Beamte oder Beamtenanwärter ist das meist kein Problem Sie erhalten vom Staat die sogenannte Beihilfe, so dass für sie die Private meist die bessere Variante ist. Alle anderen Berufsgruppen müssen individuell abwägen, welchem System sie den Vorzug geben wollen.

Diese Entscheidung will gut durchdacht sein. Erstens, weil die Entscheidung für eine Private sich oft nur schwer rückgängig machen lässt. Und zweitens, weil auch Familienplanung eine wichtige Rolle spielt: Denn während sich im gesetzlichen System ein Partner ohne Einkommen und die Kinder beitragsfrei mitversichern lassen, braucht bei den Privaten jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag – und zahlt dafür auch.

Das Team unserer Kanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen zur Seite

Jürgen Wahl ist als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Spezialist im Bereich der privaten Krankenversicherung. Als Rechtsanwalt vertritt und berät er bei

  • Erstattungsschwierigkeiten, Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • unberechtigten Beitragserhöhungen oder Risikozuschlägen
  • Leistungsausschlüssen

sowie in allen Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung, insbesondere wegen

  • des Vorwurfs der vorsätzlichen oder fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • des Vorwurfs einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung (z.B. Verschweigen von Vorerkrankungen bei Vertragsschluss)

Probleme mit der privaten Krankenversicherung (PKV) – Rechtsanwalt Jürgen Wahl hilft

Privaten Krankenversicherungen haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, um bei jeder einzelnen Rechnung zu überprüfen, ob die vom Arzt abgerechnete Leistung tatsächlich vom Versicherungsschutz abgedeckt ist, oder nicht. Gibt es daran Zweifel, verweigern die Gesellschaften regelmäßig die Erstattung der Kosten. Für den Versicherten kann das dramatische folgen haben, da der Arzt oder der Klinik die Rechnung direkt an ihn schickt. Mauert die Versicherung, muss der Kunde also oft horrende Beträge vorstrecken.

Doch in welchen Konstellationen verweigert die Private Krankenversicherung die Leistung? Hier eine Aufzählung der „Klassiker“ – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Der Versicherer hält eine Behandlung für medizinisch nicht notwendig oder wirksam.
  • Der Arzt hat einen Formfehler in der Abrechnung gemacht (zum Beispiel, weil er die falsche Ziffer der Gebührenordnung verwendet hat).
  • Die Honorarabrechnung ist zu hoch, etwa, weil der Arzt den falschen Gebührensatz erhoben hat.
  • Die Leistung ist laut Versicherung nicht von der eigenen Police gedeckt.

Viele dieser Probleme lassen sich durch eine fachkundige Intervention beheben. Ohne juristischen Beistand stehen Versicherte aber oft auf verlorenem Posten. Bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Wahl daher mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Versicherungsrecht auf. Wir beraten und vertreten Sie und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

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